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Hausapotheke einmal pro Jahr überprüfen

(Bildquelle: Serdar_A/pixabay.com)
(Bildquelle: Serdar_A/pixabay.com)

Die Hausapotheke sollte einmal pro Jahr überprüft werden. „Dabei geht es in erster Linie darum, abgelaufene, unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittel auszusortieren und gleichzeitig zu überprüfen, ob für Notfälle die richtigen Arzneimittel griffbereit sind“, sagt Apotheker Dr. Hannes Müller vom Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer.

Auf jeder Arzneimittelpackung ist ein Verfalldatum aufgedruckt. Ist dieses überschritten, sollte das Medikament nicht mehr verwendet werden. Zu lange gelagerte Arzneimittel können unbrauchbar werden, ohne dass dies äußerlich erkennbar ist. Müller: „Das Verfalldatum ist nicht verhandelbar. Es ist im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln mehr als eine Empfehlung. Bei zu lange gelagerten Arzneimitteln ist in aller Regel äußerlich nicht erkennbar, ob sie noch wirksam, sicher und unbedenklich sind. Deshalb rate ich eindringlich davon ab, Arzneimittel nach dem Ablauf des Verfalldatums noch anzuwenden.“

Nicht mehr benötigte Arzneimittel können in der Regel mit dem Hausmüll entsorgt werden. In den meisten Kommunen wird der Restmüll verbrannt und die Altarzneimittel werden damit sicher vernichtet. Müller rät davon ab, Arzneimittelreste über die Toilette zu entsorgen, da dies das Abwasser unnötig belastet. Auch flüssige Arzneimittel wie zum Beispiel Hustensäfte sollten in den Restmüll.

In die Hausapotheke gehören individuell benötigte Medikamente und Präparate gegen akute Erkrankungen wie zum Beispiel Durchfall. Die Bundesapothekerkammer hat eine Checkliste veröffentlicht, die an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden kann. „Was genau in die Hausapotheke gehört, hängt auch von den individuellen Lebensumständen ab. Familien mit kleinen Kindern brauchen eine andere Hausapotheke als sportliche Singles. Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke beraten“, rät Müller.

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)

Welchen Nachweis braucht man für Click&Meet? – Getestet, genesen oder geimpft

Ab dem morgigen Mittwoch, 19. Mai, darf der Einzelhandel wieder Click&Meet anbieten. Das heißt, wer shoppen gehen möchte, braucht einen Termin und eine Eintrittskarte. Das kann entweder ein tagesaktueller negativer Schnelltest sein oder der Nachweis einer Immunisierung.

Getestete: Für Dienstleistungen wie beispielsweise dem Friseurbesuch oder für den Einkaufstrip im Click&Meet-Angebot, brauchen die Kunden einen negativen Schnelltest als Eintrittskarte. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einer offiziellen Teststelle stammen. Wo sich Bürgerinnen und Bürger kostenfrei testen lassen können, erfahren sie auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona. Achtung: Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest erfüllt die Kriterien nicht und gilt daher auch nicht als Eintrittskarte.

Doch nicht jeder braucht ein negatives Testergebnis: Wer eine Immunisierung nachweisen kann, darf ohne negativen Schnelltest die Angebote wahrnehmen. Regelungen dazu enthalten die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes und die Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Sie sehen die Gleichstellung von vollständig gegen das Coronavirus geimpften Personen sowie Genesenen mit negativ Getesteten vor. Voraussetzung für die Gleichstellung ist immer, dass keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen.

Geimpfte: Personen, die vollständig gegen Corona geimpft sind, also auch schon ihre Zweitimpfung erhalten haben, können ihren Impfpass als Eintrittskarte nutzen. Damit der Impfschutz gewährleistet ist, muss die Zweitimpfung allerdings mindestens 14 Tage zurückliegen.

Genesene: Auch Personen, die schon Corona hatten, können von der Testpflicht ausgenommen werden. Hier ist es ausschlaggebend, wie lange die Infektion zurückliegt. Der positive PCR-Test muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen. Nur dann können Genesene ihr Testergebnis beziehungsweise den Laborbefund als Eintrittskarte verwenden. Wer ausschließlich ein positives Schnelltestergebnis oder einen Antikörpertest hat, gilt nicht als genesen.

Personen, deren PCR-bestätigte Infektion schon länger als sechs Monate zurückliegt, brauchen mindestens eine Corona-Schutzimpfung, um von der Testpflicht ausgenommen zu werden. Auch hierbei gilt, dass die Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss. Ihr positiver Laborbefund gilt dann nur in Kombination mit dem Impfpass als Eintrittskarte. Wer sein positives Testergebnis nicht mehr hat, sollte sich an den Arzt oder die Teststelle wenden, wo der der Test durchgeführt wurde.

Weitere Informationen dazu finden Interessierte auf den Internetseiten des Landes NRW unter www.land.nrw/corona.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

POL-GT: Pedelec-Fahrerin nach schwerem Verkehrsunfall verstorben

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am 08. Mai ereignete sich in Harsewinkel (Ortsteil Greffen) ein schwerer Verkehrsunfall. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4910156 Eine 86-jährige Pedelec-Fahrerin wurde bei dem Unfall sehr schwer verletzt. Mit einem Rettungshubschrauber wurde sie in ein Krankenhaus nach Münster geflogen. Am Montag (17.05.) verstarb die 86-jährige Frau aus Sassenberg dort in Folge des Unfalls.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Impfzentrum Kreis Gütersloh: Terminabsagen per E-Mail

Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann oder schon ein Angebot vom Hausarzt bekommen hat, sollte seinen Termin stornieren. Da die Telefonleitungen des Impfzentrums des Kreises Gütersloh derzeit sehr überlastet sind, hat das Team des Impfzentrums die E-Mail-Adresse hotline.impfzentrum@kreis-guetersloh.de eingerichtet. Doch Achtung: Unter der E-Mail-Adresse können lediglich Absagen bearbeitet werden. Wer Fragen rund um die Coronaschutzimpfung hat, kann sich nach wie vor an die Impfhotline unter Telefon 05241 852960 wenden.

Immer häufiger kommt es vor, dass gebuchte Termine nicht wahrgenommen werden. Am vergangenen Wochenende waren es mehr als 200. „Das ist ärgerlich und blockiert den Ablauf. Wenn die Termine frühzeitig wieder freigegeben werden, könnten andere impfberechtigte Personen diese buchen“, betont Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh. Viele impfberechtigte Personen haben bereits anderweitig durch ihren Haus- oder Facharzt ein Impfangebot erhalten. Das beschleunige den Impffortschritt allerdings nur dann, wenn die Termine im Impfzentrum nicht verfallen, sondern anderweitig vergeben werden können. „Wenn Sie bereits vom Hausarzt geimpft wurden oder bald werden und Ihren Impftermin im Impfzentrum nicht mehr benötigen, sagen Sie diesen bitte in jedem Fall ab“, appelliert Riepe. Nur so könne der Impfstoff bedarfsgerecht eingeteilt werden und weitere impfberechtigte Personen erhalten dann ein Impfangebot. Übrigens: Gebuchte Termine an Dritte weitergeben funktioniert nicht. Nur wer namentlich beim Impfzentrum angemeldet ist und seine Impfberechtigung entsprechend nachweisen kann, wird geimpft. Die Terminbuchungen laufen über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe per Telefon unter 0800 116 117 02 oder online unter www.116117.de.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

„Schüler experimentieren“ – Falk Wannhoff aus Harsewinkel holt zweiten Platz für Evangelisch Stiftisches Gymnasium Gütersloh

Stolz nehmen die Siegerinnen und Sieger des 29. NRW-Landeswettbewerb „Schüler experimentieren“ die Glückwünsche entgegen.
Stolz nehmen die Siegerinnen und Sieger des 29. NRW-Landeswettbewerb „Schüler experimentieren“ die Glückwünsche entgegen.

Auch bei „Schüler experimentieren“ ist in 2021 alles ein bisschen anders. Bildschirme leuchten in den Gesichtern, alle sind online, niemand schüttelt Hände. Trotzdem sind Kreativität und Innovationsgeist noch da: 65 Kinder und Jugendliche haben sich mit 43 Projekten über die Regionalwettbewerbe für den NRW-Landeswettbewerb von „Schüler experimentieren” qualifiziert.

In sieben Fachgebieten galt es die drei ersten Plätze plus 20 Sonderpreise zu vergeben. 26 Jury-Mitglieder aus Wirtschaft, Forschung und Bildung hatten keine leichte Aufgabe: Die Jungforscherinnen und Jungforscher haben außergewöhnliche Ideen und Projekte auf die Beine gestellt.

Den zweiten Platz im Fachgebiet Biologie sicherte sich Falk Wannhof vom Evangelisch Stiftischen Gymnasium Gütersloh. Im Live-Stream wurde sein Projekt „Pizzamundspülung und ihre antibakterielle Wirkung auf Kariesbakterien“ ausgezeichnet. Der Siebtklässler erklärt sein Projekt wie folgt: „Mit dem Wissen aus dem Experiment des letzten Jahres (Untersuchung von Pflanzen mit Hilfe von Hemmstofftests auf ihre antibakterielle Wirkung) wollte ich in diesem Jahr einen praktischen Anwendungsbereich für die gefundenen natürlichen Antibiotika erforschen. Daher habe ich mit Hilfe von Karies-Screeningtests Kariesbakterien aus meinem eigenen Speichel gezüchtet und mit diesen mit einem Hemmstofftest nach Substanzen gesucht, die das Wachstum von Kariesbakterien hemmen. Aus den Substanzen, die dies können, habe ich eine Rezeptur mit Alkohol für Erwachsene und eine mit destilliertem Wasser für Kinder entwickelt und deren Wirksamkeit ebenfalls über den Hemmstofftest abgesichert. Im dritten Schritt haben meine Eltern, mein Bruder und ich den Test genutzt, um die Menge der im Speichel vorhandenen Bakterien zu messen. Eine Woche haben wir unter zahnärztlicher Aufsicht zusätzlich die Spülung benutzt und erneut die Bakterienmenge bestimmt.“

Video-Grußworte richteten Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen, Staatssekretär Mathias Richter vom Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen, Delia Tietge von der Stiftung Jugend forscht und Oliver Henrichs, Personalvorstand der Westenergie, an die Preisträger. Wettbewerbsleiterin Corinna Kieren und Maria Janßen, Projektleiterin bei der Westenergie, führten durch das virtuelle Programm.

Staatssekretär Mathias Richter zeigte sich beeindruckt: „Die Schülerinnen und Schüler haben mit ihren Projekten wahren Erfindergeist bewiesen und gezeigt, dass Kreativität und Einfallsreichtum auch in herausfordernden Zeit sprießen. Ein großer Dank gilt deswegen auch den betreuenden Lehrkräften, die die Kinder und Jugendliche bestärkt und gefördert haben. Ich gratuliere neben den Preisträgern auch allen anderen Schülerinnen und Schülern, die teilgenommen haben und mit ihren spannenden Projekten zu dem diesjährigen Wettbewerb beigetragen haben.“

Maria Kemker, Kommunalmanagerin der Westenergie, gratuliert dem stolzen Schüler: „Toll zu sehen, dass ein Schüler aus Harsewinkel so erfolgreich abgeschnitten hat. Die Förderung von Neugier und Ehrgeiz junger Talente liegt uns sehr am Herzen“.

Die virtuelle Form hat das Engagement und die Begeisterung aller Beteiligten nicht beeinträchtigt. Trotzdem hoffen alle auf einen Präsenz-Wettbewerb in 2022. „Im kommenden Jahr fördert Westenergie den Landeswettbewerb bereits seit 30 Jahren. Ich staune immer wieder über den Pioniergeist der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und kann nur ermutigen: Bleibt kreativ und neugierig“, verabschiedete Oliver Henrichs die jungen Menschen bei der Siegerehrung.

„Schüler experimentieren“ ist die Sparte für jüngere Schülerinnen und Schüler des Wettbewerbs „Jugend forscht“. Die jungen Forschenden traten in den Kategorien Mathematik/Informatik, Chemie, Technik, Arbeitswelt, Geo- und Raumwissenschaft, Biologie und Physik gegeneinander an. Neben den Schülerinnen und Schülern aus Nordrhein-Westfalen nahmen auch Kinder und Jugendliche der deutschen Schulen in Madrid, San Sebastian und Valencia teil. Westenergie unterstützt den NRW-Landeswettbewerb von „Schüler experimentieren“ im Rahmen ihrer deutschlandweiten Bildungsinitiative „3malE – Bildung mit Energie“. Ziel der Initiative ist es, insbesondere junge Menschen über das Entdecken, Erforschen und Erleben von Energie für Technik zu begeistern und sie dazu zu motivieren, sich engagiert mit Energiefragen auseinanderzusetzen. Herzstück der Initiative ist das Internet Portal www.3malE.de, das sich gezielt an Schülerinnen und Schüler aller Altersklassen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Studierende und Dozierende wendet.

 

(Text- und Bildquelle: Westnetz GmbH Münster)

Stiftung Warentest: Steuertipps für junge Eltern – kinderleicht sparen

Bildquelle: webandi/pixabay.com
Bildquelle: webandi/pixabay.com

Vor und nach der Geburt ihres Kindes können Eltern ordentlich Steuern sparen. Einige Vorteile gibt es automatisch, um andere müssen sich junge Eltern rechtzeitig kümmern – teilweise schon lange vor dem Geburtstermin. Finanztest gibt Steuertipps für junge Eltern.

Geburtsvorbereitungskurs, Erstsemester-Screening, Akupunktur, Medikamente – alles was die Krankenkasse nicht erstattet kann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Kosten die zumutbare Belastung überschreiten. Das gilt auch schon für eine künstliche Befruchtung, die oft Tausende Euro kostet und meist nur zur Hälfte von der Kasse übernommen wird. So lassen sich oft Hunderte Euro Steuern sparen.

Auch lohnt es sich, lange vor der Geburt die Steuerklassen zu wechseln. Denn das Elterngeld ist am höchsten, wenn spätere Empfänger vorher in der Steuerklasse III waren. Die Steuerklasse muss allerdings mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes bereits auf dem Gehaltszettel stehen.

In den Corona-Jahren gibt es beim Elterngeld eine weitere Besonderheit: Auf Antrag werden Monate mit pandemiebedingt geringerem Einkommen aus dem Bemessungszeitraum gestrichen, entsprechend steigt das Elterngeld.

Kindergeld, Kinderfreibeträge, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – alle Tipps zum Steuern sparen für junge Eltern finden sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/kindergeld.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Neue Lockerungen für den Einzelhandel – Inzidenz liegt seit fünf Werktagen unter 150

Mit der heutigen Inzidenz von 115,6 liegt der Kreis Gütersloh an fünf Werktagen in Folge unter 150 und damit unter dem zweiten festgelegten Schwellenwert der sogenannten Bundes-Notbremse. Das Land NRW hat dies heute öffentlich bestätigt, sodass ab Übermorgen, also ab Mittwoch, 19. Mai, weitere Lockerungen speziell für den Einzelhandel gelten.

Geschäfte des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Supermärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte, Tierbedarfsläden oder Optiker sind nach wie vor geöffnet und können laut der Bundes-Notbremse ohne ein Schnelltestergebnis aufgesucht werden. Hier wird die Kundenanzahl je nach Größe des Geschäftes begrenzt, das Tragen einer FFP-2 Maske ist Pflicht. Der weitere Einzelhandel war bisher geschlossen und durfte nur mit dem sogenannten Click&Collect-Angebot seine Waren verkaufen. Damit die Geschäfte wieder öffnen dürfen, muss die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 150 liegen. Das ist jetzt der Fall. Mit der Bekanntgabe des Landes NRW dürfen sie ab Mittwoch wieder mit dem sogenannten Click&Meet-Angebot öffnen. Voraussetzungen: Die Kunden brauchen einen Shopping-Termin und müssen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest als Eintrittskarte vorzeigen. Wo sich Bürgerinnen und Bürger kostenfrei schnelltesten lassen können, erfahren sie auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona. Achtung: Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest erfüllt die Anforderungen nicht und gilt demnach auch nicht als Eintrittskarte.

Personen, die bereits einen vollständigen Impfschutz vorweisen können oder als genesen gelten, brauchen für den Besuch im Einzelhandel kein negatives Testergebnis. Der Impfausweis beziehungsweise die Bestätigung der überstandenen Coronainfektion ersetzen hier das Testergebnis und gelten damit auch als Eintrittskarte. Für alle Kunden gelten aber die AHA-plus-L-Regeln.

Welche Regeln ab welchem Inzidenzwert gelten, welche Voraussetzungen für mögliche Öffnungsschritte erfüllt sein oder ab wann zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, ergeben sich aus einem Zusammenspiel der bundeseinheitlichen Notbremse und den Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bundes-Notbremse greift, wenn eine Inzidenz von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Das bedeutet, sobald die Inzidenz im Kreis Gütersloh an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 liegt, tritt die bundeseinheitliche Notbremse außer Kraft. Dies muss vom Land NRW bekannt gegeben werden. Ab dem übernächsten Tag gelten im Kreis Gütersloh dann die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 15. Mai. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Landes NRW unter www.land.nrw/corona.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

7. Sitzung des Rates am 18. Mai: Nichtöffentliche Sitzung!

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Der Stadtrat, die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen, tagt am Dienstag, den 18. Mai 2021, ab 17:00 Uhr in der Sporthalle am Ruggebusch in Marienfeld. Der im September 2020 neu gewählte Rat tritt zum siebten Mal in dieser Konstellation zusammen.

Neben aktuellen Mitteilungen der Verwaltung steht in der nichtöffentlichen Sitzung die Erläuterung und Beratung der neuen Pflichten und Aufgaben als mittlere Stadt zum 1. Januar 2022 auf der vorläufigen Tagesordnung der 7. Sitzung.

Die Tagesordnung für die Sitzung ist über die Website der Stadt Harsewinkel für jedermann einsehbar. Auch die Anträge der Fraktionen und Ratsmitglieder werden hier öffentlich zugänglich gemacht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben somit Gelegenheit, sich über aktuelle Anträge und Themen zu informieren. Wenn Sie also genauer wissen möchten, was im Rat der Stadt Harsewinkel überhaupt beraten wird und welche Anträge aus den jeweiligen Fraktionen gestellt werden, dann finden Sie hier einige Antworten.

Informieren Sie sich hier über die politischen Themen, die Harsewinkel, Marienfeld und Greffen bewegen.

Kreis Gütersloh: Respekt und Regeln in der Natur – Schutzgebiete für Flora und Fauna achten

Nicola Brandstetter: „Regeln respektieren ist ein wertvoller Beitrag zum Naturschutz. So leistet jeder Einzelne einen großen Beitrag.“(Bildquelle: Kreis Gütersloh)
Nicola Brandstetter: „Regeln respektieren ist ein wertvoller Beitrag zum Naturschutz. So leistet jeder Einzelne einen großen Beitrag.“(Bildquelle: Kreis Gütersloh)

Das Wetter ist schön, Corona lässt wenig Aktivitäten zu – also ab nach draußen! Es zieht an den bevorstehenden Feiertagen wieder viele Menschen hinaus in die heimische Natur. Und dort sind wir Menschen Gast, darauf weist der Kreis Gütersloh hin. Regeln sind – insbesondere in Naturschutzgebieten einzuhalten. Jetzt ist Brut- und Setzzeit. Das bedeutet, dass wildlebende Tiere nun ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen. Damit die Aufzucht und damit die Arterhaltung gelingen, ist Rücksicht erforderlich. Und genau dort liegt das Problem: Menschen versuchen immer wieder, Lücken zu finden, und Regeln möglichst zu umgehen. Nach dem Motto: Die eine Ausnahme, die ich selbst mache, kann doch nicht schaden. „Doch“, sagt Nicola Brandstetter, Leiterin der unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Gütersloh. „Bitte bleiben Sie in Wäldern und in der Feldflur auf den Wegen und lassen Sie Hunde nicht frei laufen. Denken Sie daran, dass es viele Tiere – auch Vögel wie den Kiebitz – gibt, deren Junge sich versteckt auf dem Boden aufhalten. An Störungen, die Radfahrer oder Spaziergänger mit oder ohne Hund auf den Wegen auslösen, gewöhnen sich die Tiere im Allgemeinen oder halten entsprechend Abstand. Werden die Wege verlassen, reagieren die Tiere mit Flucht und verlassen das Gelege.“

Verbote in Schutzgebieten

Nicht ohne Grund gibt es Verbote, die für bestimmte Wege oder Zeiten gelten. In Naturschutzgebieten ist es verboten, die Wege zu verlassen oder Pflanzen zu pflücken oder zu beschädigen. Leberblümchen, Bärlauch oder andere Kräuter dürfen hier nicht mitgenommen werden, auch wenn sie noch so hübsch blühen oder auch im eigenen Garten oder Kochtopf willkommen wären.

Es reizt den Wanderer oder Mountainbiker, die Wege zu verlassen und unberührte Natur zu erleben. „Die unberührte, ungestörte Natur ist aber für empfindliche Tier- und Pflanzenarten essentiell wichtig“, erklärt die Leiterin der Naturschutzbehörde. „Nehmen Sie bei Ihren Spaziergängen Rücksicht auf diese Arten und verzichten Sie ihnen zuliebe auf eine Querfeldeintour.“

Müll ist ein No-Go – Zäune respektieren

Müll nimmt man wieder mit nach Hause. Niemand will beim Spaziergang auf die Hinterlassenschaften anderer treffen. Eine Zigarettenkippe benötigt rund zehn Jahre um zu verrotten, eine Plastikflasche mehrere Hundert Jahre. Sie entwickelt sich dabei zu Mikroplastik, das von Tieren aufgenommen wird. Zäune müssen respektiert werden. Sie zeigen möglicherweise, welche Gebiete oder darin lebende Wildtiere besonders empfindlich auf Störungen reagieren. Zäune sind sowohl Elemente der Besucherlenkung als auch möglicherweise eine Einhegung für Weidetiere.

Regelverletzungen können gesetzlich geahndet werden, letztlich sogar mit Bußgeldern. „Ich wünsche mir, dass es so weit erst gar nicht kommen muss“, und daher appelliert Brandstetter als Naturschutzbehörde immer wieder: „Genießen Sie die Natur des Kreises Gütersloh aber achten Sie auch auf sie. Halten Sie sich an diese Regeln, damit Mensch, Tier und Pflanze gut miteinander auskommen.“

Geoportal des Kreises

Wer sich nicht sicher ist, wo ein Naturschutzgebiet beginnt, achtet auf die dreieckigen Schilder mit grünem Rand und Adlersymbol oder informiert sich im Geoportal des Kreises Gütersloh.

www.kreis-guetersloh.de  Geoportal /Natur und Umwelt

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Elektroauto gebraucht kaufen: ADAC gibt Tipps

(Bildquelle: distel2610/pixabay.com)
(Bildquelle: distel2610/pixabay.com)

Der Elektroautomarkt boomt und damit wächst die Nachfrage nach gebrauchten Stromern. Dieser Markt ist noch jung und wichtige Erfahrungswerte fehlen. Der ADAC hat Informationen zusammengestellt, die beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeugs unbedingt zu beachten sind. Entscheidend sind das eigene Nutzungsprofil sowie Reichweite und Ladetechnologie des künftigen Pkw.

Wird das E-Auto hauptsächlich zum Pendeln benötigt, sollte die Reichweite mindestens die einfache Distanz zwischen Heim und Arbeitsplatz plus einen Sicherheitspuffer umfassen – vorausgesetzt, es gibt eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz. Wichtig: Die tatsächliche Reichweite ist meist deutlich niedriger als vom Hersteller angegeben. Der ADAC ermittelt in seinem Ecotest regelmäßig die realen Reichweiten von Elektrofahrzeugen und hat durchschnittlich 20 Prozent Abweichung zum WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test) bzw. 40 Prozent Abweichung zum NEFZ (Neuen Europäischen Fahrzyklus) festgestellt. Auch nimmt die Reichweite parallel zur Anzahl der Ladezyklen und zum Alter der Batterie ab. Zusätzlich muss man einen Puffer von 10 bis 30 Prozent einkalkulieren, abhängig von Fahrverhalten, Außentemperatur und Nutzung der Heizung, Klimaanlage etc. Das bedeutet: Aus 200 km NEFZ-Reichweitenangabe können im Extremfall weniger als 100 km tatsächliche Reichweite werden.

Überschreiten regelmäßige Touren die Fahrzeugreichweite, ist eine Schnellladefunktion (DC/Direct Current, Gleichstrom) sinnvoll. Hier rät der ADAC zum CCS (Combined Charging System)-Ladesystem, das sich langfristig durchsetzen wird. Beim Laden an Wechselstrom (AC/Alternating Current) ist der Typ2-Stecker europaweit Standard. Ältere Stromer mit Typ1-Steckanschluss können jedoch mit einem Adapterkabel an öffentlichen Ladestationen aufgeladen werden.

Da die Antriebsbatterie beim E-Auto das teuerste und verschleißträchtigste Bauteil ist, sollten Käufer hierauf besonders achten und beispielsweise gültige Garantieregeln klären. Die meisten Hersteller geben Garantie über acht Jahre oder 100.000 bis 200.000 km Laufleistung. Ein Garantiefall liegt dann vor, wenn die Kapazität eine vom Hersteller definierte Grenze unterschreitet – meistens liegt diese bei 70 Prozent Restkapazität. Deshalb: Serviceheft und Prüfprotokolle der Werkstatt vom Verkäufer verlangen!

Unerlässlich ist auch eine Probefahrt mit dem Wunschauto. Für einen Reichweitentest sollte das Fahrzeug vollgeladen und der Bordrechner auf null gestellt sein. Das jeweilige Fahrprofil – sportlich oder zurückhaltend – gibt dann realistisch Auskunft: Wurde beispielsweise für 50 km die halbe Ladung verbraucht, sind bei voller Batterie auch nur etwa 100 km zu erwarten, selbst wenn das Fahrzeug 130 km oder mehr Reichweite anzeigt.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)