Vor und nach der Geburt ihres Kindes können Eltern ordentlich Steuern sparen. Einige Vorteile gibt es automatisch, um andere müssen sich junge Eltern rechtzeitig kümmern – teilweise schon lange vor dem Geburtstermin. Finanztest gibt Steuertipps für junge Eltern.
Geburtsvorbereitungskurs, Erstsemester-Screening, Akupunktur, Medikamente – alles was die Krankenkasse nicht erstattet kann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Kosten die zumutbare Belastung überschreiten. Das gilt auch schon für eine künstliche Befruchtung, die oft Tausende Euro kostet und meist nur zur Hälfte von der Kasse übernommen wird. So lassen sich oft Hunderte Euro Steuern sparen.
Auch lohnt es sich, lange vor der Geburt die Steuerklassen zu wechseln. Denn das Elterngeld ist am höchsten, wenn spätere Empfänger vorher in der Steuerklasse III waren. Die Steuerklasse muss allerdings mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes bereits auf dem Gehaltszettel stehen.
In den Corona-Jahren gibt es beim Elterngeld eine weitere Besonderheit: Auf Antrag werden Monate mit pandemiebedingt geringerem Einkommen aus dem Bemessungszeitraum gestrichen, entsprechend steigt das Elterngeld.
Mit der heutigen Inzidenz von 115,6 liegt der Kreis Gütersloh an fünf Werktagen in Folge unter 150 und damit unter dem zweiten festgelegten Schwellenwert der sogenannten Bundes-Notbremse. Das Land NRW hat dies heute öffentlich bestätigt, sodass ab Übermorgen, also ab Mittwoch, 19. Mai, weitere Lockerungen speziell für den Einzelhandel gelten.
Geschäfte des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Supermärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte, Tierbedarfsläden oder Optiker sind nach wie vor geöffnet und können laut der Bundes-Notbremse ohne ein Schnelltestergebnis aufgesucht werden. Hier wird die Kundenanzahl je nach Größe des Geschäftes begrenzt, das Tragen einer FFP-2 Maske ist Pflicht. Der weitere Einzelhandel war bisher geschlossen und durfte nur mit dem sogenannten Click&Collect-Angebot seine Waren verkaufen. Damit die Geschäfte wieder öffnen dürfen, muss die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 150 liegen. Das ist jetzt der Fall. Mit der Bekanntgabe des Landes NRW dürfen sie ab Mittwoch wieder mit dem sogenannten Click&Meet-Angebot öffnen. Voraussetzungen: Die Kunden brauchen einen Shopping-Termin und müssen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest als Eintrittskarte vorzeigen. Wo sich Bürgerinnen und Bürger kostenfrei schnelltesten lassen können, erfahren sie auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona. Achtung: Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest erfüllt die Anforderungen nicht und gilt demnach auch nicht als Eintrittskarte.
Personen, die bereits einen vollständigen Impfschutz vorweisen können oder als genesen gelten, brauchen für den Besuch im Einzelhandel kein negatives Testergebnis. Der Impfausweis beziehungsweise die Bestätigung der überstandenen Coronainfektion ersetzen hier das Testergebnis und gelten damit auch als Eintrittskarte. Für alle Kunden gelten aber die AHA-plus-L-Regeln.
Welche Regeln ab welchem Inzidenzwert gelten, welche Voraussetzungen für mögliche Öffnungsschritte erfüllt sein oder ab wann zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, ergeben sich aus einem Zusammenspiel der bundeseinheitlichen Notbremse und den Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bundes-Notbremse greift, wenn eine Inzidenz von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Das bedeutet, sobald die Inzidenz im Kreis Gütersloh an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 liegt, tritt die bundeseinheitliche Notbremse außer Kraft. Dies muss vom Land NRW bekannt gegeben werden. Ab dem übernächsten Tag gelten im Kreis Gütersloh dann die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 15. Mai. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Landes NRW unter www.land.nrw/corona.
Der Stadtrat, die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen, tagt am Dienstag, den 18. Mai 2021, ab 17:00 Uhr in der Sporthalle am Ruggebusch in Marienfeld. Der im September 2020 neu gewählte Rat tritt zum siebten Mal in dieser Konstellation zusammen.
Neben aktuellen Mitteilungen der Verwaltung steht in der nichtöffentlichen Sitzung die Erläuterung und Beratung der neuen Pflichten und Aufgaben als mittlere Stadt zum 1. Januar 2022 auf der vorläufigen Tagesordnung der 7. Sitzung.
Die Tagesordnung für die Sitzung ist über die Website der Stadt Harsewinkel für jedermann einsehbar. Auch die Anträge der Fraktionen und Ratsmitglieder werden hier öffentlich zugänglich gemacht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben somit Gelegenheit, sich über aktuelle Anträge und Themen zu informieren. Wenn Sie also genauer wissen möchten, was im Rat der Stadt Harsewinkel überhaupt beraten wird und welche Anträge aus den jeweiligen Fraktionen gestellt werden, dann finden Sie hier einige Antworten.
Informieren Sie sich hier über die politischen Themen, die Harsewinkel, Marienfeld und Greffen bewegen.
Nicola Brandstetter: „Regeln respektieren ist ein wertvoller Beitrag zum Naturschutz. So leistet jeder Einzelne einen großen Beitrag.“(Bildquelle: Kreis Gütersloh)
Nicola Brandstetter: „Regeln respektieren ist ein wertvoller Beitrag zum Naturschutz. So leistet jeder Einzelne einen großen Beitrag.“(Bildquelle: Kreis Gütersloh)
Das Wetter ist schön, Corona lässt wenig Aktivitäten zu – also ab nach draußen! Es zieht an den bevorstehenden Feiertagen wieder viele Menschen hinaus in die heimische Natur. Und dort sind wir Menschen Gast, darauf weist der Kreis Gütersloh hin. Regeln sind – insbesondere in Naturschutzgebieten einzuhalten. Jetzt ist Brut- und Setzzeit. Das bedeutet, dass wildlebende Tiere nun ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen. Damit die Aufzucht und damit die Arterhaltung gelingen, ist Rücksicht erforderlich. Und genau dort liegt das Problem: Menschen versuchen immer wieder, Lücken zu finden, und Regeln möglichst zu umgehen. Nach dem Motto: Die eine Ausnahme, die ich selbst mache, kann doch nicht schaden. „Doch“, sagt Nicola Brandstetter, Leiterin der unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Gütersloh. „Bitte bleiben Sie in Wäldern und in der Feldflur auf den Wegen und lassen Sie Hunde nicht frei laufen. Denken Sie daran, dass es viele Tiere – auch Vögel wie den Kiebitz – gibt, deren Junge sich versteckt auf dem Boden aufhalten. An Störungen, die Radfahrer oder Spaziergänger mit oder ohne Hund auf den Wegen auslösen, gewöhnen sich die Tiere im Allgemeinen oder halten entsprechend Abstand. Werden die Wege verlassen, reagieren die Tiere mit Flucht und verlassen das Gelege.“
Verbote in Schutzgebieten
Nicht ohne Grund gibt es Verbote, die für bestimmte Wege oder Zeiten gelten. In Naturschutzgebieten ist es verboten, die Wege zu verlassen oder Pflanzen zu pflücken oder zu beschädigen. Leberblümchen, Bärlauch oder andere Kräuter dürfen hier nicht mitgenommen werden, auch wenn sie noch so hübsch blühen oder auch im eigenen Garten oder Kochtopf willkommen wären.
Es reizt den Wanderer oder Mountainbiker, die Wege zu verlassen und unberührte Natur zu erleben. „Die unberührte, ungestörte Natur ist aber für empfindliche Tier- und Pflanzenarten essentiell wichtig“, erklärt die Leiterin der Naturschutzbehörde. „Nehmen Sie bei Ihren Spaziergängen Rücksicht auf diese Arten und verzichten Sie ihnen zuliebe auf eine Querfeldeintour.“
Müll ist ein No-Go – Zäune respektieren
Müll nimmt man wieder mit nach Hause. Niemand will beim Spaziergang auf die Hinterlassenschaften anderer treffen. Eine Zigarettenkippe benötigt rund zehn Jahre um zu verrotten, eine Plastikflasche mehrere Hundert Jahre. Sie entwickelt sich dabei zu Mikroplastik, das von Tieren aufgenommen wird. Zäune müssen respektiert werden. Sie zeigen möglicherweise, welche Gebiete oder darin lebende Wildtiere besonders empfindlich auf Störungen reagieren. Zäune sind sowohl Elemente der Besucherlenkung als auch möglicherweise eine Einhegung für Weidetiere.
Regelverletzungen können gesetzlich geahndet werden, letztlich sogar mit Bußgeldern. „Ich wünsche mir, dass es so weit erst gar nicht kommen muss“, und daher appelliert Brandstetter als Naturschutzbehörde immer wieder: „Genießen Sie die Natur des Kreises Gütersloh aber achten Sie auch auf sie. Halten Sie sich an diese Regeln, damit Mensch, Tier und Pflanze gut miteinander auskommen.“
Geoportal des Kreises
Wer sich nicht sicher ist, wo ein Naturschutzgebiet beginnt, achtet auf die dreieckigen Schilder mit grünem Rand und Adlersymbol oder informiert sich im Geoportal des Kreises Gütersloh.
Der Elektroautomarkt boomt und damit wächst die Nachfrage nach gebrauchten Stromern. Dieser Markt ist noch jung und wichtige Erfahrungswerte fehlen. Der ADAC hat Informationen zusammengestellt, die beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeugs unbedingt zu beachten sind. Entscheidend sind das eigene Nutzungsprofil sowie Reichweite und Ladetechnologie des künftigen Pkw.
Wird das E-Auto hauptsächlich zum Pendeln benötigt, sollte die Reichweite mindestens die einfache Distanz zwischen Heim und Arbeitsplatz plus einen Sicherheitspuffer umfassen – vorausgesetzt, es gibt eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz. Wichtig: Die tatsächliche Reichweite ist meist deutlich niedriger als vom Hersteller angegeben. Der ADAC ermittelt in seinem Ecotest regelmäßig die realen Reichweiten von Elektrofahrzeugen und hat durchschnittlich 20 Prozent Abweichung zum WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test) bzw. 40 Prozent Abweichung zum NEFZ (Neuen Europäischen Fahrzyklus) festgestellt. Auch nimmt die Reichweite parallel zur Anzahl der Ladezyklen und zum Alter der Batterie ab. Zusätzlich muss man einen Puffer von 10 bis 30 Prozent einkalkulieren, abhängig von Fahrverhalten, Außentemperatur und Nutzung der Heizung, Klimaanlage etc. Das bedeutet: Aus 200 km NEFZ-Reichweitenangabe können im Extremfall weniger als 100 km tatsächliche Reichweite werden.
Überschreiten regelmäßige Touren die Fahrzeugreichweite, ist eine Schnellladefunktion (DC/Direct Current, Gleichstrom) sinnvoll. Hier rät der ADAC zum CCS (Combined Charging System)-Ladesystem, das sich langfristig durchsetzen wird. Beim Laden an Wechselstrom (AC/Alternating Current) ist der Typ2-Stecker europaweit Standard. Ältere Stromer mit Typ1-Steckanschluss können jedoch mit einem Adapterkabel an öffentlichen Ladestationen aufgeladen werden.
Da die Antriebsbatterie beim E-Auto das teuerste und verschleißträchtigste Bauteil ist, sollten Käufer hierauf besonders achten und beispielsweise gültige Garantieregeln klären. Die meisten Hersteller geben Garantie über acht Jahre oder 100.000 bis 200.000 km Laufleistung. Ein Garantiefall liegt dann vor, wenn die Kapazität eine vom Hersteller definierte Grenze unterschreitet – meistens liegt diese bei 70 Prozent Restkapazität. Deshalb: Serviceheft und Prüfprotokolle der Werkstatt vom Verkäufer verlangen!
Unerlässlich ist auch eine Probefahrt mit dem Wunschauto. Für einen Reichweitentest sollte das Fahrzeug vollgeladen und der Bordrechner auf null gestellt sein. Das jeweilige Fahrprofil – sportlich oder zurückhaltend – gibt dann realistisch Auskunft: Wurde beispielsweise für 50 km die halbe Ladung verbraucht, sind bei voller Batterie auch nur etwa 100 km zu erwarten, selbst wenn das Fahrzeug 130 km oder mehr Reichweite anzeigt.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
Bei uns im Werners Fahrrad Fach-Werk finden Sie garantiert das optimale Zweirad für sich und Ihre Familie. Neben Jobrädern, Kinderfahrrädern, Damen- und Herrenrädern, Mountainbikes, Sporträdern und individuellen Wunschanfertigungen verschiedener Markenhersteller finden Sie bei uns natürlich auch die beliebten E-Bikes und Pedelecs für Jung und Alt. Nach unserem Umzug auf dem Bessmann-Gelände ermöglicht uns die größere Verkaufs- und Lagerfläche Ihnen noch mehr Platz und Auswahl bieten zu können.
Wir sind sehr froh, dass wir Ihnen ab sofort mit Columbus einen weiteren Top-Markenhersteller aus der Region in unserem Sortiment präsentieren können. Columbus mit Sitz in Bielefeld ist international als Marke für Kinder-, Damen- und Herrenräder aller Art bekannt. Die Serienräder von Columbus sind überall beliebt und selbstverständlich sind auch Wunschfahrräder aller Couleur mit dem Konfigurator personalisierbar. Mit den Pedelecs der Marke Columbus können wir Ihnen ganz besondere Highlights darbieten. Die Columbus Pedelecs sind ebenfalls per Baukastensystem individuell konfigurierbar und unterstützen Sie mit Shimano Mittelmotoren anstatt mit den weitläufig bekannten Bosch-Fabrikaten.
Bei Werners Fahrrad Fach-Werk können Sie sich immer auf faire und freundliche Preise verlassen. Und wenn das neue Fahrrad gerade nicht im persönlichen Budget eingeplant ist, dann haben wir mit Ratenkauf oder Fahrrad-Leasing die passende Lösung für Sie parat. Außerdem finden Sie bei uns natürlich auch Kindersitze, Anhänger, Fahrradcomputer, Beleuchtung, Flaschen, Brillen, Werkzeug sowie sonstiges Zubehör aller Art. In unserer Werkstatt werden auch während des Lockdowns alle Inspektionen, Wartungen und Reparaturen wie gewohnt professionell und termingerecht ausgeführt.
Bestellungen und Abholungen sind ebenfalls weiterhin möglich. Für den Fahrrad- und Zubehörkauf können Sie je nach aktuellem Inzidenzwert und den jeweilig geltenden Regelungen einen Termin mit uns vereinbaren oder sich unter 05247-406140 oder 0174-4059127 telefonisch beraten lassen. Kontaktieren Sie Werners Fahrrad Fach-Werk – wir freuen uns schon auf Sie!
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Am Donnerstag, 13. Mai 2021, werden neue Einreiseregelungen des Bundes in Kraft treten, die die Quarantäneverordnungen der Länder und damit auch die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen ersetzen. Dann gilt für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, grundsätzlich eine zehntägige häusliche Quarantäne, die aber durch die Übermittlung eines negativen Tests an die zuständige Behörde aufgehoben werden kann. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend.
Allerdings ist nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden – eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach Einreise möglich. Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden. Weiterhin gilt für Einreisen auch Hochinzidenzgebieten die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen negativen Tests. Hiervon sind nur Durchreisende und Transportpersonal (bei Aufenthalten unter 72 Stunden) ausgenommen. Grenzpendler müssen sich zweimal pro Woche testen lassen.
An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Auch in den landesweit über 6.000 Testzentren und anderen Teststellen wie Apotheken oder Ärzten kann die Testung vorgenommen werden. Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten strengere Regelungen.
Die rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes vom 12. Mai 2021 zu entnehmen.
Hintergrund:
Die Regelungen beziehen sich nur auf ausländische Risikogebiete und nicht auf innerdeutsche Regionen. Die Einstufung internationaler Risikogebiete erfolgt durch das Robert Koch-Institut unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete
Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper (Foto: Kreis Gütersloh).
Die Feuerwehren im Kreis Gütersloh bereiten sich darauf vor, nach fast einjähriger Pause wieder Übungsdienste durchzuführen. Seit Ausbruch der Pandemie ruht die Aus- und Weiterbildung bei allen Feuerwehren im Kreis Gütersloh fast gänzlich. Sichergestellt hingegen war ausnahmslos zu jeder Tages- und Nachtzeit die Einsatzbereitschaft aller Feuerwehren.
Gemeinsam mit allen Leitern der Feuerwehren im Kreisgebiet hat Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper im Rahmen der Verbandsausschusssitzung eine stufenweise und eine von den Kreis-Inzidenzen abhängige Öffnungsstrategie erarbeitet. Inhalt dieses Papieres ist es, dass weiterhin alle theoretischen Ausbildungsinhalte in Online-Formaten durchgeführt werden, es aber analog der Bund-Länder-Beschlüsse tatsächlich auch wieder möglich ist, in kleinen, definierten Gruppen Übungsdienste durchzuführen. Um Ansteckungen zu vermeiden sieht das Konzept vor, zu Beginn eines jeden Übungsdienstes Selbsttests durchzuführen. Ebenso bleiben das Tragen von FFP2-Masken und das Abstand halten sowie die Hygienevorschriften unerlässlich. Darüber hinaus ist ein Inzidenzen-Schwellenwert definiert, bei dem eine „Notbremse“ greift.
Holtkemper betont: „Wir möchten weiterhin sicherstellen, schnelle und schlagkräftige Feuerwehren für die Bürger im Kreis Gütersloh vorzuhalten und einzusetzen. Hierzu bedarf es zwingend einer guten, aber insbesondere kontinuierlichen Ausbildung aller Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im Kreis. Das letzte Jahr unter dem Einfluss der Pandemie hat in den Feuerwehren Spuren hinterlassen, die es jetzt gilt aufzuarbeiten“, so der Kreisbrandmeister weiter.
Grundlage der Öffnungsstrategie ist eine Gefährdungsbeurteilung für die Feuerwehren im Kreis, die seit Ausbruch der Pandemie erstellt sowie entsprechend der Pandemie-Lage angepasst wurde und seither Anwendung bei allen Wehren im Kreisgebiet findet. Das erarbeitete Konzept beinhaltet auch die stufenweise Öffnung der Kreisfeuerwehrschule Gütersloh in St. Vit als auch die Durchführung von Fahrsicherheitstrainings. Ebenso ist die Atemschutzbelastungs-Übungsanlage an der Kreisfeuerwehrzentrale Gütersloh in St. Vit geöffnet. Diesbezüglich besteht ein besonderer Druck aus Richtung der Unfallkasse NRW, die auf die Durchführung der jährlich zu absolvierenden Belastungsübungen eines jeden Atemschutzgeräteträgers aus Sicherheitsgründen drängt. Für jeden dieser Bereiche gibt es bereits entsprechend mit dem Gesundheitsamt abgestimmte Hygienekonzepte.
„Uns ist bewusst, dass dieser Schritt mit gewissen Risiken verbunden ist“, so Holtkemper, „dennoch ist dieser Schritt richtig und wichtig. Wir haben es geschafft und darauf sind wir auch sehr stolz, dass es trotz des sehr hohen täglichen Einsatzaufkommens bei den Feuerwehren im Kreis GT bisher keine Ansteckung innerhalb einer Feuerwehr gab. Trotz der Möglichkeit nun wieder Präsenzdienste in kleinen Gruppen durchzuführen, bleibt die Vermeidung von Ansteckung weiterhin oberstes Ziel. Daher wird während der Dienste der Fokus auf die Aus- und Weiterbildung und leider pandemiebedingt noch nicht auf die doch auch so wichtige Kameradschaft gelegt“.
Mit Bolzenschneider, Zugmaschine und Eisensäge malträtierten die Profis der Stiftung Warentest 20 Fahrradschlösser im Test. Immerhin die Hälfte schneidet gut ab. Jedes vierte Schloss ist jedoch mangelhaft aufgrund von Schadstoffen. Ein weiteres lässt sich sehr leicht knacken.
Im Test waren insgesamt 20 Bügel-, Falt- und Kettenschlösser, fest installierte Rahmenschlösser mit Zusatzkette sowie Schlösser mit Textilmantel. In jeder Gruppe gibt es mindestens ein gutes Fahrradschloss. Doch jede Bauform hat ihre Vor- und Nachteile.
Die Kettenschlösser im Test bieten zum Beispiel alle eine gute oder sehr gute Aufbruchsicherheit, sind aber meist sehr schwer und lassen sich mangels Halterung meist nur im Rucksack oder Fahrradkorb transportieren. Faltschlösser sind zwar sehr handlich, doch die meisten Modelle sind weniger aufbruchsicher als die geprüften Bügel- oder Kettenschlösser.
Fünf Schlösser im Test waren stark mit Schadstoffen belastet, die im Verdacht stehen, die Fruchtbarkeit zu schädigen oder Krebs zu erzeugen. Darunter ausgerechnet zwei der am schwersten zu knackenden Kandidaten. Das Faltschloss von Ready for Race ließ sich so leicht und schnell knacken, dass es ebenfalls mit Mangelhaft bewertet wurde.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Arztpraxen können bereits jetzt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Impfstoffe allen Personen, die nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes zur erhöhten Priorität gehören (Priorität 3, § 4 CoronaImpfV), ein Impfangebot unterbreiten. Der Impfstoff in den Arztpraxen ist derzeit noch sehr begrenzt und der Andrang in den Praxen ist groß. Daher impfen die Arztpraxen vornehmlich zunächst Patientinnen und Patienten aus den Priorisierungsgruppe 1 und 2 sowie chronisch Erkrankte. Die Priorisierung nehmen die Ärzte eigenverantwortlich vor.
Die Landesregierung hat nun heute eine Musterbescheinigung veröffentlicht, die Arbeitgeber und Einrichtungen denjenigen Personen ausstellen können, die zur Priorität 3 gehören und sich in einer Praxis der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte impfen lassen wollen. Die Priorität 3 umfasst beispielsweise Mitglieder von Verfassungsorganen und Tätige in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, Verwaltungen sowie Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur (zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Apothekenwesen, Medien, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft). Darüber hinaus gehören zu dieser Personengruppe auch Tätige in medizinischen Einrichtungen, die ein niedriges Expositionsrisiko gegenüber dem Coronavirus haben (Personal in Laboren und ohne Patientenkontakt), sowie Tätige in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen, die nicht zur Priorität 2 gehören. Die Musterbescheinigung ist im Internet abrufbar unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/muster_arbeitgeberbescheinigung_prio3_fuer_arztpraxis_11052021.pdf.
Wichtig zu wissen: Die Musterbescheinigung dient zur Vorlage bei den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, nicht aber für Impftermine in den Impfzentren. Die für den Mai in den Impfzentren vorgesehenen Termine sind aktuell ausgebucht.
Mit Blick auf die Arztpraxen dient die Musterbescheinigung dem Nachweis der Impfberechtigung aufgrund der Priorisierung, garantiert aber ausdrücklich nicht, dass dort auch ein Impftermin zur Verfügung steht.
In den Impfzentren, für die das Land zuständig ist, werden derzeit bestimmte Berufsgruppen nach Terminbuchung geimpft. Dort muss die Zugehörigkeit zu einer der einschlägigen Berufsgruppen über eine gesonderte Bescheinigung erfolgen, für die die Landesregierung ebenfalls eine Musterbescheinigung zur Verfügung gestellt hat (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_3_arbeitgeberbescheinigung_06052021.pdf). Der vom Bund für den Monat Mai für die Impfzentren zur Verfügung gestellte Impfstoff ist vollständig verplant. Daher können nicht alle Personen der Priorität 3 gleichzeitig ein Impfangebot erhalten.
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