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DigitalPakt Schule: Land unterstützt Schulträger beim Mittelabruf

(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto: Land NRW)
(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer – Foto: Land NRW)

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Um die Schulträger in Nordrhein-Westfalen beim Abruf der Mittel aus dem DigitalPakt Schule noch gezielter zu unterstützen, macht das Land ab sofort weitere Angebote. Mit Workshops und weiteren Informationsangeboten begleitet das Land die Schulträger bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule und stärkt die Digitalisierungskompetenz der Beteiligten vor Ort.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit dem DigitalPakt Schule und den Programmen zur Ausstattung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern unterstützen wir die Schulträger mit erheblichen finanziellen Mitteln beim Aufbau von IT-Strukturen an unseren Schulen. Ebenso wichtig wie die Bereitstellung der Mittel ist jedoch die Entwicklung von Digitalisierungskompetenzen vor Ort, um die Digitalisierung an unseren Schulen nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Mit Workshops und Informationsangeboten wie einem Erklärvideo und einer zusätzlichen Handreichung zur Erstellung eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts möchten wir die Schulträger ermutigen, den Weg der Digitalisierung in unseren Schulen mit großen Schritten fortzusetzen. Die Landesregierung wird die Schulträger dabei weiterhin nach Kräften unterstützen.“

Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht den Schulträgern die kostenlose Teilnahme an Workshops, die Hilfestellung bei der Planung und beim Abruf der Mittel aus dem DigitalPakt Schule leisten. Die Workshop-Reihe ist ein Angebot des Gigabitbüros des Bundes, dem Kompentenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, und wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung sowie den Geschäftsstellen Gigabit.NRW der Bezirksregierungen speziell auf die nordrhein-westfälischen Schulträger zugeschnitten. An zunächst sechs Terminen ab dem 20. Mai 2021 finden die dreistündigen Workshops “Inhouse-Verkabelung und Vernetzung für Schulen in NRW” statt, die neben der Beantwortung technischer Fragestellungen in folgenden Bereichen Unterstützung leisten:

  • Anforderungen für Schulen in Bezug auf Vernetzung und Ausstattung von Schulen mit Bezug zur Förderrichtlinie DigitalPakt Schule.NRW
  • Hilfestellungen zur Erstellung eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts sowie beispielhafte Darstellung eines Planungs- und Beantragungsprozesses
  • Planung und Aufbau von IT-Infrastrukturen an Schulen

Darüber hinaus hat das Schulministerium ein Erklärvideo sowie eine Handreichung zur Erstellung eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes entwickelt. Diese dienen zur Unterstützung der Schulträger bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schule, für die ein solches Einsatzkonzept notwendig ist.

Mehr als 375 Millionen Euro (375.891.449,20 Euro) haben die nordrhein-westfälischen Schulträger inzwischen aus dem DigitalPakt Schule beantragt (Stand: 30. April 2021). Das entspricht einer Steigerung um fast zehn Prozent innerhalb der vergangenen sechs Wochen.

Aus den Förderprogrammen zur Ausstattung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten wurden von insgesamt 263 Millionen Euro schon mehr als 255 Millionen Euro (255.329.026,61 Euro) beantragt. Die Beantragungsquote liegt damit bei rund 97 Prozent.

„Die Mittel aus dem Digitalpakt werden bereits gut angenommen. Mit den neuen Angeboten bieten wir den Schulträgern nun zusätzliche Orientierung und Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule und bei der Planung und Umsetzung ihrer nächsten Digitalisierungsoffensive. Ich bin optimistisch, dass wir den Abruf durch unsere Unterstützungsangebote noch einmal beschleunigen und die Digitalisierung unserer Schulen auf diese Weise weiter vorantreiben können“, so Ministerin Gebauer abschließend.

Das Erklärvideo und die Handreichung finden Sie hier: Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Interessierte Schulträger für das Workshop-Angebot „Inhouse-Verkabelung und Vernetzung für Schulen in NRW“ wenden sich bitte an die Geschäftsstelle Gigabit.NRW in ihrer Bezirksregierung.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Abfall in Corona-Zeiten: Masken und Test-Kits gehören in den Restmüll

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, Corona-Schutzmasken und Schnelltest-Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. „Auf Straßen und Gehwegen und in Grünanlagen liegen immer wieder achtlos entsorgte Masken herum. Gebrauchte Schutzmasken und Test-Kits gehören in den Restmüll“, so die Ministerin. „Halten wir in Corona-Zeiten zusammen und unsere Umwelt sauber.“

Die aktuell verwendeten Mund-Nasen-Schutz-Masken müssen aus hygienischen und abfallrechtlichen Gründen über den Restmüll entsorgt werden. Gleiches gilt auch für die Corona-Schnelltests, die in den privaten Haushalten anfallen. Die Test-Kits, also Stäbchen, Lösung und Testkassette, sind nach Verwendung ebenfalls im Restmüll zu entsorgen. Die Begleitzettel und die Umverpackung aus Papier oder Kunststoff sind hingegen wie gewohnt getrennt in der Papiertonne oder in der Gelben Tonne zu entsorgen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

ADAC Tipps zum sicheren Gebrauchtwagenkauf – Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit

Jahr für Jahr wechseln in Deutschland Millionen von Gebrauchtwagen den Besitzer. Nicht selten erleben Käufer jedoch nach Abschluss des Kaufvertrags eine böse Überraschung: Manipulierte Tachos, verschwiegene Schäden oder fehlende Papiere. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt, auf die man beim Gebrauchtwagenkauf achten sollte.

Wichtig ist eine lückenlose Fahrzeugdokumentation: ein gepflegtes Serviceheft, der Bericht der jüngsten Hauptuntersuchung und eine AU-Bescheinigung. Der Gebrauchtwagen sollte in Ruhe, bei Tageslicht und trockenem Wetter besichtigt und ausführlich Probe gefahren werden. Fahrzeugpapiere unbedingt auf Vollständigkeit überprüfen, ebenso, ob der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer ist. Grundsätzlich gilt: Alle mündlichen Zusagen immer auch schriftlich bestätigen lassen.

Ein Rundgang ums Auto liefert einen Eindruck vom technischen Zustand. Ist das Fahrzeug nicht gewaschen, lässt sich die Karosserie-Oberfläche nicht so leicht kontrollieren. Das Auto auf Rost, Dellen oder Kratzer überprüfen und auch Reifen, Scheiben, Scheinwerfer und Blinker begutachten.

Beim Blick unter das Auto sieht man, ob es Öl oder andere Flüssigkeiten verliert. Dies kann auf ein Problem in Motor oder Getriebe hinweisen. Auch Schläuche und Dichtungen überprüfen. Ist die Kühlflüssigkeit im Behälter trüb, könnte dies an einer defekten Zylinderkopfdichtung liegen. Feuchte Bodenteppiche im Fahrzeuginnenraum, sind ein möglicher Hinweis auf eine undichte Karosserie. Und: Rollen die Sicherheitsgurte nicht problemlos auf, müssen sie erneuert werden.

Unbedingt notwendig ist eine Probefahrt. Am besten mit einer Begleitperson, die zusätzlich auf Störgeräusche (können Indiz für Schäden sein) achten kann. So erhält man Klarheit über Fahrverhalten und technische Eigenheiten. Dabei Anzeigeinstrumente im Cockpit, wie Kontrollleuchten, Tacho und Drehzahlmesser überprüfen. Auch Klimaanlage, elektrische Außenspiegel, Sitzheizung, Radio und alle anderen elektrischen Funktionen testen. Das Getriebe sollte sich leicht schalten lassen, das Lenkrad nicht vibrieren. Bremsen müssen gezielt überprüft werden: dafür empfiehlt es sich, außerorts auf einer freien Nebenstrecke kurz auf etwa 100 km/h zu beschleunigen und dann dosiert immer stärker zu bremsen. So lässt sich erkennen, ob der Wagen in der Spur bleibt oder sich ungewöhnlich verhält.

Hilfreich: eine Gebrauchtwagen-Untersuchung bei einer Prüforganisation wie dem ADAC. So bekommt man eine neutrale Einschätzung des Autozustandes vom Fachmann.

Weitere ADAC Tipps zum Gebrauchtwagenkauf gibt es unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Drittes Corona-Schnelltestzentrum – in Marienfeld sind ab sofort auch Drive-in-Tests mit dem Pkw möglich

Auf dem Parkplatz der Modehäuser Bessmann und Kleine in Marienfeld hat das dritte Corona-Schnelltestzentrum für Harsewinkel, Marienfeld und Greffen seine Arbeit aufgenommen. Das neue Schnelltest-Zentrum wird von den privaten Anbietern Josef und Simon Coban geführt, die neben dem Standort in Marienfeld bereits zwei weitere Standorte in Gütersloh betreiben.

Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger können sich ab sofort wahlweise auch per Drive-in-Test in der Test-Station einem Corona-Schnelltest unterziehen und dann, sofern es die Inzidenzwerte wieder zulassen, direkt ins Einkaufsvergnügen in den Modegeschäften oder in Wernes Fahrrad Fach-Werk starten. Die Öffnungszeiten sind den Zeiten der anliegenden Geschäfte und Modehäuser angepasst. Getestet wird aktuell von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 17 Uhr sowie am Samstag von 9 bis 16 Uhr.

Um ein schnelles Ergebnis zu erhalten, wird dazu geraten, vor der Testung die App „PassGo“ auf sein Smartphone zu laden. Testresultate sind in der Regel innerhalb weniger Minuten abrufbar. Terminbuchungen sind nicht erforderlich. Optional sind diese aber ebenfalls über die App buchbar.

Wildtier-Nachwuchs im Wald schützen

Bildquelle: smarko/pixabay.com
Bildquelle: smarko/pixabay.com

Die Tierschutzbeauftragte NRW teilt mit: In den ersten Monaten im Jahr bekommt ein Großteil der bei uns heimischen Wildtierarten seinen Nachwuchs. Ob Hasen, Kaninchen, Rehe oder Vögel – im Frühling werden die Jungtiere des Waldes geboren. „Um weder die Jungtiere noch die Muttertiere zu gefährden oder zu stören, müssen wir uns gerade jetzt in Wald und auf dem Feld besonders rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst verhalten. Hunde gehören jetzt an die Leine“, erläuterte die nordrhein-westfälische Tierschutzbeauftragte, Dr. Gerlinde von Dehn.

Freilaufende Hunde können in der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit großen Schaden anrichten. Rehe setzen, wie es in der Jagdsprache heißt, die Kitze in Wiesen nahe der Waldgrenze ab. Hochträchtige Tiere sind sehr empfindlich. Sie werden von stöbernden Hunden aufgespürt und in Einzelfällen zu Tode gehetzt. Selbst kleine Hunde versetzen Rehkitze, junge Hasen oder Vogelküken in lebensgefährlichen Stress, wenn sie hinter ihnen herjagen. Bei den Vögeln sind insbesondere die Bodenbrüter gefährdet und das nicht nur durch streunende Katzen. Auch freilaufende Hunde, Spazierende und Freizeitsportlerinnen und -sportler, die jenseits der Wege dem Gelege nahekommen, verhindern das zurückgezogene Brüten.

Vorsicht beim Auffinden von Jungtieren! Zum Schutz vor möglichen Feinden verharren viele Jungtiere vom Feldhasen bis zum Rehkitz reglos am Boden. Stillhalten ist für sie oft überlebenswichtig. Wer so ein Jungtier findet, darf es nicht aufnehmen, sondern macht am besten einen großen Bogen darum. Die Tiermütter sind meistens ganz in der Nähe, kommen aber erst dann, wenn der Mensch sich ausreichend entfernt hat.

„Wer den Wald und die Natur und die darin lebenden Tiere schätzt, der sollte sie auch schützen. Bleiben Sie auf den befestigten Wegen, nehmen Sie Ihren Hund an die Leine. Und wenn Ihnen in der Natur verletzte, hilflose oder sich auffällig verhaltende Tiere auffallen, informieren Sie die zuständige Kreisordnungsbehörde, die Revierförsterin, den Revierförster oder eine Jägerin oder einen Jäger in der Nähe“, appellierte die Landestierschutzbeauftragte.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Statistisches Bundesamt: Bruttolöhne und -gehälter und Renten langfristig deutlich gestiegen

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com
Bildquelle: Tumisu/pixabay.comIm Krisenjahr 2020 jedoch erster Rückgang von Bruttolöhnen und -gehältern seit der deutschen Vereinigung

Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in Deutschland sind nach den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Jahr 2020 gegenüber 2019 nominal (nicht preisbereinigt) um 0,1 % zurückgegangen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Corona-Krise und der daraus resultierende massive Anstieg der Kurzarbeit sowie der starke Rückgang der Zahl der geringfügig Beschäftigten die Lohnentwicklung stark beeinflusst und dazu geführt, dass 2020 erstmals seit der deutschen Vereinigung die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter rückläufig waren. Deutlich niedrigere Durchschnittsverdienste als 2019 gab es insbesondere in der Luftfahrt, bei Reisebüros und Reiseveranstaltern, im Gastgewerbe sowie im Handel. Im Zeitraum von 2010 bis 2020 sind die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer um 28,5 % gestiegen, die jährliche Zuwachsrate lag bei durchschnittlich 2,5 %.

Die realen (preisbereinigten) Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer lagen im Jahr 2020 um 0,6 % niedriger als 2019, da die Verbraucherpreise 2020 um 0,5 % stiegen. Zuletzt hatte es im Krisenjahr 2009 einen Rückgang der realen Durchschnittsverdienste (-0,2 %) gegeben. In den Jahren 2010 bis 2020 verzeichneten die realen Bruttolöhne und -gehälter im Durchschnitt einen jährlichen Zuwachs von 1,3 %.

Reale Rentenanstiege seit 2014

Nach dem Prinzip der dynamischen Rente folgt die Rentenanpassung grundsätzlich der Lohnentwicklung, allerdings um ein Jahr zeitverzögert. Aufgrund der gesetzlich verankerten Rentengarantie ist eine Minderung der Renten ausgeschlossen, auch wenn diese sich aus der Rentenformel ergeben sollte. Die Anpassung der Renten wird für Ost- und Westdeutschland getrennt vorgenommen und stützt sich auf die Entwicklung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter im jeweiligen Landesteil. In den sogenannten Lohnfaktor fließen die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein, aber auch die Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer. Zudem wird die Anpassung durch den Nachhaltigkeitsfaktor sowie etwaige Veränderungen des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung beeinflusst.

Zwischen 2010 und 2020 ist der aktuelle Rentenwert im Westen um 25,7 % und im Osten Deutschlands um 37,7 % gestiegen. In diesem Zeitraum betrug die jährliche Rentenanpassung im Westen durchschnittlich 2,3 % und im Osten 3,3 %. Insbesondere zwischen 2016 und 2020 gab es sowohl in West- als auch in Ostdeutschland mit jahresdurchschnittlich +3,2 % beziehungsweise +4,2 % überdurchschnittlich hohe Rentensteigerungen.

Nicht nur nominal, sondern auch real sind die Renten in den vergangenen Jahren gestiegen: Seit 2014 in Gesamtdeutschland und bereits seit 2012 im Osten sind die realen Renten gewachsen, was auch durch eine in einzelnen Jahren niedrige Inflationsrate begünstigt wurde. Im Jahr 2020 betrug die reale Rentensteigerung in Westdeutschland rund 3 % und in Ostdeutschland 3,7 %. Seit 2016 sind die Renten in den westdeutschen Bundesländern real um jahresdurchschnittlich 1,6 % und in den ostdeutschen Bundesländern um 2,5 % gestiegen. Dass dies nicht immer so sein muss, zeigt ein Blick auf weiter zurückliegende Ergebnisse: So sind die Rentenanpassungen in den Jahren 2010 und 2011 hinter der Veränderungsrate der Verbraucherpreise zurückgeblieben.

Methodische Hinweise:

In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) greift die Berechnung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter auf eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zurück, deren Informationen zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden. In erster Linie werden Angaben der Unternehmen aus monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Meldungen sowie aus in mehrjährigen Abständen durchgeführten Erhebungen verwendet. Dabei müssen die Daten der Ausgangsstatistiken zum Teil an die Konzepte der VGR angepasst werden. Darüber hinaus stützen sich die Berechnungen auch auf die jeweils aktuellen Ergebnisse der Erwerbstätigenrechnung des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu den durchschnittlichen Bruttolöhnen und -gehältern unterscheiden sich konzeptionell von den Indexwerten zur Lohnentwicklung (z. B. Nominallohnindex), da letztere von einer konstanten Zusammensetzung der Beschäftigten ausgehen, während die VGR strukturelle Veränderungen der Arbeitnehmerschaft mit einbeziehen.

Das Kurzarbeitergeld, das die Einkommensverluste teilweise ausgeglichen hat, wird in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als soziale Leistung gebucht. Die Empfängerinnen und Empfänger von Kurzarbeitergeld sind, auch wenn sie komplett in Kurzarbeit sind, weiterhin Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Eis vom Eisdieler – 100 % natürlich, 100 % ohne Schnickschnack und einfach nur lecker!

Der Eisdieler ist der kleine Bruder vom Café und Restaurant Auszeit bei Sascha auf dem Bessmann-Gelände in Marienfeld. Sascha Sauermann und sein Team bieten in Ihrer kleinen und feinen Eisdiele hausgemachtes Eis ohne Konservierungsstoffe, ohne Farbstoffe und ohne künstliche Aromen aus der Eisschleckerei in Gütersloh an. Alles 100 % natürlich, 100 % ohne Schnickschnack – superlecker und ganz natürlich!

Neben den Eissorten-Klassikern werden Sie hier auch immer wieder mit wechselnden saisonalen Highlights überrascht, verwöhnt und auf köstliche Art und Weise vom Eisdieler überzeugt. Und damit für jeden etwas dabei ist, gibt es auch die eine oder andere vegane Eissorte.

Wer sich ein kleines Stück Auszeit bei Sascha nach Hause holen möchte, der kann sich bei seinem Ausflug zum Eisdieler auch gleich mit hausgemachtem Fruchtaufstrich, den Sie sicherlich von den grandiosen Frühstücksbuffets in der Auszeit kennen oder Leckereien wie dem beliebten Strandwein, verschiedenen Schokoladenspezialitäten, hausgemachtem Kuchen zum Mitnehmen oder mit Gutscheinen für die Zeit nach der Pandemie eindecken.

Das Bessmann-Gelände in Marienfeld ist also immer einen leckeren Ausflug wert. Auf zum Eisdieler – Sascha Sauermann und sein Team freuen sich schon auf Sie!

Wechselunterricht ab Montag – Inzidenzwert liegt seit fünf Werktagen unter 165

Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com
Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com

Seit dem vergangenen Freitag liegt der Kreis Gütersloh laut dem Robert Koch-Institut (RKI) bei einer Inzidenz von unter 165 und damit seit fünf Werktagen unter einem der festgelegten Schwellenwerte der sogenannten Bundes-Notbremse. Das bedeutet, dass mit der Bekanntgabe des Landes NRW die Schulen im gesamten Kreisgebiet am kommenden Montag, 17. Mai, wieder mit dem Wechselunterricht starten können. Kindertageseinrichtungen sowie Fahrschulen dürfen bereits ab Freitag, 14. Mai, wieder öffnen.

Welche Regeln ab welchem Inzidenzwert gelten, welche Voraussetzungen für mögliche Öffnungsschritte erfüllt sein oder ab wann zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, ergeben sich aus einem Zusammenspiel der bundeseinheitlichen Notbremse und den Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bundes-Notbremse greift, wenn eine Inzidenz von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Für Schulen steht dann Wechselunterricht an und die Schülerinnen und Schüler müssen sich zwei Mal pro Woche testen. Ab der Überschreitung einer Inzidenz von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen bleiben die Schulen geschlossen und der Unterricht findet nur noch digital von zu Hause aus statt. Dies war im Kreis Gütersloh in den vergangenen Wochen der Fall. Damit die Schulen wieder in den Wechselunterricht gehen dürfen, muss die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 165 liegen und das Land NRW muss dies bestätigen. Die Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW regelt, dass die Schulöffnung dann an dem auf die Bestätigung des Landes folgenden Montag erfolgt. Das Land hat heute die Bestätigung veröffentlicht, so dass es für die Schülerinnen und Schüler am kommenden Montag wieder in den Wechselunterricht geht.

Die Kindertageseinrichtungen dürfen bereits ab Freitag wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Auch für Fahrschulen ist das Verbot des Präsenzunterrichts ab Freitag vom Tisch. Praktischer und theoretischer Fahrunterricht kann unter Einhaltung der Vorgaben der Bundes-Notbremse und der Coronaschutzverordnung wieder durchgeführt werden.

Sollte die Inzidenz künftig wieder steigen und an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 165 liegen, gehen die Schulen zurück in den Distanzunterricht und die Kitas in die Notbetreuung. Auch für Fahrschulen bedeutet das, dass kein Präsenzunterricht mehr angeboten werden dürfte – der theoretische Unterricht könnte höchstens in digitalen Formaten stattfinden. Praktische Fahrstunden wären dann nicht möglich.

Und was passiert, wenn die Inzidenz im Kreis Gütersloh weiter sinkt und an fünf Werktagen unter 150 bleibt? Diese Frage war am heutigen Donnerstag auch Thema im Krisenstab. Welche Regeln dann genau gelten würden, lässt sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Coronaschutzverordnung des Landes NRW am Freitag ausläuft, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret sagen. Sobald das Land die dann geltenden Regelungen festgelegt hat, wird der Kreis Gütersloh entsprechend informieren.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Minister Laumann appelliert: Nehmen Sie vereinbarte Impftermine wahr!

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Impfkampagne des Landes läuft auf Hochtouren: Stand heute haben in Nordrhein-Westfalen bislang rund 7,6 Millionen Schutzimpfungen gegen das Coronavirus stattfgefunden, davon etwa 5,8 Millionen über die Impfzentren des Landes und 1,8 Millionen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Insgesamt hat es bislang rund 6,1 Millionen Erstimpfungen und 1,5 Millionen Zweitimpfungen gegeben. Mehr als ein Drittel der nordrhein-westfälischen Bevölkerung hat damit aktuell mindestens eine Erstimpfung erhalten.

„Die Zahlen zeigen: Wir sind bei der Impfkampagne auf einem sehr guten Weg. Allerdings sind die zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen nach wie vor begrenzt, so dass nicht jede und jeder sofort eine Impfung erhalten kann. Vor diesem Hintergrund appelliere ich an alle, die bereits einen Termin zur Impfung erhalten haben: Nehmen Sie die Termine wahr! Und wenn Sie diese nicht mehr wahrnehmen wollen, etwa weil sie woanders bereits einen früheren Termin zur Impfung erhalten haben, sagen Sie den ursprünglich vereinbarten Termin ab. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Fairness gegenüber denjenigen Menschen, die nach wie vor auf einen Termin warten”, sagt Gesundheitsminister Laumann.

Laumann verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die unterschiedlichen Organisationswege bei den Schutzimpfungen gegen das Coronavirus: Die Terminvergabe in den Impfzentren wird über das Land Nordrhein-Westfalen, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kommunen organisiert. Die Impfstoffe, die dabei eingesetzt werden, werden vom Bund an das Land geliefert. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil: (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland.

Bitte beachten:
Die für die Impfzentren für den Mai vorgesehenen Termine sind aktuell ausgebucht. Damit ist der vom Bund für den Monat Mai zur Verfügung gestellte Impfstoff für Impfzentren vollständig verplant.

Die Terminvergabe bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erfolgt dagegen in Eigenregie der Patientinnen und Patienten in Absprache mit der jeweiligen Ärztin bzw. dem jeweiligen Arzt. Der Bund stellt hierbei die Impfstoffe über die Apotheken den Ärztinnen und Ärzten direkt zur Verfügung.

„Um das noch einmal ganz praktisch darzustellen: Wer einen Termin im Impfzentrum hat, dann aber noch einen früheren Termin in einer Arztpraxis bekommt, den man dann auch wahrnehmen will, sollte den Termin im Impfzentrum umgehend absagen. Das geht beispielsweise über die bekannten Kontaktmöglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch über das jeweils zuständige Impfzentrum”, erklärt Laumann.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Jetzt bewerben für den Innovationspreis Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 2021

(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)
(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit: Neue technologische Entwicklungen und Verfahren können Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen bei der digitalen Transformation unterstützen. Mit dem „Innovationspreis Handwerk“, der in diesem Jahr zum zweiten Mal verliehen wird, will die Landesregierung die besten Ideen auszeichnen: Der mit jeweils 10 000 Euro dotierte Preis wird vergeben an einen herausragenden Betrieb mit weniger als zehn Beschäftigten sowie an ein Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Innovations- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Innovationen sind die Grundlage, um den anstehenden Transformationsprozess der Wirtschaft auch im Mittelstand und ganz besonders im Handwerk weiter voranzutreiben. Dieses Potenzial wollen wir auch in diesem Jahr mit dem Innovationspreis Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen auszeichnen. Es steckt unglaublich viel Kreativität und Unternehmergeist in unserem Land. Das trägt ganz wesentlich zur Zukunftsfähigkeit der Betriebe bei.“

Hans Hund, WHKT-Präsident: „Beim Innovationspreis zeigen Handwerksbetriebe das, was sie heute mehr denn je auszeichnet: Ideen für pragmatische Lösungen und die Meister-Kompetenz, diese mit modernen Werkzeugen maßgeschneidert umzusetzen. Handwerk von heute ist digital, ist nachhaltig und der Motor des Mittelstands. Wir freuen uns, dies mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums auf die Bühne zu bringen, Betriebe auszuzeichnen und damit zu zeigen: Handwerk ist Innovation. Vor allem aber freue ich mich auf die vielen guten Wettbewerbsbeiträge der Betriebe des Handwerks.“

Bewerben können sich vom 6. Mai bis zum 16. Juli 2021 Betriebe, die bei einer Kammer in Nordrhein-Westfalen in der Handwerksrolle eingetragen sind. Gewürdigt werden Unternehmen, die technologische Neuerungen einführen und umsetzen oder innovative Verfahren und Lösungsstrategien entwickeln. Das können Produkte oder Dienstleistungen mit neuen oder deutlich verbesserten Eigenschaften sein, verbesserte Produktions- oder Vertriebsmethoden, aber auch neue Organisationsmethoden. In diesem Jahr sollen zudem kreative Lösungen im Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Umsetzung der digitalen Transformation im Handwerk in die Bewertung einfließen. Über die besten Ideen entscheidet eine vom Wirtschaftsministerium und dem Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) eingesetzte Jury.

Informationen zur Bewerbung unter: www.wirtschaft.nrw/innovationspreis-handwerk oder www.whkt.de/innovationspreis2021

 

(Textquelle: Land NRW)