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Impfzentrum ausgelastet – wer darf, sollte direkt über KVWL buchen

Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Die Tage, an denen das Impfzentrum Kreis Gütersloh Mühe hatte, seine Impftermine zu besetzen, sind vorbei. Seit heute, Donnerstag, 6. Mai, stehen verstärkt Zweitimpfungen auf dem Programm. Und die gestern, am 5. Mai, vom Land NRW freigegebenen Gruppen der Priorisierungsgruppe 3 buchen fleißig Termine über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Vor allem die Gruppe der Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel ist eine vergleichsweise große Gruppe. Zudem wird es in den nächsten Tagen weniger Impfstoff vom Land geben, erläutert Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums. „Wir hatten zuletzt viele Gruppen aus der Priorisierungsgruppe 3 aufgerufen sich bei uns zu melden, damit wir sie auf eine vorbehaltliche Terminliste setzen können. Dadurch, dass wir freie Impftermine hatten, weil die Ü70er wenige Termine gebucht hatten, konnten wir so viele eher mit einer Erstimpfung versorgen. Das geht aktuell nicht mehr.“ Durch das flexible Vorgehen des Impfzentrums Kreis Gütersloh sind bereits viele aus den Berufsgruppen geimpft, die seit gestern über die KVWL buchen dürfen. So sind zum Beispiel fast 2.500 Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen aus dem Kreis Gütersloh weitgehend mit der ersten Impfung versorgt.

Jeder, der laut Landeserlass jetzt einen Termin über die KVWL buchen kann, sollte dies umgehend tun. Direkt über die KVWL buchen können jetzt folgende Berufsgruppen aus der Priorisierungsgruppe 3: Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder, Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten, Beschäftigte an weiterführenden Schulen, Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten, Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher, Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Beschäftigte im ambulanten Sozialen Dienst der Justiz. Dazu kommen Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen sowie Eltern von erkrankten, minderjährigen Kindern.

Hinweis: Es haben vermehrt Landwirte über die KVWL einen Impftermin gebucht. Sie sind noch nicht impfberechtigt und werden am Impfzentrum abgewiesen. Landwirte, die einen Termin gebucht haben, sollen diesen wieder über die KVWL freigeben. Sie blockieren die Impftermine für die impfberechtigten Gruppen. In der Priorisierungsgruppe 3 sind Landwirte nicht explizit genannt. Offenbar scheint der Glaube an eine Impfberechtigung durch die Wörter ‚Lebensmittel‘ beziehungsweise ‚Ernährungswirtschaft‘ ausgelöst worden zu sein. Das Land NRW hat gestern lediglich die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel aufgerufen, einen Impftermin zu buchen. Besonders relevante Personen aus der Ernährungswirtschaft sind noch nicht an der Reihe und auch zu ihnen werden Landwirte nach bisheriger Definition nicht gezählt. Landwirte können demnach sich erst dann impfen lassen, wenn die Priorisierung aufgehoben ist.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Neues aus der Kreisverwaltung: Christian Slotta ist der neue Personalleiter

Christian Slotta ist der neue Leiter der Abteilung Personal und Organisation des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Christian Slotta ist der neue Leiter der Abteilung Personal und Organisation des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Mit Christian Slotta trat im April ein erfahrener Personaler an die Spitze der Abteilung Personal und Organisation des Kreises Gütersloh. Nach der Ausbildung zum Industriekaufmann absolvierte der gebürtige Detmolder ein BWL-Studium an der Uni Paderborn mit dem Schwerpunkt Personalwesen. Nun ist der 57-Jährige bereits seit 30 Jahren in diesem Bereich unterwegs.

In den Kreis Gütersloh kam Slotta bereits nach dem Studium. In Halle (Westf.) sammelte er seine ersten beruflichen Erfahrungen in der freien Wirtschaft. Bis heute lebt er mit seiner Familie in der Stadt am Teutoburger Wald. Die berufliche Reise führte ihn zu Arbeitgebern im Dienstleistungssektor sowie im kommunalen Bereich. „Besonders fasziniert hat mich der Selbstanspruch des Kreises Gütersloh, eine Ermöglichungsbehörde zu sein. Dieses Image mit engagierten Mitarbeitenden und guten Arbeitsbedingungen zu pflegen und weiter aufzubauen, überzeugte mich.“ Mit einer soliden und vorausschauenden Personalentwicklung möchte Slotta den Kreis Gütersloh als modernen und attraktiven Arbeitgeber positionieren.

Zu seinem Start warteten bereits einige Herausforderungen auf ihn: Wie führt man ein Homeoffice-Team? Wie kann man die Mannschaft auch in diesen schwierigen Zeiten motivieren und stärken? Wie kann Digitalisierung dabei helfen, die Arbeitsabläufe zu erleichtern und neue Wege der Zusammenarbeit zu gehen? Fragen wie diese spornen Slotta an: „Das sind spannende Themen und ich freue mich, gemeinsam mit meinem neuen Team Antworten darauf zu finden.“

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest Eltern­ratgeber: TikTok, Snapchat und Instagram – sichere Begleitung von Kindern in Social Media

Bildquelle: XANDER_DEZ/pixabay.com
Bildquelle: XANDER_DEZ/pixabay.com

Soziale Medien prägen den Alltag vieler Kinder und Jugend­licher. In „TikTok, Snapchat und Instagram“, dem neuen Ratgeber der Stiftung Warentest, erfahren Eltern, wie sie selbst den Über­blick behalten und ihren Nach­wuchs pädagogisch und tech­nisch bei der sicheren Nutzung unterstützen.

Kinder können Risiken, Gefahren und Auswirkungen der sozialen Netz­werke selten richtig einschätzen. Aber leider kennen auch die Eltern die entsprechenden Apps oft nicht aus eigener Erfahrung oder nutzen sie anders als ihre Kinder.

Dieser Ratgeber gibt Eltern einen Über­blick über die wichtigsten Platt­formen und ihre Funk­tions­weisen. Dabei spielen nicht nur die Gefahren, sondern auch der Spaß, der Mehr­wert und die Chancen der sozialen Netz­werke eine Rolle. Er ist nicht dogmatisch, sondern klärt auf, welche Chancen und Gefahren die Nutzung von Social Media birgt, sodass Eltern ihre eigenen pädagogischen Entscheidungen treffen können – individuell nach ihren Werten und passend für ihre Kinder.

Die dunkle Seite ist vielseitig: Sämtliche Gefahren­potentiale, wie Kontroll­verlust der Privatsphäre, psychische Anhängig­keit von positiver Resonanz, Cybermobbing oder auch Urheber­rechts­verletzungen und Kostenfallen der Werbeindustrie, werden aufgezeigt und anschließend wird erklärt, mit welchen tech­nischen Möglich­keiten Eltern die Apps ihrer Kinder ganz konkret auf ihre Sicher­heits­bedürf­nisse einstellen können – z. B. durch Abschalten von Feedback- oder Kommentar­funk­tionen, Einschränkung des Zuschauer­kreises, Privater Modus von Accounts, Black Listen von Kommentaren, Ablehnen von Tracking etc.

Der Autor Tobias Bück­lein ist im social web als @dieserdad bekannt und Vater von Oskar (@dieseroskar), einem der bekann­testen YouTuber seiner Generation. Der Pädagoge und Social-Media-Experte setzt sich intensiv damit auseinander, wie man Kinder und Jugend­liche im Umgang mit Social Media begleiten und schützen kann.

TikTok, Snapchat und Instagram – Der Eltern­ratgeber hat 192 Seiten und ist für 16,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/tiktok-elternratgeber.

 

(Textquelle: test.de)

Impfzentrum bittet um Geduld: Am Wochenende kann es zu Wartezeiten kommen

2.400 Impftermine an einem Tag – so viele Personen wurden bislang noch nie innerhalb von 24 Stunden im Impfzentrum des Kreises Gütersloh geimpft. Am heutigen Freitag, 7.Mai, soll diese Zahl erreicht werden. Das sich allerdings so viele Personen einen Impftermin buchen konnten, hat mit einem Importfehler zu tun: Beim Einspielen der Zweittermine in das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe kam es zu einem Fehler. Dabei wurden für heute und das kommende Wochenende bis zu 1.000 Termine mehr vergeben.

An beiden Wochenendtagen werden jeweils rund 2.000 Personen im Impfzentrum des Kreises Gütersloh geimpft. Damit ist das Impfzentrum ausgelastet und bittet um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Durch die Diskussionen am Eingang, wer impfberechtigt ist und wer nicht, kann es zusätzlich länger dauern. „Wir bedauern es sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger trotz Termin länger warten müssen“, so Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums. „Ich kann aber versichern, dass die impfberechtigten Personen auch eine Impfung erhalten.“

Alle Personen, die unberechtigterweise einen Impftermin gebucht haben, werden am Impfzentrum abgewiesen. Da es bereits vermehrt Missverständnisse zum Bereich des Lebensmitteleinzelhandels gab, stellt Riepe klar, dass dies nicht den Bereich der Lebensmittelproduktion und -transport umfasst. Des Weiteren sind der Lebensmittelgroßhandel sowie die Rechtsanwälte und Personen der kritischen Infrastruktur noch nicht impfberechtigt. Das Land NRW hat nur bestimmte Personengruppen der Priorisierungsgruppe 3 freigegeben und nicht die gesamte Gruppe geöffnet.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Living by Kirsten: Geschenkideen zum Muttertag

Am 9. Mai ist Muttertag. Bei Living by Kirsten finden Sie schöne Geschenkideen für Ihre Liebsten. Über unseren Onlineshop haben Sie die Möglichkeit durch unsere tolle Auswahl an Geschenkideen zu stöbern. Bei der Bestellung klicken Sie „Abholung vor Ort“ an und so können Sie es kurzfristig kontaktlos an der Ladentür abholen.

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Wir sind für Sie da am Freitag von 9:00 – 13:00 & von 15:00 – 18:00 Uhr und am Samstag 10:00 – 13:00 Uhr.

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Tel: 05247/407088

Impfzentrum Kreis Gütersloh: Änderung für Schwangere und pflegebedürftige Personen – Impftermine für Kontaktpersonen über die KVWL

Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Es gibt eine Änderung für Schwangere und pflegebedürftige Personen, die ihre Kontaktpersonen impfen lassen wollen. Sie müssen ab heute, 6. Mai, einen Impftermin über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vereinbaren. Dies erfolgt entweder online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 116 117 02. Alle, die einen Antrag auf Impfung ihrer Kontaktpersonen per E-Mail an das Impfzentrum Kreis Gütersloh gestellt und noch keine Antwort erhalten haben, müssen nicht mehr auf eine Rückmeldung des Impfzentrums des Kreises Gütersloh warten, sondern können sich sofort einen Termin über die KVWL buchen.

In einer Pressemitteilung hatte das Impfzentrum ursprünglich angekündigt, dass alle, die dort einen Antrag gestellt haben, auch eine Rückmeldung erhalten. Das Impfzentrum hatte Tausende von E-Mails erhalten, deren Abarbeitung bis gestern nicht abgeschlossen werden konnte. Durch den Erlass des Landes NRW vom 5. Mai wurde das Anmeldeverfahren geändert. „Ich kann verstehen, dass diese Änderung für Verärgerung sorgt“, so Kim Nadine Ortmeier, stellvertretene Leiterin des Impfzentrums. „Als der Erlass kam, waren wir noch nicht mit unserer Sonderimpfaktion für Kontaktpersonen fertig.“ Das Impfzentrum sei mit der Terminvergabe für die genannten Kontaktpersonen vorweg gegangen und habe diese frühzeitig mit einem Impftermin versorgen wollen. Grund der Aktion war es, die Zeit zu überbrücken bis die Haus- und Fachärzte genügend Impfstoff haben. Etliche von ihnen haben auch bereits einen Impftermin durch das Impfzentrum erhalten. Dennoch gibt es im Zuge der Sonderaktion einige, die noch auf Rückmeldung warten. Sie brauchen darauf nicht mehr zu warten und können direkt bei der KVWL buchen. „Das Durcheinander kommt jetzt nur zustande, weil wir mit diesen Impfungen schneller waren als andere“, bittet Ortmeier um Verständnis.

Die Pflegebedürftigkeit muss durch einen Nachweis der Pflegekasse bestätigt werden. Die Kontaktpersonen brauchen nicht im Gutachten der Pflegekasse genannt werden. Schwangere benötigen eine Bescheinigung ihres Gynäkologen oder sie geben ihren Kontaktpersonen eine Kopie des Mutterpasses mit. Die KVWL arbeitet aktuell an der Umsetzung für Doppeltermine für die Kontaktpersonen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Coronaschutzimpfung im Kreis GT: Impfstart für weitere Personengruppen

Das Land NRW hat die Impfungen für bestimme Personengruppen der Priorisierungsgruppe 3 laut Paragraph 4 der Corona-Impfverordnung freigegeben. Nach dem neuen Erlass können sich weitere Berufsgruppen, insbesondere Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und im Bereich Justiz, sowie Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren sowie Eltern von erkrankten Kindern ab dem morgigen Donnerstag, 6. Mai, einen Impftermin reservieren. Die Anmeldung läuft ausschließlich über das Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 116 117 02. Die Impfungen dieser Personengruppen finden im Impfzentrum statt.

Wer sich einen Impftermin über die KVWL bucht, muss zum Termin im Impfzentrum unbedingt die entsprechenden Nachweise zur Impfberechtigung mitbringen. Notwendige Formulare für Kontaktpersonen sowie eine Arbeitgeberbescheinigung finden Interessenten auf der Homepage des Impfzentrums des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum. Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Angehörigen müssen zusätzlich zu dem Formular eine Kopie des Pflegekassen-Nachweises über den Pflegegrad vorlegen. Dabei müssen sie nicht unbedingt als Pflegeperson bei der Pflegekasse benannt sein und auch das Alter der pflegebedürftigen Person ist für die Impfberechtigung nicht relevant. Kontaktpersonen von Schwangeren müssen zusätzlich zu dem Formular noch eine Originalbescheinigung des Gynäkologen oder eine Kopie des Mutterpasses vorlegen. Achtung: Jede Schwangere und jede pflegebedürftige Person darf maximal jeweils zwei Kontaktpersonen benennen.

Eltern von schwer erkrankten minderjährigen Kindern können sich ebenfalls einen Termin buchen. Sie müssen im Impfzentrum eine ärztliche Bescheinigung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 der Corona-Impfverordnung vorlegen, die ihre Impfberechtigung bestätigt.

Personen, die aufgrund ihres Berufes impfberechtigt sind, müssen als Nachweis die ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung vorzeigen.

Zu den aktuell impfberechtigten Berufsgruppen der Priorisierungsgruppe 3 gehören:

  • Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
  • Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
  • Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

Achtung: Wie in der heutigen Pressekonferenz von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann angekündigt wurde, sollen über 60-jährige Bürgerinnen und Bürger nicht im Impfzentrum geimpft werden. Sie werden ein Impfangebot von ihren Hausärzten bekommen. Dabei solle für diese Altersgruppe vor allem der Impfstoff von AstraZeneca eingesetzt werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

„Du machst den Unterschied“: Landesregierung will Menschen mit Einwanderungsgeschichte für den Öffentlichen Dienst gewinnen

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Minister Dr. Joachim Stamp | Foto: Land NRW.
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Minister Dr. Joachim Stamp | Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit: Rund ein Drittel der Menschen in Nordrhein-Westfalen hat eine Einwanderungsgeschichte. Diese Vielfalt soll auch im Öffentlichen Dienst deutlich werden. Mit der jetzt gestarteten Werbekampagne „Du machst den Unterschied“ möchte die Landesregierung insbesondere Menschen mit Einwanderungsgeschichte für eine Ausbildung oder Tätigkeit im öffentlichen Dienst gewinnen. Mit Motiven im ÖPNV, in der Landeshauptstadt Düsseldorf, aber auch im Internet werben insgesamt 18 Beschäftigte der Landesregierung für mehr Diversität im Öffentlichen Dienst.

„Menschen mit Einwanderungsgeschichte bereichern unser Land. Dies sollte sich auch in einer modernen Verwaltung widerspiegeln. Mehr Vielfalt führt zu noch besseren Entscheidungen. Es ist wichtig, dass sich alle Bevölkerungsgruppen ausreichend im öffentlichen Dienst vertreten fühlen. Deswegen freue ich mich, dass sich so viele Menschen aus allen Behörden des Landes bereiterklärt haben, bei der Kampagne mitzumachen“, erklärte Integrationsminister Joachim Stamp.

„Viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte haben den öffentlichen Dienst noch nicht als potentiellen Arbeitgeber im Blick. Dabei bietet der Staat sehr abwechslungsreiche Aufgaben. Wir wollen mit unserer Kampagne dafür sorgen, dass die Bandbreite der Berufe stärker wahrgenommen wird und es mehr Vorbilder gibt, an denen sich vor allem junge Menschen mit Einwanderungsgeschichte orientieren können“, so Integrationsstaatssekretärin Serap Güler.

Die 18 Vorbilder bei „Du machst den Unterschied“ sind zwischen 18 und rund 50 Jahren alt und präsentieren die große Vielfalt der Arbeitsbereiche im öffentlichen Dienst: von Azubis und Studenten über eine Pressesprecherin bis hin zum Dezernent oder Ingenieur. Dabei arbeiten sie in den Bereichen Finanzen, Justiz oder auch Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Das Land ist mit mehr als 290.000 Stellen für Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte der größte Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen.

Mit dem Start der Kampagne wird zudem ein Informationspaket mit Foldern, Postern und Postkarten zur Unterstützung der Berufsberatung an rund 2.600 Schulen, 140 Hochschulen sowie mehr als 80 Arbeitsagenturen und Jobcenter verschickt.

Unter www.karriere.nrw können sich Interessierte über die verschiedenen Berufe beim Land informieren, nach offenen Stellen suchen oder Antworten finden zu spezifischen Fragen wie zum Beispiel „Kann ich nur mit einem deutschen Pass beim Land arbeiten?“.

Neben der Werbekampagne „Du machst den Unterschied“ arbeitet die Landesregierung auch im Rahmen der Initiative „Erfolgsfaktor Interkulturelle Öffnung – NRW stärkt Vielfalt!“ daran, mehr Menschen mit Einwanderungsgeschichte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.

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(Text- und Bildquelle: Land NRW)

POL-GT: Drei Verletzte bei Unfall in Harsewinkel

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am Mittwoch (05.05., 12.30 Uhr) ist es auf der Kreuzung des Tecklenburger Wegs in Höhe der Ostortstraße zu einem Verkehrsunfall gekommen. Ein 43-jähriger Bielefelder befuhr mit einem Mercedes die Ostortstraße in Fahrtrichtung Oesterweger Straße. Zeitgleich befuhr ein 36-jähriger Audi-Fahrer den Tecklenburger Weg in Richtung Versmold. Innerhalb des Kreuzungsbereichs kam es dabei zu einem Zusammenstoß zwischen den Fahrzeugen. Der Mercedes überschlug sich dabei. Der 43-jährige Fahrer des Wagens und seine 21-jährige Begleiterin verletzten sich dabei schwer. Der Fahrer des Audis erlitt leichte Verletzungen. Die beiden schwer verletzten Personen wurden mit Rettungswagen in nahegelegene Krankenhäuser gefahren. Im Zuge der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Mercedes-Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Ihm wurde im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Zudem ergab sich der der Verdacht des Fahrens ohne zulässiger Fahrerlaubnis ergab. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die beiden Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. An einem Baum und einem Straßenschild entstand durch den Unfall weiterer Sachschaden. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf schätzungsweise 25.000 Euro.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

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