Gütersloh (ots) – (RB) – Harsewinkel – Am Freitagnachmittag (08.10.21) wurde eine Zeugin in Harsewinkel in der Heinrich-Heine-Straße durch einen lauten Knall auf ein schwarzes Fahrzeug aufmerksam. Anschließend konnte festgestellt werden, dass das Fahrzeug augenscheinlich einen Begrenzungspfosten angefahren und sich im Anschluss mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Oesterwieher Straße entfernt hat. Wer kann Angaben zu dem Fahrzeug und / oder Insassen machen? Vermutlich ist das Fahrzeug vorne rechts beschädigt.
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Bislang unbekannte Täter sind in der Zeit zwischen Freitag, 01.10. und Donnerstag, 07.10. in ein Einfamilienhaus an der Straße Breede Riek eingebrochen. Die Unbekannten gelangten durch ein eingeworfenes Fenster in das Wohnhaus und durchsuchten anschließend Schränke und Schubladen. Sie entwendeten unter anderem eine Musikanlage und einen Fernseher. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat rund um den Tatort verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer hat Personen oder Fahrzeuge beobachtet? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
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Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts), stellvertretender Kreisrotkreuzleiter Tim Schikora (mitte) und Sprecher des Vorstandes des DRK Kreisverband Gütersloh e. V. Dennis Schwoch (links) vor dem Moddenbachtalstadion Harsewinkel.
Archivbild – Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts), stellvertretender Kreisrotkreuzleiter Tim Schikora (mitte) und Sprecher des Vorstandes des DRK Kreisverband Gütersloh e. V. Dennis Schwoch (links) vor dem Testzentrum am Moddenbachtalstadion Harsewinkel.
Ab dem kommenden Montag, 11. Oktober, werden die Schnelltests bei den offiziellen Teststellen landesweit kostenpflichtig. Generell bedeutet das: Wer für die 3G-Regel eine Testbescheinigung braucht, muss diese bezahlen. Genaue Regelungen dazu hat das Land NRW in der neuen Corona-Test-und-Quarantäneverordnung getroffen. Um Ungerechtigkeiten weitestgehend zu verhindern, wurden Ausnahmen festgelegt: Asymptomatische Personen, die sich beispielsweise aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes oder Alters nicht haben impfen lassen können, haben weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung mindestens einmal pro Woche.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums haben diese Personengruppen weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Schnelltests:
Kinder, die noch unter zwölf Jahre alt sind oder in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf geworden sind.
Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sowie Schwangere: Auch wenn für diese Personen inzwischen eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht, können sie die kostenfreien Tests noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres wahrnehmen.
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Trimester, nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können. Diejenigen, für die zum Zeitpunkt der Testung eine medizinische Kontraindikation besteht oder bis zu drei Monate davor bestanden hat, müssen den Test nicht bezahlen.
Stillende: Die STIKO hat die Impfung für diese Personengruppe am 10. September empfohlen. Bis dahin bestand eine medizinische Kontraindikation bezüglich der Impfung. Wer also stillt oder in diesem Zeitraum ein Kind zur Welt gebracht hat, kann das kostenlose Angebot noch wahrnehmen. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten. Demnach haben vormalig Schwangere beziehungsweise Stillende bis zum 10. Dezember einen Anspruch auf kostenlose Testung.
Studierende aus dem Ausland, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und mit einem in Deutschland nicht anerkannten Impfstoff geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember kostenlos per Schnelltest testen lassen. Welche Impfstoffe in Deutschland zugelassen sind, finden Betroffene auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Institutes (pei.de/impfstoffe/covid-19)
Probanden, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben.
Mit Corona Infizierte sowie deren Kontaktpersonen können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
Um das kostenfreie Testangebot weiterhin nutzen zu können, müssen sich die Betroffenen bei der Teststelle ausweisen. Dies geschieht durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Zusätzlich müssen sie nachweisen, dass sie zu einer der berechtigten Personengruppen gehören. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen. Der Mutterpass gilt dabei als Nachweis einer Schwangerschaft und einer bestehenden Stillzeit. Studierende, die einen in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, müssen ihre Studienbescheinigung und den Impfausweis vorzeigen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den für die Studie Verantwortlichen einen entsprechenden Nachweis ausstellen lassen. Kontaktpersonen können entweder ihre Bescheinigung vom Arzt oder vom Gesundheitsamt vorzeigen oder die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts nutzen. Dort müsste die Statusanzeige auf ein erhöhtes Risiko hinweisen.
Alle anderen Personengruppen müssen für ihren Schnelltest zahlen. Wie teuer der wird, legen die jeweiligen Teststellen selbst fest. Wo im Kreisgebiet getestet wird, finden Interessiere auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona Kontaktpersonen erhalten Informationen zu den Teststellen durch das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh.
Achtung: Die Schnelltestangebote richten sich ausschließlich an Personen ohne Symptome. Wer sich krank fühlt, soll sich an seinen Hausarzt wenden. In diesen Fällen kann der Arzt wie gewohnt einen kostenfreien PCR-Test durchführen.
Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW / Martin Gotz).
Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW / Martin Gotz).
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die Rahmenbedingungen für den Schulstart nach den Herbstferien informiert. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte dazu: „Wir sind in dieses Schuljahr mit der Maßgabe gestartet, an unseren Schulen trotz strenger Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz stets so viel Normalität wie möglich zuzulassen. Auf diesem Weg sind wir erfolgreich vorangekommen. Unsere Maßnahmen wirken und sichern einen stabilen Unterrichtsbetrieb in Präsenz. Die Infektionslage hat sich in den vergangenen Wochen spürbar verbessert.“
Nach der wöchentlichen Umfrage zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten des Ministeriums für Schule und Bildung geht die Zahl der Corona-Infektionen unter Schülerinnen und Schülern weiter zurück: Meldeten die Schulen zum Stichtag 22. September noch 4.780 (0,25 Prozent) bestätigte Fälle, waren es in der vergangenen Woche noch 3.925 (Stichtag 29. September: 0,20 Prozent). In Quarantäne befanden sich 6.262 Schülerinnen und Schüler (0,3 Prozent); eine Woche zuvor (22.09.21) waren es noch 7.581 oder 0,4 Prozent.
Maskenpflicht
Gerade in Nordrhein-Westfalen ist eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern festzustellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten die Schulen noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
Testungen
Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, durchgeführt. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt dies entsprechend. Danach werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten regelmäßigen Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche). Darüber hinaus werden auch am Tag nach Allerheiligen (2. November) alle Schülerinnen und Schüler getestet.
Während der Herbstferien entfallen die regelmäßigen schulischen Testungen. Daher benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Die Schülerinnen und Schüler haben aber ebenso wie das schulische Personal in dieser Zeit eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Zwar werden die Bürgertests ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Ferienangebote der OGS in den Herbstferien können uneingeschränkt stattfinden, auch als standortübergreifende Angebote. Während der Herbstferien können zur Testung die in den Schulen vorhandenen Selbsttests anstatt des Lollitestverfahrens genutzt werden. Die Schulträger können die in den Schulen vorhandenen Testsets bei Bedarf umverteilen.
Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Auch in den Herbstferien besteht ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Ich appelliere daher an alle Eltern und Verantwortlichen: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in der zweiten Ferienwoche zur Sicherheit testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn nach den Herbstferien.“
Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Unsere Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen Monaten der Pandemie viele Einschränkungen hinnehmen müssen. Die jungen Menschen haben das auf eine bewundernswerte Art und Weise getan und ihre große Verantwortungsbereitschaft unter Beweis gestellt. Dafür sind wir ihnen zu Dank verpflichtet. Wir sind es ihnen schuldig, dass wir unsere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie kontinuierlich überprüfen und nicht länger aufrechterhalten als unbedingt erforderlich. Dazu gehört aber auch, dass wir unserer Verantwortung für uns selbst und unsere Mitmenschen gerecht werden. Ich appelliere daher an alle Erwachsenen, sich impfen zu lassen. Sie schützen damit nicht nur sich selbst, sondern auch unsere Kinder und erhöhen die Impfquote. Jede Impfung ist ein Schritt hin zu mehr Normalität.“
Die Herbstferien in Nordrhein-Westfalen beginnen am Montag, den 11. Oktober 2021. Erster Schultag nach den Ferien ist Montag, der 25. Oktober 2021.
Weitere Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien finden Sie hier. Die Schulmail vom 6. Oktober 2021 finden Sie hier.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung geht beim Thema Tierwohl weiter voran. Zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung plant Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser Anfang 2022 einen Gesetzesvorstoß, um den Umbau in den Betrieben zu erleichtern und zu forcieren. Darin sollen Regelungslücken geschlossen sowie etwa baurechtliche Hürden abgebaut werden.
Die künftige Ausrichtung der Landwirtschaft ist am Freitag auch Thema der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern in Dresden. Unter anderem stehen die Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik und des europäischen Green Deals sowie die aktuelle Situation am Schweinemarkt auf der Tagesordnung. Konkret dazu trifft sich Ministerin Heinen-Esser zudem am kommenden Montag mit Vertretern aus Landwirtschaft, Einzelhandel und Verbänden. Im Mittelpunkt des Austausches stehen die Ankündigungen von Unternehmen des Einzelhandels, bis 2030 nur noch Frischfleisch der Haltungsstufen 3 und 4 verkaufen zu wollen.
Die Ankündigungen waren im Juli öffentlich auf ein breites Echo gestoßen. „So begrüßenswert das Ziel ist – wichtig ist, dass Handel und Erzeuger gemeinsam über den Weg dorthin beraten“, so die Ministerin. „Nur, wenn alle an einem Strang ziehen, kann der Umbau gelingen.“ Der Umbau erfordert Zeit und ist kostenintensiv. Landwirte haben derzeit einerseits mit niedrigen Preisen und schwierigen Absatzmärkten und andererseits hohen Kosten und Auflagen zu kämpfen.
Die Ministerin fordert die Fleischbranche auf, einen gemeinsamen Kodex zu erarbeiten, in dem Produktqualität neu definiert und entsprechend honoriert wird. „Fleischqualität, die auch durch hohe Tier- und Umweltschutzkriterien definiert ist, muss zum nordrhein-westfälischen Markenzeichen werden. Daran arbeiten wir gemeinsam und im Dialog mit der Branche. Ziel muss es sein, unsere heimische Landwirtschaft zu stärken und zu verhindern, dass weniger anspruchsvolles Importfleisch regionale Produkte verdrängt“, sagte die Ministerin im Vorfeld des Treffens.
Die Betriebe müssten in die Lage versetzt werden, den Umbau zu mehr Tierwohl einfacher zu realisieren. „Engagement wird heute oftmals noch durch Vorgaben ausgebremst. Dies müssen wir vereinfachen“, so Heinen-Esser. Eine entscheidende Frage ist, wie der Umbau der Tierhaltung finanziert werden kann. „Tierwohl kostet Geld. Daher sind faire Preise entlang der gesamten Fleischkette vonnöten. Hier erwarte ich Bewegung und Fairness vom Handel.“
Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass Betriebe, die besonders umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren umsetzen, langfristige Perspektiven für Investitionen erhalten. Die künftigen Erlöse für Fleisch müssen alle Kosten decken, die durch Umbau und aufwendigere Haltung entstehen. Das Thema artgerechte Haltung stößt in der Bevölkerung auf großen Zuspruch. Laut einer repräsentativen Studie von Simon-Kucher & Partners (Januar 2021) wären 70 Prozent bereit, mehr für Fleisch zu zahlen, wenn es in Tierwohl und faire Erzeugerpreise fließt. Nur: Viele Kunden entscheiden sich im Supermarkt, wenn sie die Wahl haben, schließlich doch für das günstigere Fleisch.
„Eine wichtige Grundlage, damit Verbraucher sich bewusst und verantwortungsbewusst entscheiden können, ist die Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens. Die Vorarbeiten sind gemacht, nach langem Anlauf muss dies zu Beginn der neuen Legislaturperiode jetzt auch auf den Produkten landen“, so Heinen-Esser.
Die im Januar 2020 gestartete nordrhein-westfälische Strategie für eine nachhaltige Nutztierhaltung ist beispielgebend auch für andere Bundesländer. Aufbauend auf einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg zum Kastenstand in der Sauenhaltung beschloss der Bundesrat im Juli 2020 unter anderem auf NRW-Initiative eine neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und den Ausstieg aus der Kastenhaltung. Seit dem vergangenen Jahr hat die Landesregierung eine Beauftragte für den Tierschutz, die politisch unabhängig alle tierschutzrelevanten Themen koordiniert. In diesem Jahr startete in mehreren Kommunen die neue Tiergesundheitsdatenbank des Landes.
Photovoltaikanlagen werden immer effizienter und decken bereits etwa ein Drittel des Strombedarfs eines Haushalts – mit einem zusätzlichen Speicher sogar über die Hälfte. Auch finanziell lohnt sich Photovoltaik wieder. Das neue Buch „Photovoltaik & Batteriespeicher“ der Stiftung Warentest vermittelt alle notwendigen Kenntnisse über die heutige Technik, die aktuelle Förderung und die Wirtschaftlichkeit einer Anlage.
Der Ratgeber „Photovoltaik & Batteriespeicher“ erläutert, wie Photovoltaik zur Energieversorgung heute funktioniert und was bei der Installation bei Hausneubau oder einer Nachrüstung zu beachten ist. „Zuerst sollte eine Abwägung zwischen der vor Ort nutzbaren Solarstrahlung und dem Flächenbedarf der Anlage vorgenommen werden“, sagt der Autor des Ratgebers, Wolfgang Schröder. Unterschiedliche Modellrechnungen informieren über Kosten und Erträge.
Schritt für Schritt unterstützt das Buch dann beim Einholen vergleichbarer Angebote, informiert über die Möglichkeiten der Förderung durch das aktuelle Erneuerbare-Energien-Gesetz und begleitet bei der fachkundigen Abnahme und Inbetriebnahme. Im letzten Kapitel werden alle Fragen beantwortet, die dann im laufenden Betrieb auftauchen können: von der Überprüfung der Stromerträge über die Wartung bis zur Abrechnung mit dem Finanzamt.
Der Autor Wolfgang Schröder ist seit 2002 in der Photovoltaikbranche tätig und arbeitet zusätzlich als Tüv-zertifizierter und BDSF-geprüfter freier Sachverständiger für Photovoltaikanlagen.
Der Ratgeber „Photovoltaik & Batteriespeicher“ hat 208 Seiten und ist ab dem 21. September 2021 für 39,90 Euro im Handel erhältlich. Über test.de/photovoltaik-batteriespeicher kann es online bestellt werden.
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Am Mittwochabend (06.10., 22.00 Uhr) wurde die Polizei Gütersloh zu einem Einsatz an einem Restaurant am Prozessionsweg gerufen, weil ein 35-jähriger Harsewinkeler nach mehrmaligen Hausverbot erneut die Gaststätte betreten hatte. Die Beamten trafen im Bereich des Parkplatzes und des angrenzenden Schulareals auf den 35-Jährigen. Zuvor hatte der Harsewinkeler bereits einige Gäste des Restaurants beleidigt und beschimpft. Auch während der Kontrolle verhielt sich der 35-Jährige äußerst aggressiv und pöbelte in Richtung der Beamten. Zur Verhinderung weiterer Straftaten nahmen die Polizisten den Mann in Gewahrsam und transportierten ihn zur Polizeiwache nach Gütersloh. Noch während der Fahrt nach Gütersloh kam es im Streifenwagen zu einem Widerstand. Der 35-Jährige versuchte u.a. durch Tritte die Beamten zu verletzen. Zwischenzeitlich musste die Fahrt zur Wache unterbrochen werden, um die Verletzungsgefahr für ihn selber, aber auch für die Polizeibeamten so gering wie möglich zu halten. Anschließend konnte die Fahrt zur Wache fortgeführt werden. Alle Beteiligten blieben unverletzt. Der 35-Jährige muss sich nun in Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch, Widerstand und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr verantworten.
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am Mittwochnachmittag (06.10.) wurde die Polizei über einen Diebstahl aus einem Wohnhaus an der Klosterstraße informiert. Zeugen gaben an, dass am Vormittag (gegen 11.00 Uhr) ein bislang unbekannter Täter das Wohnhaus in einem unbeobachteten Moment betreten habe. Anschließend nahm der Mann eine Geldbörse und Schmuck an sich. Bei der Flucht konnte der Unbekannte beobachtet werden. Er hatte den Beschreibungen nach blonde Haare, war ca. 185 cm – 190 cm groß und schmal gebaut. Zu dem Zeitpunkt trug er eine Brille und eine Jeansjacke. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Diebstahl machen? Wer hat den Mann in der Umgebung beobachtet? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
Am Samstag, 09.10.2021, am Samstag, 30.10.2021 sowie am Samstag 27.11.2021 haben die Harsewinkeler Bürger in der Zeit von 12.00 – 17.00 Uhr die Möglichkeit, dass Laub von städtischen Bäumen an fünf Stellen im Harsewinkeler Stadtgebiet kostenlos zu entsorgen.
Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss hat beschlossen, dass den Harsewinkeler Bürgern jährlich an drei Terminen im Herbst die Möglichkeit geboten werden soll, dass Laub städtischer Bäume, welches auf ihrem Grundstück anfällt, kostenlos abgeben zu können. Am Samstag, 09.10.2021 findet daher die erste Sammlung in diesem Jahr statt. Am Römerweg (altes Klärwerk) in Greffen, an der Anton-Linzen-Straße (hinter Imbiss Perseke) in Marienfeld und in Harsewinkel im Michel-Vauthrin-Park (Wagenfeldstraße), auf dem Heimathof und am Altglascontainerstandort Rudolf-Diesel-Straße (Zufahrt Hundeplatz) werden die begehbaren Abfallcontainer stehen, die in der Zeit von 12.00 – 17.00 Uhr geöffnet sind. In dieser Zeit kann jeder betroffene Bürger sein Laub in die Container einwerfen.
Am 30.10.2021 und am 27.11.2021 wird diese Aktion dann im gleichen Zeitraum an denselben Stellen wiederholt. Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet der Abfall- und Umweltberater der Stadt Harsewinkel, Herr Linnemann unter der Tel.: 05247/935-197 oder per E-Mail: Guido.Linnemann@gt-net.de.
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