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Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. Februar 2021

Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)
Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)

Bund-Länder-Gespräche

Am 10. Februar 2021 haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin zu den weiteren Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus beraten. Die Beschlüsse werden nun von den Ländern in den Corona-Schutzverordnungen umgesetzt. Diese werden wie üblich unmittelbar veröffentlicht, sobald sie vorliegen.

Die wichtigsten Ergebnisse der Beratungen im Überblick:

Wird der Lockdown verlängert? Welche Regeln gelten?

Die derzeit gültigen Maßnahmen und Regeln werden bis einschließlich 7. März 2021 verlängert. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt bestehen und wichtigstes Instrument im Kampf gegen die Pandemie. Das heißt: Private Treffen im öffentlichen Raum sind weiterhin auf Angehörigen des eigenen Hausstands mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person (die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann) gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche soll weiterhin verzichtet werden. Auch die bestehenden Regeln für den Einzelhandel, die Gastronomie und Kultureinrichtungen bleiben vorerst bestehen.

Warum wird der Lockdown verlängert?

Die Maßnahmen des Lockdowns zeigen Wirkung. Allerdings breiten sich derzeit neue, hoch ansteckende Varianten des Coronavirus, so genannte Mutationen, schnell aus. Die Gefahr erneut exponentiell steigender Infektionszahlen ist groß, weil die Ansteckungsrate der mutierten Varianten höher ist. Es gilt daher jetzt eine Wellenbewegung zu vermeiden. Daher haben Bund und Länder in einem breiten Konsens beschlossen, die geltenden Schutzmaßnahmen bis zum 7. März zu verlängern. Vor dem Hintergrund der Virusmutationen müssen Öffnungsschritte sehr vorsichtig und behutsam erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren.

Ab wann dürfen Friseure öffnen?

Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, mit Reservierungen und unter Nutzung medizinischer Masken ab dem 1. März 2021 wieder öffnen. Dieser Schritt ist vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Hygiene vor allem für ältere Menschen wichtig.

Wie geht es weiter?

Die Entwicklungen der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt: Das Virus und seine Entwicklung sind dynamisch.

Daher hat man sich am 10. Februar 2021 in der Bund-Länder-Runde darauf verständigt, dass die nächsten Öffnungsschritte ab einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den Ländern unternommen werden können.

Diese nächsten Öffnungsschritte beinhalten u.a. den Einzelhandel, Museen, Galerien und derzeit noch geschlossene körpernahe Dienstleistungen. Dazu berät die nordrhein-westfälische Landesregierung derzeit. Bund und Länder werden in den kommenden Wochen gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen, das sich vorrangig am landesweiten sowie regionalen Infektionsgeschehen orientiert.

Die nächste Ministerpräsidentenkonferenz ist für den 3. März 2021 vorgesehen.

Die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien werden bis dahin mit dem Chef des Bundeskanzleramtes die Erarbeitung nächster Schritte einer Öffnungsstrategie für weitere Lebensbereiche fortsetzen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Abfuhr der Bio- und Papiertonne wie gewohnt + Zusätzliche Abfallbeutel bei Restmüll und Gelber Tonne + Recyclinghof öffnet nächste Woche

(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)
(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Tonnen werden nicht nachträglich geleert

Wegen der schwierigen Wetterbedingungen musste in dieser Woche die Leerung der Gelben Tonnen sowie der Restmülltonnen ausfallen. Nach Aussagen der zuständigen Entsorgungsunternehmen können aus organisatorischen Gründen die Leerungen nicht nachgeholt werden. Bei den nächsten regulären Leerungsterminen können aber zusätzliche Abfallbeutel (nur in der Größe des Tonnenvolumens) neben den Müllgefäßen dazugestellt werden. Hierzu dürfen handelsübliche geeignete Plastiksäcke verwendet werden. Die Mülltonnen sollten so aufgestellt werden, dass sie durch die Mitarbeiter nicht über Schneehaufen hinweggezogen werden müssen bzw. dass das Müllfahrzeug die Tonnen mit seinem Greifarm problemlos erreichen und heben kann.

Aufgrund der erhöhten Müllmenge kann es an den einzelnen Tagen länger als üblich dauern, bis alle Behälter geleert sind. Die Tonnen sollten ab 6 Uhr morgens zur Leerung bereitstehen. Die Abfuhr der Bio- und Papiertonnen kann in den nächsten Woche planmäßig durchgeführt werden – unter der Voraussetzung, dass Wetter- und Schneelage es zulassen.

Der Recyclinghof bleibt bis zum Ende der Woche geschlossen. In der kommenden Woche soll auch hier der Betrieb zu den bekannten Öffnungszeiten wieder aufgenommen werden.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kein Wochenmarkt am Samstag!

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Der Wochenmarkt fällt aus!

Der Wochenmarkt am kommenden Samstag, den 13. Februar findet aufgrund der Wetterverhältnisse nicht statt.

Ob die Marktstände am kommenden Dienstag auf dem Alten Markt wieder aufgebaut werden können, wird vom Ordnungsamt in Absprache mit den Marktbeschickern zu Beginn der kommenden Woche entschieden.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Statistisches Bundesamt: Einzelhandelsumsatz im Dezember 2020 um 9,6 % niedriger als im Vormonat

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comTextilien, Bekleidung, Schuhe fast -40 %, Internet- und Versandhandel +31 %

Einzelhandelsumsatz, Dezember 2020 (vorläufig)

-9,6 % zum Vormonat (real, kalender- und saisonbereinigt)

-9,3 % zum Vormonat (nominal, kalender- und saisonbereinigt)

+1,5 % zum Vorjahresmonat (real)

+2,6 % zum Vorjahresmonat (nominal)

Jahresergebnis 2020 (vorläufig)

+3,9 % im Jahr 2020 gegenüber 2019 (real, vorläufig)

+5,1 % im Jahr 2020 gegenüber 2019 (nominal, vorläufig)

Die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland haben im Dezember 2020 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) 9,6 % und nominal (nicht preisbereinigt) 9,3 % weniger umgesetzt als im November 2020. Dieser Rückgang lässt sich mit dem erneuten Corona-Lockdown erklären, der eine Teilschließung des Einzelhandels ab dem 16. Dezember 2020 und somit einen teilweisen Wegfall des Weihnachtsgeschäfts bedeutete.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg der Umsatz real um 1,5 % und nominal um 2,6 %. Im Vergleich zum Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, war der Umsatz im Dezember 2020 kalender- und saisonbereinigt real 2,6 % niedriger.

Große Unterschiede zwischen den Branchen

Die verschiedenen Branchen des Einzelhandels haben sich im Dezember sehr unterschiedlich entwickelt, je nachdem, ob und wie stark sie von den Einschränkungen betroffen waren.

Der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren setzte im Dezember 2020 real 6,3 % und nominal 8,7 % mehr um als im Dezember 2019. Dabei lag der Umsatz der Supermärkte, SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte real 7,1 % und nominal 9,5 % über dem des Vorjahresmonats. Der Facheinzelhandel mit Lebensmitteln (wie zum Beispiel der Facheinzelhandel mit Obst und Gemüse, Fleisch, Backwaren oder Getränken) setzte im entsprechenden Vergleich real 0,5 % und nominal 3,1 % mehr um.

Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln sanken die Umsätze im Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat real um 1,5 % und nominal um 1,1 %. Der Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren sowie der Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (zum Beispiel Waren- und Kaufhäuser) brach real um 39,6 % beziehungsweise 26,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat ein. Seit dem 16. Dezember 2020 sind diese Geschäfte weitgehend geschlossen. Ebenfalls betroffen war der Handel mit Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten und Baubedarf mit einem Rückgang von 4,8 % im Vergleich zu Dezember 2019.

Von den Geschäftsschließungen stark profitiert hat indes der Internet- und Versandhandel mit real + 31,0 % und nominal + 31,9 %.

Im gesamten Jahr 2020 setzte der Einzelhandel in Deutschland real 3,9 % und nominal 5,1 % mehr um als im Vorjahr.

Methodische Hinweise:

In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der Vergleich zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich die kurzfristige konjunkturelle Entwicklung ablesen. Der Vorjahresvergleich dient einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen unabhängig. In der aktuellen Corona-Krise kann es durch die zeitweise starken Rückgänge und Anstiege zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vormonats-/Vorquartalsvergleich und Vorjahresvergleich kommen. Wichtig sind beide Betrachtungsweisen: Wie ist die konjunkturelle Entwicklung gemessen am Vormonats-/Vorquartalsvergleich, und wie weit ist der Aufholprozess im Vergleich zum Vorjahresniveau? Um zusätzlich einen direkten Vergleich zum Vorkrisenniveau zu ermöglichen, wird bis auf Weiteres in allen Pressemitteilungen zu Konjunkturindikatoren, die kalender- und saisonbereinigt vorliegen, ein Vergleich zum Februar 2020 beziehungsweise zum 4. Quartal 2019 dargestellt.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

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Stellvertretender Vorsitzender der Harsewinkeler Werbegemeinschaft schreibt Brandbrief an Landes- und Bundespolitik

Situation im Einzelhandel – Angst macht sich breit

In Anbetracht der durch den Lockdown verursachten prekären Lage für örtliche Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen hat sich Bernhard Brockmann, stellvertretender Vorsitzender der Harsewinkeler Werbegemeinschaft, mit einem Brandbrief an Ralph Brinkhaus und weitere verantwortliche Personen der Landes- und Bundespolitik gewandt. Ralph Brinkhaus ist seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages sowie seit September 2018 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und er wuchs in Rietberg/Mastholte auf.

Bernhard Brockmann macht in seinem Brief deutlich, dass es bereits „fünf nach zwölf“ ist und ortsansässigen Einzelhändlern, Gastronomen, Friseuren, Sportstudios und Co. dringend eine Perspektive aufgezeigt werden muss und die Politik die „Kleinen“ nicht im Stich lassen darf.

Der Brief von Bernhard Brockmann im Wortlaut

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

ich schreibe heute aus aktuellem Anlass und in meiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der Harsewinkeler Werbegemeinschaft und betroffener Einzelhändler.

Mir ist völlig klar, dass im Moment sicherlich viele Beschwerden ankommen oder Leid geklagt wird. Allerdings muss ich dies aus persönlicher Betroffenheit als auch als Repräsentant von Geschäftsleuten in Harsewinkel gerade als unerheblich betrachten. Gleichwohl komme ich auch direkt zur Sache und möchte darauf hinweisen, dass es nicht mehr fünf vor zwölf ist, sondern vielmehr bereits fünf NACH zwölf.  

Wir tragen alle die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit! Dies möchte ich an dieser Stelle sehr betonen! Es wurden Hygiene-Konzepte erarbeitet und wir haben uns als Kaufmannschaft vieles einfallen lassen, um die Bekämpfung dieses verdammten Virus mit der Einhaltung der Vorgaben von oben zu unterstützen. Auch spricht nichts gegen einen Lockdown, den wir übrigens auch als notwendig erachten.

Was aber dagegen spricht ist, wie die Politik damit umgeht bzw. wie sie Maßnahmen ergreift. Wie soll denn der stationäre Einzelhandel überleben, wenn große Lebensmittelmärkte auch „unsere“ Waren ins Sortiment nehmen?! Beispielsweise erhält man im Marktkauf in Gütersloh alles, was man möchte: Koffer, Handtücher, Decken, Kleidung usw. Was hat das bitteschön mit dem täglichen Bedarf zum Leben zu tun?! Natürlich muss die Lebensmittelversorgung gesichert sein, aber die Politik schafft hier mit der lapidaren Vorgehensweise eine erdrückende Konkurrenz, gegen die ein Kleiner niemals ankommen kann!

Wie denn auch??? Die Geschäfte sind geschlossen, mit großem Aufwand werden telefonische Bestellungen entgegengenommen und dem Kunden nach Absprache vor dem Geschäft quasi vor die Füße geworfen, um persönlichen Kontakt zu vermeiden. Das alles tragen wir gerne mit: für unsere treuen Kunden und natürlich, damit wir eine Perspektive haben!

Die großen Händler und Ketten graben mit ihrem Vorgehen dem Einzelhändler aber wortwörtlich das Wasser ab. Vom Internethandel wollen wir hier nicht mal groß sprechen, wobei hier erschwerend hinzukommt, dass in diesem Land nicht mal die Steuern dafür gezahlt werden! Steuern, die aber dringend für die Genesung der Wirtschaft benötigt werden!

In dem Zusammenhang möchte ich auch direkt darauf hinweisen, dass wir Einzelhändler es sind, die vor Ort die Vereine und gemeinnützige Organisationen unterstützen durch Spenden, neue Trikots usw.! Von den großen Filialisten und Vollsortimentern kenne ich das nicht – vielleicht habe ich es aber auch nur nicht gesehen?!

Meine Frage nun ganz direkt: Wie stellt sich die Politik hier vor, wenigstens ein bisschen Gerechtigkeit im Handel zu schaffen? Wie wird es für uns Einzelhändler weitergehen? Wo soll das Geschäftssterben durch den Lockdown verhindert werden?

Hierzu eine ganz pragmatische und vielleicht ketzerische Frage: Wer kommt denn bitte auf die Idee, die Förderung um den getätigten Umsatz zu kürzen? Umsatz ist doch nicht gleich Ertrag! Beispiel: wenn ich z. B. eine Kamera für 500,- € verkaufe, habe ich einen Umsatz in der Kasse von 500,- € ABER nur einen Ertrag von 30,- € der mir bleibt. 30,- € um davon Miete, Strom und Mitarbeiter zu bezahlen! In den Förderprogrammen werden beispielsweise die monatlichen Fixkosten übernommen, was schon mal sehr hilft – was ist aber mit dem Unternehmerlohn? Ich kann keine Kurzarbeit beantragen, aber man möchte die Miete für meine Wohnung, Wassergeld, Lebensmittel usw. von mir haben. Wovon soll ich das bezahlen?

Wird denn eigentlich nicht zugehört? In vielen Gesprächen mit Geschäftskollegen und auch mit den Kunden wird mir dies gesagt. Überall wächst der Verdruss, aber ist das nicht die logische Konsequenz, weil diverse Dinge und Entscheidungen einfach nicht mehr nachvollzogen werden können?

Dauernd höre ich „gucke gar keine Talkshows mehr, weil da nur an der Realität vorbeigeredet wird“.

Warum ist die Politik so fernab der Menschen und den tatsächlichen Problemen? Es geht hier ganz klar um Existenzen und die fehlenden Perspektiven! Wie soll man denn weitermachen und sich motivieren, wenn man nicht mal weiß, wie es alleine finanziell weitergehen soll? Wenn man nicht weiß, wie man Vermieter, Mitarbeiter, Lebensmittelkosten und evtl. Kredite bedienen soll?

Sehr viele sind wortwörtlich am Anschlag.  

Mein eindringlicher Appell, damit nach dem Lockdown und einer hoffentlich eintretenden Entspannung der Lage überhaupt noch Einzelhändler vorhanden sind: bitte Gerechtigkeit schaffen!

Vollsortimenter einschränken auf ihr Kerngeschäft, damit der stationäre Einzelhändler überhaupt eine Chance, seine Kunden eingeschränkt zu behalten und ein Minimum an Einnahmen zu generieren. Damit „der Kleine“ nicht im ohnehin schon schwierigen Marktumfeld noch gänzlichst abgehängt und kaputtgemacht wird.

Ohne ein Handeln der Politik, um ein faires Umfeld zu schaffen, wird es ziemlich düster werden in den Innenstädten und die Diversität wird sterben.

Die Pandemie werden wir hoffentlich überwinden, aber wenn jetzt nicht gehandelt wird, sind die Aussichten auf ein danach nicht gerade rosig und sicherlich nicht das, was man sich wünschen kann!

Mit sorgenvollen Grüßen – Bernhard Brockmann (Stellvertretender Vorsitzender der Harsewinkeler Werbegemeinschaft)

Kreis GT: Kuper, Tigges und Adenauer besuchen Impfzentrum

Kurz vor dem Start des Impfzentrums im Kreis Gütersloh: (v.l.) André Kuper, Sven-Georg Adenauer, Dr. Michael Hanraths, Bernhard Riepe und Raphael Tigges (Foto: Kreis Gütersloh).
Kurz vor dem Start des Impfzentrums im Kreis Gütersloh: (v.l.) André Kuper, Sven-Georg Adenauer, Dr. Michael Hanraths, Bernhard Riepe und Raphael Tigges (Foto: Kreis Gütersloh).

Start im Impfzentrum des Kreises Gütersloh

Am Montag, 8. Februar, starteten die Impfungen im Impfzentrum des Kreises Gütersloh. Personen über 80 Jahren konnten sich dort mit einem Termin impfen lassen. Kurz vor dem Start trafen sich Landtagspräsident André Kuper und Raphael Tigges, Mitglieder des NRW-Landtags, mit Landrat Sven-Georg Adenauer zum Gedankenaustausch im Impfzentrum.

Bei einem Rundgang erhielten die drei CDU-Politiker einen Einblick in das Impfzentrum und die Abläufe. Bernhard Riepe, organisatorischer Leiter, führte sie schrittweise von der Anmeldung durch die Impfstraßen bis hin zum Check-Out. Auch der ärztliche Leiter Dr. Michael Hanraths beantwortete Fragen rund um die Impfungen und die Aufklärungsgespräche, die er mit den Impflingen führt. In den einzelnen Bereichen warteten die Mitarbeitenden des Deutschen Roten Kreuzes und des Malteser Hilfsdienstes auf die ersten Impflinge. Landrat Adenauer bedankte sich bei ihnen: „Vielen Dank für Ihren Einsatz. Sie leisten tolle Arbeit!“

Rund zwei Wochen hatte das Team Zeit das Gebäude bezugsfertig zu machen. Seit Mitte Dezember ist alles fertig umgebaut und für die Impfungen bereit. „Es ist beeindruckend, was auf dem Gelände entstanden ist. Ich danke allen, die dabei mitgewirkt haben und ebenso allen, die hier vor Ort helfen, damit die Impfungen im Kreis Gütersloh schnell und reibungslos laufen“, so Kuper. „Toll was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier auf die Beine gestellt haben. Ein riesiges Dankeschön an alle“, bedankt sich Tigges für die Arbeit aller Beteiligten.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

NRW Gesundheitsminister Laumann: Impfstart in den Impfzentren gelungen – Über 80-Jährige trotzen zum Teil widrigen Wetterbedingungen

Die ersten Impflinge trafen am Impfzentrum ein und warteten auf den Einlass (Foto: Kreis Gütersloh).
Die ersten Impflinge trafen am Impfzentrum ein und warteten auf den Einlass (Foto: Kreis Gütersloh).

Große Hilfsbereitschaft vor Ort / Dank an die Kommunen und die Beschäftigten in den Impfzentren

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Die 53 nordrhein-westfälischen Impfzentren sind am Montag (8. Februar) wie geplant gestartet. Trotz zum Teil sehr widriger Wetterbedingungen erschien nach den ersten Rückmeldungen, die das Gesundheitsministerium erreicht haben, der weit überwiegende Teil der über 80-Jährigen zu ihrem vorab gebuchten Termin. Auch die Anlieferungen der Impfdosen durch den vom Land beauftragten Logistiker verliefen nach Plan, so dass alle Impfzentren am Montag öffnen konnten. Insgesamt wurden am Montag rund 10.000 Erstimpfungen in den Impfzentren durchgeführt.

© Land NRW / Mark Hermenau

„Viele haben lange auf diesen Tag warten müssen. Vor allem in den besonders vom Schneefall betroffenen Landesteilen wurde von großer Hilfsbereitschaft untereinander berichtet. Ich freue mich sehr, dass das System der Impfzentren bislang so gut funktioniert. Wöchentlich werden nun rund 70.000 Impflinge in die Impfzentren kommen können. So kommen wir mit dem Impfen Schritt für Schritt voran. Es bleibt aber weiterhin dabei: Wir können nur so viele Impfdosen verimpfen, wie wir haben. Aber das, was wir haben, wird der Bevölkerung zeitnah zur Verfügung gestellt. Und da halten wir uns an die Priorisierungen der Ständigen Impfkommission und die Impfverordnung des Bundes“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Einen ganz besonderen Dank möchte ich natürlich den vielen Engagierten vor Ort aussprechen. Sowohl die Kreise und kreisfreien Städte als auch das medizinische und nicht-medizinische Personal in den Impfzentren haben den Löwenanteil an diesem Erfolg. Mein Dank gilt auch dem vom Land beauftragten Logistikunternehmen Kühne + Nagel, das den Impfstoff zuverlässig im Land verteilt.“

In den letzten zwei Wochen wurden bisher mehr als rund 1,3 Millionen Impftermine vergeben. Jeweils die Hälfte davon fällt auf Erst- und Zweittermine. Es sind weiterhin Impftermine verfügbar. Jede über 80-jährige Person, der sich impfen lassen möchte, erhält einen Termin.

Der weitere Impfplan sieht vor, dass die bis zur ersten Märzwoche angekündigten 600.000 Dosen des Impfstoffs AstraZeneca vollständig verimpft werden, ohne Rücklagen zu bilden. Die Zweitimpfung ist bei diesem Impfstoff neun bis zwölf Wochen nach der Erstimpfung vorgesehen. Davon werden die ersten 150.000 Impfdosen zur Impfung des Personals von ambulanten Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen sowie Demenzwohngemeinschaften verwendet. Ebenfalls geimpft werden Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen beziehungsweise ambulanten Hospizdiensten und das Personal der Rettungsdienste. Zudem erhalten (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal ein Impfangebot, sofern sie regelmäßig in Pflegeinrichtungen tätig sind oder in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und -Patienten behandeln oder in onkologischen Praxen und Dialysepraxen arbeiten.

Für Personen aus den oben genannten Gruppen, die mindestens 65 Jahre alt sind, wird abweichend Impfstoff der Firma BioNTech eingesetzt. Minister Laumann dazu: „Ich weiß, dass es im Vorfeld Diskussionen um die Wirksamkeit von AstraZeneca gegeben hat. Hier ist aber die Impfverordnung des Bundes ganz klar: Unter-65-Jährige dürfen aktuell nur mit AstraZeneca geimpft werden. Und: Auch dieser Impfstoff ist den bisherigen Studien zufolge hochwirksam – gerade mit Blick auf eine schwere Verlaufsform der Erkrankung.“

Die Organisation dieser Impftermine erfolgt durch die Kommunen, die die Termine wiederum mit den Einrichtungen oder ihren Trägern abstimmen. Grundsätzlich sollen größere personelle Einheiten an einem gemeinsamen Termin in den Impfzentren geimpft werden.

Neben den Impfungen in den Impfzentren haben bislang insgesamt 346.792 Erstimpfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen stattgefunden. 335.868 Menschen haben dort sogar bereits die Zweitimpfung erhalten. Zum Vergleich: Laut IT.NRW gibt es 376.156 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte in den nordrhein-westfälischen Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus sind bislang 171.400 Erstimpfungen in den besonders von COVID-19 betroffenen Bereichen der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser erfolgt.

Minister Laumann erklärt: „Nachdem wir fast die Hälfte der Corona-Verstorbenen in den Pflegeheimen zu beklagen haben, bin ich über die zahlreichen Impfungen dort besonders froh. Dank der Impfungen in den Pflegeheimen, einer umfassenden Teststrategie in den Einrichtungen und wirksamen Infektionsschutzmaßnahmen bin ich zuversichtlich, dass wir die hochverletzliche Gruppe der Pflegeheimbewohner in Zukunft so wirkungsvoll wie möglich schützen können – und zwar ohne schmerzhafte Besuchsverbote.“

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Stiftung Warentest: Überwachung am Arbeitsplatz

Was in Büro und Homeoffice erlaubt ist und was nicht

E-Mail-Postfach mitlesen, Internetverhalten auswerten, Tastatureingaben und Mausbewegungen aufzeichnen oder heimlich Webcam-Aufnahmen anfertigen – technisch gibt es viele Möglichkeiten, die Arbeit von Angestellten im Büro oder im Homeoffice zu überwachen. Was erlaubt und was unzulässig ist, das stellt die Stiftung Warentest in der aktuellen Februar-Ausgabe ihrer Zeitschrift test dar.

Besonders jetzt, wenn viele Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten, sind manche Chefs versucht, über technische Tools ihre Mitarbeiter zu kontrollieren. Darauf deuten die im Jahr 2020 stark gestiegenen Verkaufszahlen von Software, mit der Firmen ihre Angestellten überwachen können.

Grundsätzlich gilt: Eine permanente Überwachung zur Leistungskontrolle ist unzulässig. Beispielsweise ist heimliche Webcam-Überwachung nur unter sehr engen Voraussetzungen erlaubt, etwa bei dem Verdacht, dass der Arbeitnehmer Arbeitszeitbetrug begeht. Ohne einen konkreten Anlass sind heimliche Aufnahmen rechtswidrig.

Aber untersagt der Arbeitsvertrag die private Nutzung des Internets, darf der Arbeitgeber den Browserverlauf eines Angestellten auswerten, wenn er den konkreten Verdacht hat, dass dieser gegen die Regelung verstößt. Die so gewonnenen Daten dürfen als Beweise verwertet werden, zum Beispiel in einem Kündigungsprozess. Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Chef den Browserverlauf auswerten, wenn er den konkreten Verdacht hat, der Angestellte übertreibt es.

Daten, die mittels Keylogger-Software erhoben wurden, sind als Beweismaterial gegen Arbeitnehmer allerdings nicht zulässig. Mit der Software lassen sich alle Tastatureingaben protokollieren. Da dies aber massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, ist eine darauf gestützte Kündigung unwirksam.

Unter welchen Umständen welche technischen Kontrollmethoden zulässig sind, klärt der Artikel „Überwachung am Arbeitsplatz“. Er findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/ueberwachung-arbeitsplatz.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Valentinstag im Lockdown? Mit dem Abholservice im REWE Harsewinkel und der REWE Rezeptwelt selbst Liebe auf den Tisch zaubern!

Einfach Rezept-Zutaten für Dein Candle Light Dinner mit einem Klick bestellen und im Markt abholen

Am 14. Februar feiern wir Valentinstag und mit dem Lockdown wird die Herausforderung, die Liebste oder den Liebsten mit einem romantischen Abend zu verwöhnen, in diesem Jahr nicht kleiner. Der für viele traditionelle Besuch eines schicken Restaurants ist in diesem Jahr nicht möglich und so ist Deine Kreativität gefragt, wenn Dein Liebesbeweis nicht komplett ausfallen soll.

Aber keine Angst, denn Dein REWE-Team Harsewinkel hat eine Lösung für Dich parat. Mit dem REWE-Abholservice in Deinem REWE-Markt Alte Brockhäger Straße 14 in Harsewinkel und der REWE Rezeptwelt zauberst Du Liebe auf den Tisch und sorgst für einen unvergesslichen Valentinstag in den eigenen vier Wänden. Die Rezeptsammlung in der REWE Rezeptwelt umfasst über 5.500 individuell zugeschnittene Rezepte für jeden Geschmack und für jeden Anlass. Hier findest Du bestimmt auch Dein Wunschrezept für ein Überraschungsfrühstück im Bett oder ein klassisches Candle Light Dinner. Salate und Suppen, Herzpizza oder Lasagne für zwei, Créme brûlée, schnelle Zitronencreme oder kleine Spiegeleitoast in Herzform sind nur ein paar wenige Beispiele aus der endlosen Auswahl.

Die REWE Rezeptwelt bietet Dir komplette Zutatenlisten, die automatisch der von Dir gewünschten Personenanzahl angepasst werden und neben vielen Tipps rund ums Thema Ernährung kannst Du Dir auch die passenden Kochvideos dazu ansehen. Und das Beste ist, dass Du mit einem Klick auf Zutaten bestellen gleich alles, was Du zum Nachkochen brauchst im Einkaufskorb hast, ganz einfach per App und Internet bestellen kannst und per Abholservice in Deinem REWE-Markt Alte Brockhäger Straße 14 in Harsewinkel abholen kannst. Das erspart Zeit und Du kannst Dich voll und ganz auf die von Dir ausgewählte Rezeptidee für Deinen romantischen Valentinstag zu Hause konzentrieren.

So funktioniert der REWE-Abholservice:
  1. Deinen Abholmarkt auf REWE.de wählen (Alte Brockhäger Straße 14). Die Auswahl ist auch aus dem Rezept heraus möglich (Zutaten bestellen bei REWE).
  2. Produkte online zu Hause oder unterwegs per App (App Store oder Google Play Store) aussuchen.
  3. Abholtermin festlegen.
  4. Deinen Einkauf fertig verpackt im Markt abholen.

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