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Kreis Gütersloh: Impf-Hotline für Bürgerinnen und Bürger

Fragen rund um den Impftermin

Am heutigen Montag, 8. Februar, starten die Impfungen im Impfzentrum des Kreises Gütersloh. Zuerst können sich dort alle über 80-jährigen Seniorinnen und Senioren als priorisierte Personengruppe gegen das Coronavirus impfen lassen. Einzige Voraussetzung: Die Impflinge brauchen einen Termin. Wer allerdings aufgrund des Schneesturms seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, hat die Möglichkeit diesen am morgigen Dienstag, 9. Februar, zur gleichen Zeit nachzuholen. Für Fragen rund um ihren Termin können sich Bürgerinnen und Bürger ab sofort bei der neuen Impf-Hotline des Impfzentrums Kreis Gütersloh melden. Die Hotline ist unter der Telefonnummer 05241 85 2960 von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 19 Uhr erreichbar. Doch Achtung: Neue Termine können hier nicht vereinbart werden. Dies geht ausschließlich über den bereits bekannten Anmeldeweg der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe: Online unter www.116117.de oder per Telefon unter 0800 116 117 02.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kreis Gütersloh: Mehr Betreuungsplätze in Tagespflegen und Kitas

Bildquelle: Pezibear/pixabay.com
Bildquelle: Pezibear/pixabay.com

Anpassung der Zielquoten

Der Bedarf an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen steigt bundesweit, so auch im Kreis Gütersloh. Um den Ausbau der Einrichtungen planen zu können, legt der Kreis Gütersloh neue Zielquoten für Betreuungsplätze fest. Diese gelten zunächst bis 2024. Dabei soll insbesondere das Angebot im U3 Bereich, also für Kinder unter drei Jahren, ausgebaut werden. Der Jugendhilfeausschuss stimmte dem Beschluss zu.

Die Zielquote wird vom Kreis für alle zehn Kommunen festgesetzt, für die der Kreis die Aufgaben des Jugendamtes übernimmt. Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben eigene Jugendämter. Die Zielquote gibt den verfügbaren Anteil an Betreuungsplätzen bezogen auf die Anzahl der Kinder in dieser Altersklasse an. Dabei ist sie jedoch kein starrer Wert, sondern dient dem Jugendamt als Orientierungshilfe und kann als Richtlinie je nach Kommune aufgrund örtlicher Gegebenheiten und unterschiedlicher Sozialstrukturen variieren.

In der Altersklasse ab drei Jahren bis zum Schuleintritt lag die bisherige Zielquote bereits bei 98 Prozent in den Kitas und wird nun um einen Prozentpunkt auf 99 Prozent aufgestockt. Die Tagespflegeeinrichtungen werden in dieser Altersklasse lediglich ergänzend nachgefragt. Änderungen ergeben sich vorrangig in der Gruppe der unter Dreijährigen. Um die Nachfrage und die spezifischen Betreuungsbedarfe in den einzelnen Jahrgangsstufen genau zu erfassen, wird diese Altersgruppe zur Zielquotenermittlung noch in drei Unterkategorien aufgeteilt. Für Säuglinge erhöht sich die Quote auf 7 Prozent (Vorher: 5 Prozent). 5 Prozent davon entfallen auf die Kindertagespflegen, die restlichen 2 Prozent auf Kitas. In dieser Altersklasse besteht nur wenig Betreuungsbedarf, da die meisten Eltern vor Ablauf ihrer Elternzeit nicht wieder in den Beruf eintreten.

Für Kleinkinder zwischen eins und zwei Jahren steigt die Nachfrage an, weil viele Eltern ihre Erwerbstätigkeit mit Auslaufen des Elterngeldanspruches wieder aufnehmen. Hier soll das Angebot um 10 Prozent auf dann 50 Prozent erhöht werden. Diese Betreuungsplätze verteilen sich jeweils zur Hälfte auf Kitas und Kindertagespflegen. Die Quote der zwei- bis dreijährigen Kinder erhöht sich ebenfalls um 10 Prozent, von 80 auf 90 Prozent. Dabei wird jedoch lediglich die Quote im Bereich der Kitas erhöht, da besonders dort die Nachfrage gestiegen ist. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Sie reichen von der Berufstätigkeit der Eltern bis hin zu deren Sorge, später keinen Platz mehr in der Wunsch-Kita zu bekommen.

Im U3-Bereich ergänzen Tagespflegen die Kitas in der Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung. Entsprechend des Mehrbedarfes sollen neue Tagespflegepersonen gewonnen werden.

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh | Bildquelle: Pezibear/pixabay.com)

Meistergründungsprämie NRW – Landesregierung stellt für Existenzgründungen im Handwerk 13,5 Millionen Euro bereit

Bildquelle: Alexas_Fotos/pixabay.com
Bildquelle: Alexas_Fotos/pixabay.com

Minister Pinkwart: Mit der Neufassung der Prämie wird das Gründen einfacher und finanziell attraktiver

Gründen wird für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in Nordrhein-Westfalen nicht nur einfacher, sondern finanziell auch attraktiver: Die Förderung wird von bislang 7.500 Euro auf bis zu 10.500 Euro erhöht. Insgesamt stehen mit der Neufassung der Meistergründungsprämie NRW im Landeshaushalt in den nächsten drei Jahren 13,5 Millionen Euro bereit.

Gefördert werden Meisterinnen und Meister, die sich selbstständig machen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem Unternehmen mit mindestens 50 Prozent beteiligen. Bereits ab einer Mindestinvestitionssumme von 12.000 Euro (bisher: 15.000) wird eine Förderung von 8.400 Euro gewährt. Der Höchstbetrag von 10.500 Euro wird ab einer Investitionssumme von 15.000 Euro gewährt.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Junge Unternehmen meistern große Herausforderungen – gerade auch in Zeiten wie diesen. Wir möchten Meisterinnen und Meister im Handwerk ermutigen, ihre innovativen Ideen und Konzepte zu verwirklichen und den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Die Meistergründungsprämie, auf die Gründerinnen und Gründer seit 25 Jahren setzen, ist dabei ein wichtiger Baustein. Mit der Neufassung der Prämie machen wir das Gründen unkomplizierter und finanziell noch attraktiver und geben dem Gründungsgeschehen im Handwerk damit neue Impulse.“

Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertags: „Die Meistergründungsprämie macht viele Betriebsgründungen oder -übernahmen im Handwerk erst möglich. Ein Zuschuss, der Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht nur erhält, sondern ­vor allem auch neue schafft. Daher sind wir sehr froh, dass das Wirtschaftsministerium die Meistergründungsprämie fortführt und gleichzeitig die Förderbedingungen weiter verbessert. Handwerk hat Zukunft und Gründung im Handwerk lohnt sich – das sind die starken Botschaften dieser Prämie. Die jungen Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern haben gute wirtschaftliche Perspektiven und sind echte Vorbilder. Gut, dass unser Land sie tatkräftig bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit unterstützt.“

Die 1995 eingeführte Meistergründungsprämie ist eines der erfolgreichsten Instrumente der Gründungs- und Arbeitsmarktförderung in Nordrhein-Westfalen. Mehr als 18.000 Existenzgründungen wurden damit im Handwerk gefördert, rund 69.000 Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze wurden geschaffen oder gesichert.

Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätzen geknüpft. Weitergehende Information zur neuen Meistergründungsprämie sowie die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf den Webseiten der Bewilligungsstelle, der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (www.lgh.nrw).

 

(Textquelle: Land NRW)

Kreis GT: Anlauf- und Beratungsstelle für Opfer von sexualisierter Gewalt

Bildquelle: geralt/pixabay.com
Bildquelle: geralt/pixabay.com

Verstärkung für das Team ‚Wendepunkt‘

Die Anlauf- und Beratungsstelle ‚Wendepunkt‘ betreut Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexualisierter Gewalt oder davon bedroht sind. Um den erhöhten Beratungsbedarf in diesem Bereich zu kompensieren, beantragte die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh eine zusätzliche halbe Stelle. Der Jugendhilfeausschuss stimmte für den Stellenmehrbedarf, die endgültige Entscheidung trifft der Kreisausschuss am 22. Februar.

Derzeit ist Wendepunkt mit vier Teilzeitkräften verteilt auf 2,5 Stellen besetzt. Doch in den vergangenen Jahren sind die gemeldeten Fälle von sexualisierter Gewalt gestiegen und somit auch der Beratungsbedarf. Als Vergleich: 2016 wurden 239 Fälle registriert, im Jahr 2020 waren es 293. Dies ist laut der Abteilung Jugend auf die verstärkte Thematisierung von sexualisierter Gewalt und einer damit einhergehenden Sensibilisierung in der Gesellschaft zurückzuführen. Institutionen wie beispielsweise Schulen oder Vereine befassen sich öffentlich mit dem Problem und setzen auf Aufklärung und Prävention. Dabei steht die Anlauf- und Beratungsstelle Wendepunkt als Ansprechpartner zur Seite und hilft bei der Entwicklung und Durchführung von entsprechenden Projekten. Mit der weiteren halben Stelle soll neben der Beratung insbesondere die Prävention- und Netzwerkarbeit gestärkt werden.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

In 3,2 Millionen Familien mit jüngeren Kindern sind beide Elternteile erwerbstätig

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comStatistisches Bundesamt

  • In 5 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren war mindestens ein Elternteil erwerbstätig
  • 581 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren waren erwerbstätig; 41 % von ihnen in Vollzeit

Mit der Verlängerung des Lockdowns in Deutschland bleibt auch der Regelbetrieb in Schulen und Kitas in den meisten Bundesländern ausgesetzt. Berufstätige Eltern müssen Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bekommen – vor allem für Eltern jüngerer Kinder und Alleinerziehende eine enorme Herausforderung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es 2019 rund 5 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren in Deutschland, in denen mindestens ein Elternteil berufstätig war. In knapp 3,2 Millionen Familien mit jüngeren Kindern waren beide Elternteile erwerbstätig – das entspricht gut zwei Dritteln aller Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren (68 %).

90 % der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern waren Frauen

Für Alleinerziehende ist der Spagat zwischen Arbeit und Kinderbetreuung besonders schwierig. 1,1 Millionen Kinder im Kita- und Grundschulalter lebten zuletzt bei einem Elternteil. Im Jahr 2019 waren 581 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren erwerbstätig. Davon arbeiteten 41 % in Vollzeit (241 000), die übrigen in Teilzeit. Der überwiegende Teil der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern waren Frauen (90 %).

Die Kultusministerkonferenz beschloss am 4. Januar eine Wiederaufnahme des Regelbetriebs in Schulen in mehreren Stufen. Danach sollen, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt, zunächst Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in den Präsenzunterricht zurückkehren. Das könnte vor allem für berufstätige Eltern mit Kindern unter 13 Jahren die Betreuungssituation entspannen. 2019 gab es 5,7 Millionen Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren, in denen mindestens ein Elternteil erwerbstätig war. In 3,6 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter 13 Jahren waren beide Elternteile erwerbstätig. Bei den erwerbstätigen Alleinerziehenden hatten 730 000 Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren, 310 000 von ihnen arbeiteten in Vollzeit (Anteil von 42 %).

4,5 Millionen Kinder wurden 2019/2020 in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 unterrichtet

Im Schuljahr 2019/20 besuchten rund 2,8 Millionen Kinder in Deutschland die Grundschule, 4,5 Millionen Kinder wurden in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 unterrichtet. In Kindertageseinrichtungen wurden zum Stichtag 1. März 2020 bundesweit gut 3,7 Millionen Kinder unter elf Jahren betreut.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Heute keine Abfuhr der gelben Tonne – alle übrigen Abfuhrtermine sind noch unklar!

(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)
(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Aufgrund der Witterungsverhältnisse wird die Gelbe Mülltonne am heutigen Montag nicht abgefahren. Ein Ersatztermin kann von dem beauftragten Abfuhrunternehmen nicht angeboten werden. Ob es morgen eine Abfuhr des Restmülls geben wird, steht noch nicht fest. Aktuell werden Gespräche mit dem Abfuhrunternehmen geführt. Sobald hierzu eine Entscheidung vorliegt, wird diese kurzfristig mitgeteilt.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Am 14. Februar ist Valentinstag – mit dem Valentinstag-Menü aus dem Haus Bergmann bringen Sie auch zu Hause Liebe auf den Teller!

Unser Valentinstag-Menü to go für einen unvergesslichen Valentinstag zu Hause

Am Valentinstag ist es Zeit für Romantik pur und traute Zweisamkeit bei Kerzenschein. Erleben Sie trotz Lockdown einen stimmungsvollen und unvergesslichen Valentinstag und genießen Sie mit dem Valentinstag-Menü to go aus dem Haus Bergmann einen Abend, der Ihnen noch lange in Erinnerung bleiben wird.

Damit Sie nicht von Luft & Liebe allein leben müssen und weil Liebe ja bekanntlich durch den Magen geht, bereiten wir für Sie ein 3-Gänge-Valentinstag-Menü to go vor, welches Sie dann nur bei uns abholen und zu Hause nach unserer beiliegenden Anleitung erwärmen müssen. Servieren Sie unsere köstlichen Speisen ganz einfach in romantischer Atmosphäre an einem liebevoll gedeckten Tisch und bringen Sie so auch zu Hause zum Valentinstag Liebe auf den Teller.

Für den Hauptgang bieten wir Ihnen drei verschiedene Auswahlmöglichkeiten und selbstverständlich erhalten Sie bei uns auch begleitend passende Weine zu Ihrem Menü. Sie können Ihr Valentinstag-Menü to go ab sofort bis zum 10. Februar für 34,90 € pro Person vorbestellen. Abholungen können für den 13. Februar zwischen 12:00 Uhr und 17:00 Uhr vereinbart werden.

Bestellen Sie am besten jetzt gleich unter 05247-2008 oder info@hotelbergmann.de Ihr Valentinstag-Menü to go aus dem Haus Bergmann und freuen Sie sich trotz Lockdown auf einen gelungenen und romantischen Valentinstag. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Kreis Gütersloh: Start am Montag im Impfzentrum

Wer keinen Termin hat, wird weggeschickt

Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh an der Marienfelder Straße 351 in Gütersloh ist gewappnet für den Impfstart im Zentrum am Montag, 8. Februar. Die wichtigste Botschaft der Einrichtungsleitung ist noch mal der deutliche Hinweis darauf, dass am Montag und an den Folgetagen nur über 80-Jährige dort geimpft werden, die auch einen bestätigten Termin für diese Tage haben. Alle anderen können nicht geimpft werden und werden weggeschickt. Es gibt auf der Zufahrt des Impfzentrums eine Einlasskontrolle, die Besucher passieren müssen. Dort wird die Berechtigung geprüft.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kreis GT: Mehr Geld für Ferienfreizeiten – Risiko für die Organisatoren und Träger soll minimiert werden

Bildquelle: Pezibear/pixabay.com
Bildquelle: Pezibear/pixabay.com

Erhöhung der Fördersumme

Die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh plant Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche in diesem Jahr verstärkt zu unterstützen. Indem die Fördersätze verdoppelt und mögliche Stornokosten anteilig mitgetragen werden, soll das Risiko für die Organisatoren, zumeist sind dies freie Träger der Jugendhilfe, minimiert werden. Dies hat der Jugendhilfeausschuss am Mittwoch, 3. Februar, einstimmig beschlossen.

Aufgrund der Coronapandemie mussten im vergangenen Jahr die meisten Ferienfreizeiten abgesagt werden, sodass sich die Fördersumme von sonst rund 120.000 Euro auf 50.000 Euro verringerte. Bereits in 2020 konnte der regulär eingeplante Teilnehmerzuschuss von 3 Euro pro Tag und Teilnehmer beim Kreis beantragt werden, um Stornokosten für gebuchte Häuser oder Zeltplätze zahlen zu können.  Die Zuwendungen sollen nun in diesem Jahr einmalig verdoppelt werden, um den Trägern mehr Planungssicherheit und Planungsanreize zu geben. Die öffentlichen Zuschüsse dürfen aber nie mehr als 75 Prozent der Gesamtkosten abdecken.

Ob und unter welchen Bedingungen Ferienfreizeiten in diesem Jahr stattfinden können, ist noch unklar. Trotz dieser Unsicherheiten laufen bei den freien Trägern der Jugendhilfe bereits die Planungen. „Ferienfreizeiten dienen nicht nur der Erholung, sondern sie fördern selbstbestimmtes und verantwortliches Handeln der Jugendlichen“, betont Birgitt Rohde, Leiterin der Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh.

Angesichts der aktuellen Pandemieentwicklung ist vor allem die zulässige Gruppengröße noch ungewiss. Geltende Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln wirken sich auch auf die Zimmerbelegung und Sitzplatzverteilung im Bus aus. Mit den erhöhten Fördersätzen möchte der Kreis verhindern, dass für die Teilnehmer aufgrund von kleineren Gruppen die Kosten pro Person steigen.  „Wir möchten sicherstellen, dass auch Kinder aus finanziell schwächeren Familien weiterhin an den Angeboten teilnehmen können“, betont Rohde.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

NRW Ministerin Gebauer: Der Masterplan Grundschule bringt ein großes Plus

(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto: Land NRW)
(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer – Foto: Land NRW)

Wir stärken die Grundkompetenzen im Rechnen von Beginn an

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Im Baukasten des Masterplans Grundschule sorgt ab sofort ein weiterer Baustein für die Weiterentwicklung der Grundschule: Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat auf einer digitalen Veranstaltung eine neu erarbeitete Handreichung im Rahmen der Fachoffensive Mathematik in der Grundschule vorgestellt. Mit dem Themenheft „Rechenschwierigkeiten vermeiden“ ist der Fokus der ersten Ausgabe der als Reihe konzipierten Veröffentlichung klar umrissen: Ziel ist, das Auftreten von Rechenschwierigkeiten bei Grundschulkindern unwahrscheinlicher werden zu lassen. Dazu wurde von einem Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Technischen Universität Dortmund unter Mitarbeit von Grundschullehrkräften eine rund 60-seitige Unterstützung für die Lehrerinnen und Lehrer entwickelt. Damit liegt nun erstmals auch eine Handreichung für den Mathematikunterricht in Grundschulen vor. Im Sommer 2019 hatte das Ministerium für Schule und Bildung bereits die Handreichung Deutsch für einen systematischen Rechtschreibunterricht in der Grundschule veröffentlicht.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die neue Handreichung Mathematik ist ein wichtiger Baustein bei unserem Ziel, die Basiskompetenzen Rechnen, Lesen und Schreiben vor allem in der Schuleingangsphase zu stärken. Die Lehrkräfte erhalten eine wissenschaftsbasierte Unterstützung für ihre tägliche Arbeit. Ich danke allen Beteiligten für das hohe Engagement, mit dem sie ihr Expertenwissen und ihre Erfahrungen bei der Erstellung der Handreichung eingebracht haben zur Unterstützung aller Kinder im Fach Mathematik in der Grundschule.“

Das Themenheft „Rechenschwierigkeiten vermeiden“ bietet unter anderem konkrete Hinweise für das Verständnis von Lernwegen bei Kindern und vermittelt Anregungen für die darauf aufbauende Förderung. Es wurde federführend erarbeitet von Professor Dr. Christoph Selter von der TU Dortmund im Rahmen des Projekts PIKAS, das für Lehrkräfte der Grundschule zahlreiche Angebote und Materialen für einen zeitgemäßen Mathematikunterricht bereithält. Das Ministerium für Schule und Bildung kooperiert für das Programm PIKAS schon seit über zehn Jahren mit der TU Dortmund. Weitere geplante Themen der Reihe sind „Digitale Medien im Mathematikunterricht der Primarstufe“ sowie „Mathematik gemeinsam lernen“.

Der Masterplan Grundschule verbindet mehrere Handlungsfelder und unterstützt die Arbeit der mit rund 2.800 Schulen größten Schulform des Landes Nordrhein-Westfalen. Um die Fachlichkeit zu stärken, wurden im Kontext des Masterplans Grundschule Fachoffensiven in Deutsch und Mathematik gestartet. Eine Handreichung für einen systematischen Rechtschreibunterricht und ein Grundwortschatz, mit dessen Hilfe Schülerinnen und Schüler die zentralen Regeln der Rechtschreibung erlernen können, wurde allen Grundschulen im Sommer 2019 zur Verfügung gestellt.

Das Themenheft „Rechenschwierigkeiten vermeiden“ finden Sie hier.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)