Präsenzstreife identifiziert die beiden Tatverdächtigen
Die beiden unbekannten Tatverdächtigen, die einen Epileptiker während eines Anfalls am vergangenen Mittwochabend (03.Februar) im Hauptbahnhof Bielefeld das Handy gestohlen haben, sind identifiziert.
Beamte der Bundespolizei erkannten am Donnerstagnachmittag (4.Februar) zunächst einen der beiden Männer im Rahmen einer Präsenzstreife vor dem Hauptbahnhof Bielefeld wieder. Während sich dieser nicht zum Tathergang äußerte, gab der in der Nacht zum Freitag im Hauptbahnhof Bielefeld festgestellte zweite Tatverdächtige spontan an, dass Handy bereits für 40,-Euro verkauft zu haben. Nach Feststellung der Personalien wurden die in Bielefeld wohnenden Männer, ein 46-jähriger Marokkaner und ein 50-jähriger Algerier, aus der Wache der Bundespolizei entlassen. Sie werden sich wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls vor Gericht verantworten müssen.
(Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell)
Winzige Tröpfchen in der Atemluft verbreiten Coronaviren. Abhilfe könnten Luftreiniger schaffen. Die Geräte versprechen häufig Keime oder Viren zu fangen. Die Stiftung Warentest hat geprüft, wie gut die drei besten Luftreiniger aus test 3/2020 Aerosole filtern. Das Fazit: Der Philips AC2889/10 kann es am besten, auf Platz 2 liegt der Rowenta Intense Pure Air Connect PU6080. Das dritte Gerät, Soehnle Airfresh Clean Connect 500, schwächelt jedoch bei Alterung.
Mit neuen wie gealterten Filtern prüften die Tester die drei Luftreiniger. Im Neuzustand sind umgerechnet auf einen Raum mit 16 Quadratmetern Fläche und 40 Kubikmetern Raumvolumen nach 20 Minuten die meisten virengroßen Tröpfchen weg: Bei Philips und Rowenta zu je 95 Prozent, beim Soehnle zu 90 Prozent. Doch das funktioniert nur am Anfang. Bei simulierter Alterung änderte sich das Bild deutlich. Der Philips steckte die Alterung gut weg. Bei ihm sinkt die Zahl der kleinsten Partikel um rund 90 Prozent. Beim Rowenta sind es noch rund 80 Prozent und beim Soehnle nur gar noch 46 Prozent. Danach würden also noch viele Tröpfchen in der Raumluft schweben.
Es bleibt mit jedem Luftreiniger ein Restrisiko. Wer einen kleinen Raum nach Gebrauch filtern will, ist mit dem Philips gut bedient. In einem größeren Raum – einem Wohnzimmer etwa mit mehreren Personen wäre dieses Risiko höher. Zusätzliche Maßnahmen wie Abstand halten und das Tragen von Masken sind weiterhin nötig. Ebenso regelmäßiges fünfminütiges Stoßlüften. Noch schwieriger als im Wohnzimmer ist es zum Beispiel in einem 50-Quadratmeter-Klassenzimmer. Dafür wäre ein einzelner der getesteten Luftfilter zu klein.
Tarifdschungel adé. Wenn der E-Tarif kommt, tippt man Start und Ziel einer Busfahrt ins Handy ein und bekommt den Fahrtpreis für die Entfernung in Luftlinie berechnet (Fotos: Kreis Gütersloh).
Wenn der E-Tarif kommt, wird der Fahrtpreis für die Entfernung in Luftlinie berechnet
Im Ausschuss für Mobilität berichteten Odilo Enkel und Michael Hildebrandt von der OWL Verkehr GmbH gestern über ein neues Tarifsystem für Bus und Bahn, das den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver machen soll.
Der Ausschuss sprach sich einstimmig für die Einführung des so genannten E-Tarifs aus und beauftragte den VVOWL (Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe) damit, westfalenweit für den neuen Tarif zu stimmen – unter gewissen Voraussetzungen.
Frank Scheffer, Dezernent Bauen und Umwelt beim Kreis Gütersloh, ordnet den neuen Tarif ein: „Schluss mit dem Tarifdschungel. Wir wollen mit dem unkomplizierten E-Tarif mehr Menschen in den Bus und in die Bahn bekommen. Die Nutzung wird einfacher, der Zugang wird barrierefrei.“
Der E-Tarif bemisst die Preise ganz einfach aufgrund von zurückgelegten Kilometern. Dazu wird das Handy genutzt. Der neue Tarif soll die Erwartungen der Gelegenheitskunden erfüllen, die das Tarifsystem als viel zu kompliziert und intransparent wahrgenommen haben. Sie müssen künftig nicht mehr überlegen, welches das richtige Ticket für sie ist, da der bestehende klassische Flächenzonentarif entfällt. Bei dem neuen System wird nach Luftlinienentfernung abgerechnet, so dass künftig keine Fahrgäste mehr benachteiligt werden, die „über Eck“ fahren müssen. Vertrieblich kommt ein smartphonebasierter Ansatz zum Tragen. Ticketkauf und Ticketprüfung werden kontaktfrei ermöglicht – ein nicht zu unterschätzender Vorteil nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie. Der Vertrieb von Papiertickets gehört beim E-Tarif damit der Vergangenheit an. Fahrgäste checken sich lediglich über eine App ein.
Zugestimmt wurde unter der Prämisse, dass die Einführung des neuen Tarifs im 2. Halbjahr 2021 gemeinsam mit dem E-Tarif NRW erfolgt. Eine einheitliche Gestaltung von Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern, zur Nutzung der 1. Klasse sowie zum maximalen Fahrtpreis sollangestrebt werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die vom Kreis Gütersloh verantworteten Verkehre müssen zudem einer positiven Prognose unterliegen.
Der Kreis Gütersloh wird das Grundstück für das Bevölkerungsschutzzentrum selbst kaufen und auch als Bauherr auftreten. Das Grundstück in Verl-Sürenheide hat eine Größe von rund 30.000 Quadratmetern. Im Vorfeld hatte die Stadt Verl mit den Eigentümern Verkaufsverhandlungen geführt und erfolgreich zum Abschluss gebracht. Alle Seiten hatten es zunächst offen gelassen, ob die Stadt Verl als Käufer und Bauherr auftritt, der Kreis dann Mieter wird oder ob die jetzt gefundene Variante die meisten Vorteile bietet. Unter anderem ist es langfristig günstiger, wenn der Kreis selbst als Käufer und Bauherr auftritt.
Angesichts von dem derzeitigem Bau eines Parkhauses neben dem Kreishaus Gütersloh und dem bevorstehenden Bau eines Verwaltungsneubaus an der Straße auf dem Stempel wird die Kreisverwaltung einen weiteren Bauingenieur einstellen, der das Projekt betreut.
Um noch mehr Synergieeffekte zu schaffen, haben die Stadt Verl und der Kreis Gütersloh die Idee entwickelt, auch den geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Sürenheide auf dem Grundstück des neuen Bevölkerungsschutzzentrums zu verwirklichen statt auf einem ursprünglich ins Auge gefassten Grundstück rund 200 Meter weiter. Darüber muss allerdings noch der Rat der Stadt Verl beraten und entscheiden. Einen entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, würde die Stadt Verl dann die Bauleitplanung für das Gesamtprojekt übernehmen, ebenso die verkehrliche Erschließung mit dem Bau einer Linksabbiegespur und die Ausgleichsmaßnahmen auf dem Grundstück.
Die Staatskanzlei teilt mit: Die Landesregierung wird auch weiterhin existenziell in Not geratene Sportvereine mit der Soforthilfe Sport unterstützen. Dafür hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages mit Beschluss vom 3. Februar 2021 zusätzliche Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereitgestellt. Von den im Jahr 2020 zur Verfügung gestellten Landesmitteln in Höhe von zehn Millionen Euro wurden bisher gut neun Millionen Euro ausgezahlt. Mit den Hilfen konnten 768 Sportvereine vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden.
Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, betonte: „Ich bin sehr froh darüber, dass nur wenige der gut 18.000 Sportvereine und -verbände in Nordrhein-Westfalen bisher in existenziellen Nöten waren und wir diesen Vereinen in einer für sie schwierigen Zeit helfen konnten.“ Die Staatssekretärin sagte weiter: „Zugleich möchte ich allen Vereinsmitgliedern, die ihren Vereinen treu bleiben und ihnen mit ihren Beiträgen gemeinschaftlich durch die Krise helfen, herzlichst danken. Ich bin zuversichtlich, dass die Vereine mit Hilfe ihrer Mitglieder, der Tatkraft der Vereinsverantwortlichen und der finanziellen Unterstützung öffentlicher Stellen auch schwierige Situationen bewältigen werden.“
Der Beantragungszeitraum für die dritte Förderphase endet am 15. März 2021. Die anschließende Förderphase ist zunächst bis zum 30. Juni 2021 geplant. Sportvereine sowie Bünde und Fachverbände können ihre Anträge online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen stellen. Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.
Anstatt Hilfe zu leisten, haben zwei unbekannte Männer die Hilflosigkeit eines 33-jährigen Mannes aus Rheda-Wiedenbrück im Hauptbahnhof Bielefeld ausgenutzt und ihm das Handy gestohlen.
Der Mann kam am Mittwochabend (03. Februar)auf Grund eines epileptischen Anfalls auf einer Treppe zu Fall und fiel einige Stufen hinunter. Nachdem der Mann sich von dem Anfall erholt hatte, bemerkte er den Verlust seines Handys und suchte ca. 30 Minuten später die Wache des Bundespolizeireviers Bielefeld auf.
Hier stellten die Beamten nach einer ersten Sichtung der Videoaufzeichnungen fest, dass zwei Männer den Sturz bemerkten und sich zu dem Gestürzten begaben. Einer der beiden beugte sich hinunter, hob etwas auf und lief in Richtung Gleis 8. Der zweite Mann folgte ihm und bekam auf dem Treppenaufgang zu Gleis 8 ein Handy übergeben, welches er in seine Jackentasche steckte.
Die Bundespolizei sicherte die Videoaufzeichnungen und leitete gegen die beiden unbekannten Täter ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des besonders schweren Falls des Diebstahls ein.
(Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell)
Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro (Bildquelle: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände/DAV").
Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro (Bildquelle: „obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände/DAV“).
Von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreien lassen
Etwa 5,8 Millionen gesetzlich Krankenversicherte sind derzeit in Deutschland von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit. Sie sollten jetzt einen Antrag auf Befreiung auch für das Kalenderjahr 2021 bei ihrer Krankenkasse stellen. Das empfiehlt der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen Patienten, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.
Mit dem Zuzahlungsrechner für das Jahr 2021 auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich schnell ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Ein Beispiel: Ein älteres Ehepaar, dessen Kinder schon lange aus dem Haus sind und selbst Familien gegründet haben, haben zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro, demnach 36.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug des Freibetrages von 5.922 Euro für den Ehemann ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 30.078 Euro. Da die Ehefrau chronisch krank ist, muss das Paar zwar bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent (300,78 Euro) zuzahlen, ist darüber hinaus jedoch von allen Zuzahlungen befreit.
Eine schon zum Jahresbeginn 2021 ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische Erleichterung sein, denn gesetzliche Zuzahlungen fallen zum Beispiel auch bei häuslicher Krankenpflege oder stationären Aufenthalten an. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.
(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)
Manuel Erdmeier ist seit Oktober 2020 Leiter des Kommunalen Integrations-zentrums des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Manuel Erdmeier ist seit Oktober 2020 Leiter des Kommunalen Integrations-zentrums des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
„Integrationsarbeit kennt keine Pause“
Veranstaltungen werden abgesagt, Mitarbeitende unterstützen andere Abteilungen und Hygienekonzepte müssen erstellt werden – die Arbeit in den Abteilungen der Kreisverwaltung ist während der Corona-Pandemie eingeschränkt. Dabei ist gerade für das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises Gütersloh der direkte Kontakt zu den Menschen wichtig. Das KI initiiert und führt verschiedenste Projekte und Maßnahmen durch, um Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis zu fördern. Sie verbessern die gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation und schaffen Transparenz über bestehende Angebote und Strukturen. „Gerade auch zu Pandemiezeiten ist es immens wichtig, die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu unterstützen“, so Manuel Erdmeier, Leiter des Kommunalen Integrationszentrums. Seit dem 1. Oktober 2020 ist der 32-Jährige Leiter des KIs, nachdem er dort bereits zwei Jahre als Mitarbeiter tätig war.
Das soziale und kulturelle Leben hat sich in Zeiten der Corona-Pandemie verändert. Präsenzveranstaltungen können aufgrund der Beschränkungen nicht stattfinden – Vernetzung und die Umsetzung von einer Vielzahl an Projekten findet digital statt. Damit Beratungsgespräche, Sprachförderangebote, Netzwerkveranstaltungen und andere Projekte trotz Corona und unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden können, überarbeiteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KIs ihre Konzepte. „Wir tun alles, um unsere vielschichtigen Aufgaben weiter vollumfänglich wahrzunehmen und Projekte im Austausch mit unseren Kooperationspartnern zu stärken. Die Integrationsarbeit kennt keine Pause“, so Erdmeier. Eine reguläre Aufgabe des KIs besteht zum Beispiel darin, Beratungsgespräche mit neuzugewanderten Familien durchzuführen. Ziel ist die schnelle Integration der Kinder in die Schule in enger Kooperation mit dem Schulamt. Eine Aufgabe, die trotz der coronabedingten Einschränkungen in weiten Teilen aufrechterhalten wird.
Aktuell arbeitet das KI gemeinsam mit der Abteilung Gesundheit daran, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis noch besser mit mehrsprachigen Informationen über die Coronalage zu erreichen. In dem Projekt ‚Brückenbauer‘ unterstützen Mitarbeitende aus Migrantenorganisationen den Kreis. Sie sind Anlaufstelle für Neuzugewanderte und haben einen guten Zugang zu ihnen.
Während des Corona-Ausbruchs im Sommer 2020 organisierte das KI auch die muttersprachliche Corona-Hotline für Menschen aus Südosteuropa. Dabei beantwortete die Hotline bestehend aus Dolmetschern und Kollegen des KI und Jobcenters unter fachlicher Begleitung Fragen rund um die Allgemeinverfügungen, Quarantäneanordnungen und die Lebensmittelversorgung. Dazu nutzten sie auch ein eigenes erfolgreiches Projekt, den kreisweiten Sprachlotsenpool, der aus ehrenamtlichen Dolmetschern besteht. Der Sprachlotsenpool ist nur eines von verschiedenen Projekten, die die derzeit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit 2013 koordinieren. Seit mehr als sieben Jahren gibt es die vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Einrichtung im Kreis Gütersloh. Zu weiteren Projekten der Einrichtung zählen unter anderem die Umsetzung des Landesförderprogrammes ‚KOMM-AN‘, die Koordination von Netzwerken wie das der Beratungsdienste und Migrantenorganisationen – genauso wie die Beratung für Bildungseinrichtungen zur interkulturellen Schul- und Unterrichtsentwicklung oder die Sprachcamps für zugewanderte Schülerinnen und Schüler in Ferienzeiten.
Zum Thema: Das KI im Pandemie-Jahr 2021
Im Jahr 2021 steht unter anderem das Landesförderprogramm ‚Kommunales Integrationsmanagement‘ auf dem Plan. Trotz – und auch gerade wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie – plant das KI unter anderem die Vertiefung ihrer Projekte ‚Durchstarten in Ausbildung und Arbeit‘ und der ‚Sprachwerkstatt für Frauen‘. Letzteres ist eine Sprachförderung für neuzugewanderte Frauen mit Kinderbetreuung. Anfang 2021 startet das KI in Kooperation mit zehn Grundschulen im Kreis und Fachträgern vor Ort ein Angebot für neuzugewanderte Kinder aus Südosteuropa, um sie alltagssprachlich weiter zu fördern (Projekt ‚FUCHS‘). Auch die Internetplattform ‚Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh‘ (www.wi-gt.de) soll weiter ausgebaut und bekannter werden. Die Aufgaben des KIs sind auch in Pandemiezeiten äußerst vielfältig.
Weitere Informationen finden sich unter www.ki-gt.de.
Über die Fortschreibung des in 2013 verabschiedeten Klimaschutzkonzepts referierte gestern David Sommer vom Büro Energielenker Projects im Ausschuss für Klima und Umwelt. Fortgeschrieben werden die Energie- und Co2-Bilanz sowie das integrierte Klimaschutzkonzept. Eingebunden wird neuerdings der Themenbereich der Klimafolgenanpassung.
Denn der Klimawandel sei angekommen – mit zunehmenden Extremwetterereignissen, längerer Trockenheit, Hitzeperioden und Überflutungen. Unterschiedlich ist hingegen die Verwundbarkeit vor Ort. Folglich seien lokale und regionale Konzepte erforderlich, um zielgerichtet auf den Klimawandel reagieren zu können.
Bereits im Vorfeld hatte das beauftragte Beratungsbüro in mehreren Austauschrunden – digital unter Coronabedingungen – die Fachleute in der Verwaltung hinzugezogen: Die Abteilungen Umwelt und Bauen, Wohnen, Immissionen zur Windkraft, die proWirtschaft zu Fragen rund um Wirtschaft und Ressourceneffizienz, die Abteilung Tiefbau und den Mobilitätsmanager in Sachen Mobilität. Alle Kommunen wurden in einem Beteiligungsprozess zu den Einzelthemen eingebunden. „Es ist fahrlässig, den Klimaschutz jetzt zu vernachlässigen, weil Corona als Thema allgegenwärtig ist. Daher bin ich froh, dass das integrierte Konzept nun weitergeschrieben wird“, so wertet Frank Scheffer, Dezernent Bauen und Umwelt den aktuellen Stand.
Auch speziell zu Klimafolgenanpassungen sollen nicht nur die Abteilungen der Kreisverwaltung und die Städte und Gemeinden eingebunden werden. Hier ist eine stärkere Vernetzung – kreisübergreifend in Ostwestfalen-Lippe vorgesehen. „Klimaschutz ist nicht ein großes Thema, das abends in der Tagesschau läuft. Das sind viele kleine Themen hier vor Ort. Deshalb sind Vernetzung und Zusammenarbeit wichtig. Auf die Klimafolgen sollten wir uns vorbereiten, sie kommen sowieso“, so Scheffer.
Der Referent des Grevener Büros erläuterte die nächsten Schritte. Man will die Fortschreibung des Konzeptes bis zum Jahresende abschließen.
Land stellt weitere 500.000 Euro für gemeindepsychiatrische Angebote zur Verfügung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Für die Betreuung von psychisch besonders belasteten Menschen in der Corona-Pandemie stellt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zusätzliche Mittel zur Verfügung: Beratungsstellen, Sozialpsychiatrische Zentren und Gesundheitsämter können kurzfristig und unkompliziert Gelder beantragen, um beispielsweise ihr Angebot durch Telefon- und Videoberatung zu ergänzen, Schutzmaterial wie Plexiglaswände zu beschaffen oder Honorarkräfte für ein Krisentelefon zu bezahlen. Zur Stärkung der gemeindepsychiatrischen Strukturen in Nordrhein-Westfalen stehen ab März weitere 500.000 Euro zur Verfügung.
„Viele psychisch belastete oder kranke Menschen leiden besonders unter der Coronakrise“, sagt Minister Laumann. „Wenn zu psychischen Problemen auch noch Angst um den Job, finanzielle Sorgen oder die Folgen der Kontaktbeschränkungen hinzukommen, werden die psychosozialen Hilfen vor Ort noch wichtiger als zuvor. Wir wollen die gemeindespsychiatrischen Einrichtungen dabei unterstützen, trotz Kontaktbeschränkungen und erhöhtem Infektionsschutz weiter für die Menschen da zu sein.“
Das Land hatte bereits im vergangenen Jahr ein mit 650.000 Euro ausgestattetes erstes Förderprogramm zur Unterstützung gemeindepsychiatrischer Angebote in der Corona-Pandemie aufgelegt. Daraus konnten von September 2020 bis Februar 2021 insgesamt 44 gemeindepsychiatrische Leistungserbringer wie beispielsweise Gesundheitsämter, Sozialpsychiatrische Zentren oder Kontakt- und Beratungsstellen gefördert werden. Wegen der großen Nachfrage und der andauernden Corona-Pandemie wurde jetzt eine zweite Förderperiode für die Zeit von März bis September 2021 ausgeschrieben. Je Projektträger können Mittel in Höhe von maximal 25.000 Euro beantragt werden.
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