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Impfzentrum bleibt Montag und Dienstag geschlossen

Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Nachdem in den vergangenen Tagen jeweils nur rund 350 Impfungen erfolgten, bleibt das Impfzentrum des Kreises Gütersloh mangels Nachfrage in den kommenden zwei Wochen jeweils am Montag, 19. Juli und 26. Juli, sowie am Dienstag, 20. Juli und 27. Juli, geschlossen. Mittwoch bis Sonntag gelten die gewohnten Öffnungszeiten von 8 bis 18 Uhr – auch für Spontanentschlossene ohne Termin.

„Die aktuell wieder ansteigenden Fallzahlen machen die Notwendigkeit einer Impfung deutlich“, betont Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh. Geimpft werden können alle Personen ab 18 Jahren sowie Jugendliche ab 16 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Sofern medizinisch nichts dagegenspricht, dürfen die Impflinge den Impfstoff frei wählen. Zur Auswahl stehen BioNTech/Pfizer, Moderna und Johnson&Johnson. Minderjährige bekommen den Impfstoff von BioNTech/Pfizer.

Wer seinen Impftermin an einem der betroffenen Montage oder Dienstage gebucht hatte, wurde von den Mitarbeitenden kontaktiert und konnte sich einen neuen Termin reservieren oder kann spontan an einem anderen Tag vorbeikommen. Auch der Impfbus setzt seine Tour durch das Kreisgebiet fort – auch an den Tagen, an denen das Impfzentrum geschlossen ist. Am kommenden Montag, 19. Juli, steht er von 9 bis 15 Uhr in Verl-Sürenheide am Elyas-Markt und am Dienstag, 20. Juli, macht er von 9 bis 16 Uhr Halt an der Flaniermeile im Safariland in Stukenbrock. Wer sich in dem Freizeitpark impfen lässt, bekommt einen Gutschein für eine Kindertageskarte. Die Stationen für die darauffolgende Woche werden in den nächsten Tagen aktualisiert und können dann auf www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum eingesehen werden.

Für Fragen rund um die Coronaschutzimpfung bleibt die Impfhotline des Kreises weiterhin täglich unter Telefon 05241 85 2960 von 8 bis 17 Uhr erreichbar.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kreis Gütersloh unterstützt Praktikum im „Eltern-Sein“ für Jugendliche: Baby-Simulator trinkt, lacht, schläft oder schreit – rund um die Uhr

Wie echte Säuglinge sehen die Babysimulatoren aus. Sie haben Hunger, machen Pipi und reagieren auf große Vernachlässigung. Ulrike Brunneke (links) und Helen Rüggeberg aus Versmold präsentieren die ausleihbaren „Puppen“.
Wie echte Säuglinge sehen die Babysimulatoren aus. Sie haben Hunger, machen Pipi und reagieren auf große Vernachlässigung. Ulrike Brunneke (links) und Helen Rüggeberg aus Versmold präsentieren die ausleihbaren „Puppen“.

Was bedeutet “Eltern-Sein“ wirklich? Welche Aufgaben kommen auf junge Eltern in den ersten Lebensmonaten ihres Babys zu? Um das einmal auszutesten, können 12 Baby-Simulatoren ausgeliehen werden. Das Angebot richtet sich an Personen aus sozialen Einrichtungen, Schulen oder auch Betreuungspersonen, die in der Zusammenarbeit mit jungen Menschen ein „Elternpraktikum“ durchführen möchten. Ziel des Praktikums: Nach vier Tagen und Nächten ist den beteiligten Jugendlichen klar, was es heißt, einen vier Monate alten Säugling zu haben, der gewickelt, gefüttert, gewiegt und mit allem versorgt werden will. Das Pflegeverhalten der Jugendlichen wird in einem integrierten Datenspeicher des Babysimulators aufgezeichnet und am Projektende gemeinsam ausgewertet.

Wer Interesse daran hat, im eigenen Arbeitsbereich Babysimulatoren einzusetzen, kann sich mit Ulrike Brunneke (01511 4865 413) oder Helen Rüggeberg (01515 5429 358) von der Stadt Versmold in Verbindung setzen. Am 20. November 2021 findet die nächste Schulung für den Umgang mit den Babysimulatoren statt. In dem Zusammenhang wird auch das Konzept des „Elternpraktikums“ vorgestellt. „Das Projekt ist zwar in Versmold angesiedelt, wird aber an Schulen und in Jungendzentren kreisweit genutzt und vom Kreis Gütersloh unterstützt, so dass die Schulung für alle Menschen aus helfenden Berufen aus dem Kreisgebiet kostenlos ist“ teilt Yvonne Hantke, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gütersloh mit.

Auch wenn die Teenie-Schwangerschaften bundesweit seit zehn Jahren abnehmen, sind die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Versmold, Ulrike Brunneke und Schulsozialarbeiterin Helen Rüggeberg weiterhin vom Sinn des Projektes überzeugt. Brunneke: „Im Kreis Gütersloh haben in den vergangenen fünf Jahren 43 Mädchen Schwangerschaften ausgetragen. Diese Fälle sind dem Jugendamt bekannt, da von Amtswegen bis zur Volljährigkeit der jungen Mütter eine Vormundschaft für das Neugeborene eingerichtet wird.“

Manche Minderjährige erhoffen sich, durch ein eigenes Kind der emotionalen Leere der eigenen Familie und der mit fehlendem Schulabschluss verbundenen Perspektivlosigkeit zu entfliehen. Geringe Bildungschancen, Arbeitslosigkeit und Armut erhöhen die Wahrscheinlichkeit, ungewollt minderjährig schwanger zu werden. Zudem beeinflusst die soziale Situation die Verhütung und die Entscheidung, die Schwangerschaft auszutragen. So bietet das „Elternpraktikum“ für junge Heranwachsende eine gute Möglichkeit sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Ausleihe der Babysimulatoren kostet 20 Euro pro Simulator und Tag. Dazu gibt es einen Info-Flyer, der ebenfalls bei den beiden Ansprechpartnerinnen erbeten werden kann.

Weitere Informationen: www.versmold.de

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Landesregierung und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen streben Rückkehr zum Präsenzbetrieb im Wintersemester 2021/2022 an

Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com
Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt mit: Nach drei überwiegend digitalen Semestern streben die Landesregierung und die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen eine weitgehende Rückkehr zum Präsenzbetrieb im Wintersemester 2021/2022 an. Angesichts der aktuellen Pandemiesituation und des Fortschreitens der bundesweiten Impfkampagne sind sowohl die Landesregierung als auch die Hochschulen zuversichtlich, dass spätestens mit dem Beginn des Wintersemesters Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen wieder zur Regel werden können. Entscheidend für weitere Öffnungen der Hochschulen ist jedoch, dass rechtzeitig bis zum Beginn des Wintersemesters möglichst viele Studierende und Hochschulbeschäftigte die mittlerweile in ganz Nordrhein-Westfalen zahlreich vorhandenen Impfangebote in Anspruch nehmen.

Um die Impfkampagne weiter voranzutreiben, hat das Land am 12. Juli die „Woche des Impfens“ gestartet. Darin sind die Impfzentren in den Kreisen und kreisfreien Städte aufgerufen, möglichst niedrigschwellige Impfangebote ohne Terminvergabe zum Beispiel an viel frequentierten Orten wie Einkaufsstraßen, Sportstätten oder Shopping-Centern zu schaffen. Auch einige Hochschulen sind hier bereits vertreten.

In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung noch im Juli allen Studierenden in Nordrhein-Westfalen sowie den Beschäftigten an den Hochschulen ein spezielles Impfangebot unterbreiten, um nach den Semesterferien wieder einen regelhaften Präsenzbetrieb an den Hochschulen zu ermöglichen. Hierfür werden die örtlichen Impfzentren in Absprache mit den Hochschulen landesweit mobile Impfangebote auf dem jeweiligen Hochschulcampus schaffen – sofern die Hochschulen dies wünschen.

„Es ist unser Ziel als Landesregierung, dass das kommende Wintersemester wieder hauptsächlich in Präsenz stattfinden kann. Deshalb appelliere ich an alle Studierenden und Hochschulbeschäftigten, die bisher noch nicht geimpft sind: Lassen Sie sich bitte impfen! Sie helfen damit sich und anderen, das Virus aus den Hochschulen zu verbannen. Nach drei weitgehend digital geprägten Semestern mit all ihren Herausforderungen sollen die Hochschulen wieder zu Orten der Begegnung und des wissenschaftlichen Austauschs werden. Digitale Formate sind wichtig, können das Leben auf dem Campus und die sozialen Kontakte vor Ort aber nicht ersetzen. Studierende und Hochschulbeschäftigte, aber auch Studienanfängerinnen und -anfänger können selbst einen wertvollen Beitrag zur weitgehenden Normalisierung des Hochschulbetriebs leisten, indem sie sich rechtzeitig vor Beginn des Semesters impfen lassen“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Seit dem 26. Juni 2021 ist die Impfpriorisierung in den Impfzentren in Nordrhein-Westfalen aufgehoben. Alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, also auch Studierende, können nun einen Impftermin vereinbaren. Auch Impfungen ohne Terminabsprache sind möglich. Das heißt: Diejenigen, die sich impfen lassen wollen, können auch unangemeldet zu den Impfzentren gehen.

Ziel der Landesregierung ist, dass alle Impfwilligen bis Ende Juli 2021 mindestens einmal gegen das Corona-Virus geimpft werden, bis Ende September 2021 sollen dann auch die Zweitimpfungen abgeschlossen sein. Die Weichen für ein flächendeckendes Impfangebot für alle Studierenden, Studienanfängerinnen und -anfänger sowie Hochschulbeschäftigten bis zum Beginn des Wintersemesters sind somit gestellt.

Die Vorsitzenden der drei Landesrektorenkonferenzen der Universitäten, der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie der Kunst- und Musikhochschulen, die Professoren Lambert T. Koch, Marcus Baumann und Thomas Grosse sind sich mit der Landesregierung darin einig, dass Lehrende und Lernende dringend wieder in möglichst weitgehender Präsenz auf den Campussen zusammenkommen müssen. Sie betonen aber auch, „dass aufgrund der Besonderheiten des Lehrbetriebs an Hochschulen, der von intensivem Austausch in ständig wechselnden, teils auch sehr großen Gruppierungen lebt, eine hohe Impfquote besonders wichtig ist.“ Daher sei es zentral, dass alle gemeinsam gerade in den Sommermonaten, wo die Notwendigkeit, sich für die Wintermonate zu wappnen, nicht von allen gesehen würde, gegen eine aufkommende Impfmüdigkeit in der Gesellschaft angingen, so die drei Vorsitzenden.

Die Landesregierung und die Hochschulen sind sich ihrer Verantwortung für die Studierenden und Lehrenden bewusst und werden auch zukünftig die Unsicherheiten über den weiteren Verlauf der Pandemie in ihre Planungen einbeziehen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und die Hochschulen werden rechtzeitig vor Beginn des kommenden Wintersemesters über die konkrete Ausgestaltung informieren.

 

(Textquelle: Land NRW)

ADAC Befragung: Hersteller von Elektroautos versprechen lange Lebensdauer für Antriebsbatterien – Besitzer müssen Regeln beachten

Hier der VW Passat im ADAC Test (obs/ADAC/ADAC/ Test und Technik).
Hier der VW Passat im ADAC Test (obs/ADAC/ADAC/ Test und Technik).

Die defekte Antriebsbatterie eines Elektroautos kann hohe Kosten verursachen. Doch wer kommt dafür auf? Der ADAC hat in einer aktuellen Befragung die Garantieversprechen der Hersteller für die Akkus unter die Lupe genommen. Ergebnis: Alle Hersteller geben trotz Unterschieden beim Kleingedruckten langjährige Versprechen auf die Lebensdauer. Standard sind meist acht Jahre oder 160 000 km Laufleistung. Abweichungen nach unten gibt es nur bei Kleinfahrzeugen mit entsprechend schwächeren Batterien, der Spitzenreiter verspricht erstaunliche zehn Jahre und eine Million Kilometer.

Ein natürlicher Verschleiß der Batterien ist technisch bedingt und lässt sich nicht verhindern. Deshalb werden die Garantieversprechen auf einen Mindestanteil an nutzbarer Kapazität von meist 70 Prozent innerhalb des Garantiezeitraumes (acht Jahre) gegeben. Sinkt die Kapazität darunter ab, kann ein Garantiefall geltend gemacht werden. In einem solchen Fall können Batterien aller Hersteller laut ADAC Abfrage durch den Ersatz einzelner Module wieder in einen alltagstauglichen Zustand versetzt werden. Ein kostspieliger, kompletter Austausch ist in den meisten Fällen nicht nötig, was vor allem Elektroautobesitzer mit abgelaufener Garantiezeit beruhigen wird.

Für den Kunden ist zu beachten, dass die in der Bedienungsanleitung und den Garantiebedingungen festgelegten Benutzerregeln und Garantieausschlussgründe eingehalten werden. Kritische Zustände, verursacht durch unsachgemäße Behandlung wie zum Beispiel Tiefentladungen, können im Batteriemanagement gespeichert und später ausgelesen werden. Bei einigen Herstellern kann das laut aktueller Abfrage zum Garantieausschluss führen.

Deshalb haben die ADAC Experten folgende Empfehlungen:
  • Fahrzeug unbedingt nach Herstellervorschrift und Intervall warten lassen
  • Rückrufe und Serviceaktionen bzw. Kundendienstmaßnahmen zur Batterie immer durchführen
  • Vorschriften zum Betrieb, Behandlung und zur Pflege nach Bedienungsanleitung und Garantiebedingungen einhalten. Hinweise für längere Standzeiten beachten
  • Bei der Prüfung eines Garantiefalls vorab Kosten klären Garantieansprüche unverzüglich geltend machen

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der adac.de

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Portugal pikant bei Rieger – „An 80 Töpfen um die Welt“

Auf unserer kulinarischen Weltreise „An 80 Töpfen um die Welt“ schiffen wir uns bei Rieger im vierten Jahr vorsichtig durch stürmische Zeiten und laufen zur ersten Etappe 2021 nach Portugal aus. Unter dem Motto „Portugal pikant“ servieren wir im Juni und im Juli portugiesische Köstlichkeiten wie z. B. „Rissóis“, Piri Piri Hähnchenschenkel mit Olivenauswahl (Tapas Portugese), gegrillte Sardinen mit Zitronen-Chily-Chutney und geschmorten Ofen-Kartoffeln in Olivenöl (Sardinhas Assadas), einen deftigen Fischeintopf mit Portwein, Tomaten, Chily und Paprika (Caldeirada de peixe), einen herzhaften Fleischtopf mit Hähnchen-, Schweinefleisch, Kartoffelen, Bohnen und Kohlgemüse (Cozido à portuguesa), vegetarische grüne Suppe mit Couve Galega, Knoblauch und Croutons (Caldo Verde) sowie Kabeljau (Stockfisch) mit Kartoffelwürfeln, Lauchringen und Olivenpesto (Bacalhau à brás). Zum Nachtisch gibt es köstliche überbackene Blätterteigtörtchen mit Créme-Füllung (Pastel de Belém).

Unsere Themenbuffets unter dem Motto „Portugal pikant“ finden freitags (18. Juni, 16. Juli, 23. Juli) ab 18:00 Uhr statt. Reservieren Sie bitte telefonisch unter der Rufnummer 05247 – 8284 und teilen Sie uns Personenanzahl und Wunschtermin mit. Der Preis beträgt 22,50 Euro pro Person. Je nach Pandemielage gelten natürlich jeweils die gesetzlichen Regelungen.

Die Event-Buffets servieren wir Ihnen auf Wunsch gerne auch im Catering-Service oder für besondere Feste und Gesellschaften in unseren Räumlichkeiten, nach den aktuellen Hygiene-Bestimmungen!

Bürgerbüro kann ab sofort in dringenden Fällen auch wieder spontan aufgesucht werden – Regelung der Terminvergabe bleibt grundsätzlich bestehen.

Ab sofort können die Servies des Bürgerbüros in dringenden Fällen auch ohne Termin genutzt werden. Es enstehen allerdings Wartezeiten, vorab online gebuchte Termine werden vorrangig behandelt. Die Stadt Harsewinkel reagiert damit auf den aktuell sehr hohen Bedarf an kurzfristigen Terminen in Verbindung mit Reiseaktivitäten.

„Grundsätzlich bleibt es bei der Regelung mit der Terminvergabe. Die Termine werden auch vorrangig und termingerecht bearbeitet.“ teilt Christoph Dammann von der Stadt Harsewinkel mit. Zusätzlich erhalten die Bürgerinnen und Bürger aktuell aber die Möglichkeit, das Bürgerbüro in dringenden Fällen auch ohne Termin aufzusuchen. „Wir reagieren damit auf die derzeit außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Dokumenten, die für Reisen benötigt werden, wie z.B. der Reiseexpresspass oder vorläufige Personalausweise oder Kinderreisepässe. “

Da Anliegen ohne Termin aber nur dann bearbeitet werden können, wenn vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden oder schneller abgearbeitet werden können als geplant, ist eine entsprechende Wartezeit vor dem Bürgerbüro einzuplanen.

„Mittelfristig werden wir ein System einführen, bei dem es neben der weiterhin vorrangigen Terminvergabe auch wieder möglich sein wird, spontan in das Bürgerbüro zu kommen. Dazu sind allerdings noch Umbauten erforderlich, die aktuell für die Zeit nach der Bundestagswahl geplant sind.“ gibt Dammann einen Ausblick auf das geplante Konzept für das Bürgerbüro.

Termin im Bürgerbüro buchen >>>

 

Aktuell gelten für das Bürgerbüro folgende Öffnungszeiten:
  • Montag bis Mittwoch: 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
  • Donnerstag: 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr
  • Samstag: 10 bis 12 Uhr

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kreis-GT: Jobsuche in der Corona-Pandemie – zwei Beispiele, die Mut machen

Sonja Asyarey-Botsio (vorne links) und Iklas-Hussein Mahmed (vorne rechts) sind stolz auf ihren Weg in den Arbeitsmarkt. Mit Hilfe der Maßnah-me ‚Familie und Beruf‘ des Jobcenters Kreis Gütersloh haben die beiden Frauen es geschafft. Im Hintergrund die beiden Projektverantwortlichen Eva-Maria Vahlke (hinten links) vom Weiterbildungszentrum Creos und Hil-de Knüwe (hinten rechts) vom Jobcenter des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Sonja Asyarey-Botsio (vorne links) und Iklas-Hussein Mahmed (vorne rechts) sind stolz auf ihren Weg in den Arbeitsmarkt. Mit Hilfe der Maßnah-me ‚Familie und Beruf‘ des Jobcenters Kreis Gütersloh haben die beiden Frauen es geschafft. Im Hintergrund die beiden Projektverantwortlichen Eva-Maria Vahlke (hinten links) vom Weiterbildungszentrum Creos und Hil-de Knüwe (hinten rechts) vom Jobcenter des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Die Corona Pandemie hat die Arbeitswelt auf den Kopf gestellt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen nahezu täglich vor neuen Herausforderungen. Persönliche Vorstellungsgespräche, Praktika, Arbeitserprobungen finden kaum noch statt. Besonders für (Allein-)Erziehende, die es auch schon vor Corona nicht leicht hatten, hat sich die Situation durch den Lockdown noch einmal deutlich verschärft. Das Jobcenter des Kreises Gütersloh leistet hier unterstützende Hilfen mit der eigens konzipierten Maßnahme ‚Familie und Beruf‘, um die sich in Gütersloh das Weiterbildungszentrum Creos kümmert. Das Beispiel zweier Frauen, die mit Hilfe der Maßnahme den Weg in den Arbeitsmarkt gefunden haben, zeigt, dass die Jobsuche, auch in der Corona-Krise, lohnenswert ist.

„Die Mehrfachbelastungen zwischen Kindern, Schule, Beruf und Care-Arbeit, also das ‚Sich-kümmern‘ um Angehörige und Freunde, zerreiben viele Eltern insbesondere Allerziehende“, weiß Hilde Knüwe, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Kreis Gütersloh. Besonders betroffen sind Frauen, die diese Aufgaben häufig übernehmen. In der Maßnahme ‚Familie und Beruf‘ werden (Allein-)Erziehende begleitet, beraten und auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereitet. „Wir haben unsere Arbeitsweise den aktuellen Entwicklungen angepasst. Ob digital, telefonisch oder persönlich, unter Einhaltung der Hygienevorschriften, wir sind für die Frauen da“, betont Eva-Maria Vahlke, Projektverantwortliche Koordinatorin von Creos. „Wir erleben in unserer Beratungsarbeit in der Zeit der Krise immer wieder großartige Entwicklungen.“

Eine richtige Erfolgsgeschichte kann Iklas-Hussein Mahmed aus Syrien schreiben. Sie ist 49 Jahre alt und lebt seit 2013 mit ihrem Ehemann und sechs, überwiegend erwachsenen Kindern in Deutschland. „Eine Schul-     oder gar eine Berufsausbildung habe ich nicht. Aber durch die Corona-Pandemie habe ich eine Arbeit bekommen, die vom Land Nordrhein-Westfalen neu geschaffen wurde.“ Als Alltagshelferin unterstützt sie in der Kindertageseinrichtung an der Ackerstraße in Gütersloh bei alltäglich anfallenden Arbeiten. „Ich desinfiziere, spüle, wasche und bin einfach da, wenn man mich braucht.“ Auch die Kita-Leiterin Ingeborg Hanhörster-Schmitt ist begeistert: „Iklas-Hussein Mahmed ist für uns ein echter Alltagsengel, eine wertvolle, nicht mehr wegzudenkende Mitarbeiterin.“

Auch Sonja Asyarey-Botsio hat mit Unterstützung des Jobcenters und Creos wieder den Weg zurück in den Arbeitsmarkt gefunden. Die 38-jährige absolvierte erfolgreich eine Qualifizierung zur mobilen Pflegekraft. „Das Jobcenter hat mich auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht. Ein Beruf mit Zukunft“, erklärt Asyarey-Botsio. Nachdem die Kinderbetreuung sichergestellt war, hat sie eine Festanstellung als Pflegeassistentin im Pflegewohnstift Am Nordring in Gütersloh bekommen. „Jetzt bin ich unabhängig von Sozialleistungen und kann meinen Kindern ein Vorbild sein. Hier werde ich gebraucht und meine Arbeit wird wertgeschätzt“, berichtet die alleinerziehende Mutter von drei Kindern stolz. Das bestätigt auch die Einrichtungsleitung Marion Liebschwager: „Für uns ist es durch die Pandemie noch schwerer geworden, geeignetes Personal zu finden. Umso mehr haben wir uns über die qualifizierte Bewerbung von Sonja Asyarey-Botsio gefreut. Da passte von Anfang an alles gut zusammen.“

Im Jobcenter Kreis Gütersloh waren im Jahr 2020 durchschnittlich knapp 40 Prozent der Bedarfsgemeinschaften Familien mit Kindern. Diese setzen sich zur Hälfte aus Alleinerziehenden (1.632), davon sind 90 Prozent Frauen, und zur anderen Hälfte aus Partner-Familien mit Kindern (1.658) zusammen. Durchschnittlich waren 6.483 Kinder unter 18 Jahren auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen.

Die sechsmonatige Maßnahme ‚Familie und Beruf‘ des Jobcenters Kreis Gütersloh richtet sich an erwerbsfähige (Allein-)Erziehende, die Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und eines beruflichen (Wieder-)Einstiegs benötigen. Ziel ist die Aufnahme oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung, einer Ausbildung oder einer abschlussorientierten Weiterbildung sowie die Stärkung der individuellen Kompetenzen der Teilnehmenden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Statistisches Bundesamt: Sterbefallzahlen in der 24. Kalenderwoche 2021 – 11 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comNach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind in der 24. Kalenderwoche (14. bis 20. Juni 2021) in Deutschland 17 912 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 11 % oder 1 722 Fälle über dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für diese Kalenderwoche. Im Vergleich zur Vorwoche ist die Zahl der Sterbefälle angestiegen. Dieser Anstieg steht in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Hitzewelle in dieser Woche. Ob die Todesfälle tatsächlich darauf zurückgeführt werden können, geht aus den Zahlen nicht hervor. In der 23. Kalenderwoche (7. bis 13. Juni 2021) lag die Zahl der Sterbefälle nach aktuellem Stand bei 17 133 und damit 2 % über dem Durchschnitt der vier Vorjahre (+302 Fälle). Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland bereits nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.

Zahl der COVID-19-Todesfälle geht zurück

Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten COVID-19-Todesfälle nach Sterbedatum ist derzeit bis einschließlich der 22. Kalenderwoche 2021 (31. Mai bis 6. Juni 2021) möglich. In dieser Woche gab es laut RKI

417 COVID-19-Todesfälle. Das waren 210 Fälle weniger als in der Vorwoche. Die gesamten Sterbefallzahlen lagen in der 22. Kalenderwoche nach aktuellem Stand um 1 086 Fälle über dem Durchschnitt der vier Vorjahre (+6 %). Die Corona-Pandemie hat sich im Jahr 2020 ab Ende März erstmals auf die Entwicklung der Sterbefallzahlen ausgewirkt und den Durchschnitt der vier Vorjahre ab dann ebenfalls beeinflusst.

Sterbefallzahlen in Schleswig-Holstein am deutlichsten über dem Durchschnitt

Auf Länderebene lassen sich die Sterbefallzahlen derzeit bis einschließlich der 21. Kalenderwoche (24. bis 30. Mai 2021) abbilden. In dieser Woche lagen sie in 12 der 16 Bundesländer im oder über dem Durchschnitt der Vorjahre. Einen Abstand zum Durchschnitt von 5 % oder mehr wiesen Schleswig-Holstein (+11 % oder 69 Fälle) und Sachsen-Anhalt (+6 % oder 34 Fälle) auf. Im Saarland, in Hamburg und in Bremen lagen die Sterbefallzahlen mehr als 5 % unter dem Durchschnitt der Vorjahre.

Mäßige Übersterblichkeit in Spanien, niedrige in Belgien

Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit mit einem anderen Ansatz europaweit vergleichend ein. Auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen und eines eigenen Übersterblichkeitskonzepts liegen dort ebenfalls erste Ergebnisse bis zur 24. Kalenderwoche vor, die sich durch Nachmeldungen noch verändern können. Für diese Woche wird für Deutschland bei EuroMOMO derzeit keine Übersterblichkeit gemeldet. Für Spanien wird eine mäßige Übersterblichkeit („moderate excess“), für Belgien eine niedrige Übersterblichkeit („low excess“) berichtet.

Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland:

Grundlage der Sonderauswertung für die Jahre 2020 und 2021 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig.

Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie hat das Statistische Bundesamt ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten entwickelt. Mit diesem Modell lassen sich bundesweite Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder geringfügig niedriger sein. Die Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor.

Detailliertere Informationen zur Vorgehensweise bei der Hochrechnung bietet der Hinweistext der Sonderauswertung „Sterbefälle – Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen, Geschlecht und Bundesländern für Deutschland 2016 bis 2021“. Mit den Tabellen sind auch eigene Analysen der Sterbefallzahlen möglich.

Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. So werden direkte und indirekte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Sterbefallzahlen zeitnah sichtbar. Hierfür wird – wie auch von der europäischen Statistikbehörde Eurostat – ein Vergleich zu einem Durchschnitt mehrerer Vorjahre herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch Grippe- oder Hitzewellen) zu berücksichtigen. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen Vergleich nicht einberechnet werden.

Ab März 2020 lassen sich die Zahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht werden, was sich ebenfalls auf die Differenz zum Durchschnitt auswirkt. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben.

Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen liegen turnusgemäß zur Mitte des jeweiligen Folgejahres vor. Bevölkerungszahlen für das Jahr 2020 wurden bereits veröffentlicht. Die endgültigen Ergebnisse der Sterbefallstatistik für 2020 werden im Juli 2021 vorliegen.

Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle vom RKI nach Sterbedatum derzeit bis zur 22. Kalenderwoche 2021 veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher Vergleich mit den vorläufigen Gesamtsterbefallzahlen aktuell bis zu dieser Woche möglich. Fälle, für die keine oder unplausible Angaben zum Sterbedatum übermittelt wurden, sind nicht enthalten. Diese Ergebnisse sind noch nicht für den Meldeverzug korrigiert und werden sich voraussichtlich durch Nachmeldungen noch weiter erhöhen. Weitere Hintergrundinformationen zu diesen Daten gibt es im Internetangebot des RKI.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

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