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Amtsblatt Nr. 29 / 2020 ist erschienen – Bekanntmachungen zur Änderung der Hauptsatzung und Entwässerungssatzung

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt 29 werden die öffentlichen Bekanntmachungen zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Harsewinkel sowie der Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Harsewinkel thematisiert.

Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.

Spenden: Wie möglichst viel Geld in die gute Sache fließt

Spendenzweck mit dem Herzen entscheiden – Organisation besser nicht

Tierschutz, Hilfe für Kinder, Gesundheit, Nothilfe und Umweltschutz waren in den letzten zwei Jahren die wichtigsten Spendenziele der Deutschen. Das hat eine Umfrage der Stiftung Warentest in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut GfK ergeben. Welche Tipps man beim Spenden beachten sollte, damit möglichst viel Geld in die gute Sache fließt, beschreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Januar-Ausgabe. Über 600.000 Organisationen stehen in Deutschland zur Auswahl und längst nicht alle arbeiten seriös.

Über den Spendenzweck kann man mit dem Herzen entscheiden, über die dazu passende Organisation aber besser nicht. Seriös arbeitende Spendenorganisationen stellen alle wichtigen Informationen auf ihre Webseite. Sie veröffentlichen einen aktuellen Jahresbericht und informieren über Einnahmen und Ausgaben. Jährliche Kosten für Verwaltung und Werbung weisen sie getrennt aus. Ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der Spendenorganisation kann das Spendensiegel des DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) sein. Erhalten können es Organisationen, die sich jährlich von DZI-Mitarbeitern nach strengen Kriterien prüfen lassen. Nur wer sachlich wirbt, Mittel zweckgerichtet einsetzt und eine funktionierende Kontrolle nachweisen kann, bekommt das DZI-Spenden-Siegel.

Eine Checkliste von Finanztest hilft, schwarze Schafe zu identifizieren. Wer z.B. mit grausamen Fotos oder Bettelbriefen wirbt, zu sofortiger Unterschrift drängt oder keine Kontaktadressen veröffentlicht, sollte von Spendern nicht bedacht werden.

Der Artikel Spenden findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/spenden.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Gaststätte „Zum Emstal“: Yvonne und Edge wünschen Euch Gesundheit und besinnliche Weihnachtsfeiertage!

Ein
besinnliches
Weihnachtsfest,
einige Tage der Ruhe,
Zeit für kleine Spaziergänge,
Zeit für sich selbst und die Familie,
Zeit, um Kraft und neue Ideen zu sammeln
für das neue Jahr. Ein Jahr mit weniger Sorgen,
weniger Stress, dafür mehr Erfolg und Gesundheit,
eben alles, was man braucht, um zufrieden und glücklich
zu bleiben – an 365 Tagen: Das wünschen wir Euch von Herzen.
Dazu dieser Weihnachtsbaum von“
Edge & Yvonne

 

Das Jahr neigt sich langsam dem Ende entgegen und das Weihnachtsfest steht vor der Tür. An Weihnachten gehen Wünsche in Erfüllung und so wünschen wir uns, dass wir Euch bald wiedersehen und gemeinsam mit Euch viele schöne Stunden in unserer Gaststätte „Zum Emstal“ verbringen können. Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Neue Allgemeinverfügung in Vorbereitung: Appell an Religionsgemeinschaften, keine Präsenz-Gottesdienste abzuhalten

Verzicht auf Präsenzgottesdienste ist ein herber Verlust – dennoch ist Vernunft nötig!

Nachdem es in mehreren Religionsgemeinschaften – zuletzt in Rietberg und Versmold – zu mehr oder weniger großen Coronaausbrüchen gekommen ist, bitten der Kreis Gütersloh und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 13 Kommunen dringend alle Religionsgemeinschaften, über Weihnachten und zunächst bis Januar keine Präsenz-Gottesdienste abzuhalten. „Auch wenn es ausgerechnet an Weihnachten den Christen schwer fällt, nicht in den Gottesdienst zu gehen, muss das in diesem Jahr unbedingt sein“, appelliert Landrat Sven-Georg Adenauer. In den vergangenen Tagen hat der Krisenstab des Kreises Gütersloh diese Thematik ausführlich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern besprochen. In Einzelfällen können Kommunen gezielt einzelnen Religionsgemeinschaften in Absprache mit der Staatskanzlei Präsenz-Gottesdienste verbieten. Etwa dann, wenn Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung zu erwarten sind. Um eine kreiseinheitliche Linie zu haben, bereitet der Kreis Gütersloh eine Allgemeinverfügung vor, die weitere Einschränkungen mit sich bringen wird. Die weiterführenden Einschränkungen müssen mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmt werden. Die Allgemeinverfügung wird erst nach Weihnachten in Kraft treten.

Vorerst bleibt es kreisweit daher zunächst bei dem Appell. Adenauer: „Es gibt Religionsgemeinschaften, bei denen stehen in normalen Jahren 9 bis 10 Gottesdienste in den nächsten Tagen auf dem Programm. Das sind 9 bis 10 Chancen für das Coronavirus, sich weiter zu verbreiten.“ Ihm sei bewusst, dass der Verzicht auf Präsenzgottesdienste ein herber Verlust sei. Dennoch hoffe er auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger.

Nicht zuletzt mit Blick auf die Krankenhauszahlen, sei es dringend erforderlich, die Pandemie soweit wie möglich einzugrenzen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden beziehungsweise die Zeiten der Überlastung zu reduzieren. Am Dienstag mussten 130 Patienten stationär behandelt werden.

In der Krisenstabssitzung am Dienstag diskutierten die Teilnehmer die Inhalte der Allgemeinverfügung. Mögliche Maßnahmen sind weitere Einschränkungen in Kommunen, die eine bestimmte Inzidenz überschreiten. Dazu können nächtliche Ausgangsbeschränkungen gehören oder eben auch das Verbot von Präsenz-Gottesdiensten. Welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden, lässt sich vor der Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium noch nicht sagen. Es gibt diverse Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, die das aktuell geltende Infektionsschutzgesetz vorsieht. Das Ministerium wird aller Voraussicht dabei auf Ausgewogenheit achten – also verhindern, dass nur eine Einzelmaßnahme beschlossen wird, die aus Infektionsgründen entweder nicht ausreichend scheint oder wenig erfolgversprechend. Grundsätzlich kann ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt in Absprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium weitere Maßnahmen abstimmen, wenn die 7-Tages-Inzidenz die 200 überschritten hat. Das ist im Kreis Gütersloh seit Tagen dauerhaft der Fall.

Zahlreiche Religionsgemeinschaften hatten bereits in den vergangenen Tagen angekündigt, von sich aus alle Präsenz-Gottesdienste abzusagen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Landrat bedankt sich bei den Einsatzkräften per Videobotschaft

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Kein Besuch in Rettungs- und Polizeiwachen

Corona macht in diesem Jahr vielen Veranstaltungen, Festen und Traditionen einen Strich durch die Rechnung. In den vergangenen Jahren war es üblich, dass Landrat Sven-Georg Adenauer den Rettungswachen des Kreises, der Kreisleitstelle sowie den Polizeibezirksdiensten und Polizeiwachen einen Adventsbesuch abstattet. Das ist in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie und dem aktuellen Infektionsgeschehen nicht verantwortbar – die Gesundheit aller hat Vorrang.

Bei der Bereisung tauscht sich Landrat Adenauer mit den Einsatzkräften aus und sie lassen das vergangene Jahr gemeinsam Revue passieren. Um sich in diesem Jahr auch ohne Besuch bei den Einsatzkräften zu bedanken, nahm Landrat Adenauer eine Videobotschaft auf: „Es ist mir besonders in diesem Jahr ein Anliegen, allen ein großes Dankeschön auszurichten.“ In der Pandemie sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungswachen besonders gefordert. Täglich haben sie mit Covid-19-Patienten zu tun. Die Einsatzkräfte im Rettungsdienst und bei der Polizei sind für die Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr im Einsatz. „Sie haben einen großen Beitrag geleistet, dass die Menschen im Kreis Gütersloh jederzeit Hilfe erfahren.“ Die alljährlichen Präsente werden in diesem Jahr unter Berücksichtigung der AHA-Regeln zugestellt. Für das kommende Jahr wünschen sich alle Beteiligten wieder einen persönlichen Adventsbesuch in den Wachen im Kreis Gütersloh.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

NRW Haushaltsplan für das Jahr 2021 – Starkes Zeichen in der Krise – Flexible Hilfen und Rekordinvestitionen für die Zukunft

(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)
(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)

Das Ministerium der Finanzen teilt mit

Der Landtag hat am Mittwoch, 16.12.2020, den Haushaltsplan für das kommende Jahr verabschiedet. Der Etat mit einem Volumen von rund 81,9 Milliarden Euro zuzüglich durchlaufenden beziehungsweise haushaltsneutralen Posten von rund 2,2 Milliarden Euro sieht umfangreiche Zukunftsinvestitionen in zentralen Bereichen wie Kinder und Familie, Innere Sicherheit, Schule und Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur, Wissenschaft und Forschung, das Gesundheitssystem sowie das Rheinische Revier vor. Der NRW-Rettungsschirm wird in den beiden kommenden Jahren mit seinem Sondervermögen von bis zu 25 Milliarden Euro zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie nutzbar bleiben. Das Land wird keine Schulden für den allgemeinen Haushalt aufnehmen und zugleich die Herausforderungen der Pandemie bewältigen.
Eckdaten des Haushalts 2021
Haushalt 2021 Haushalt 2020
in Mrd. EUR in Mrd. EUR
Haushaltsvolumen 84,1 80,2
Steuereinnahmen 62,5 65,1
Personalausgaben 29,9 28,8
Personalausgabenquote 35,7 v.H. 36,0 v.H.
Investitionsausgaben 8,7 8,1
Investitionsquote 10,4 v.H. 10,2 v.H.
Haushaltsüberschuss 0,0 0,0

 

„Mit diesem Haushalt und der Verlängerung unseres Rettungsschirms haben wir eine starke Antwort auf die aktuellen Herausforderungen gefunden. Wir setzen erneut klare Schwerpunkte und investieren die Rekordsumme von fast 8,7 Milliarden Euro in die Zukunft unseres Landes – mehr als jede nordrhein-westfälische Landesregierung zuvor“, erläuterte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „So bleiben wir transparent und flexibel. Gleichzeitig sorgen wir auch in Corona-Zeiten für Stabilität.“ Der Etat 2021 trennt zwischen dem allgemeinen Haushalt ohne Corona-bedingte Sondereffekte und dem am Kreditmarkt finanzierten Rettungsschirm von bis zu 25 Milliarden Euro, aus dem alle direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise finanziert werden.

Ausblick

Der Haushalt 2021 bildet die aktuellen aufgrund der Novembersteuerschätzung prognostizierten Steuermindereinnahmen in Höhe von rund fünf Milliarden Euro gegenüber der Finanzplanung 2019 bis 2023 ab. Für die Jahre 2022 und 2023 ergeben sich aufgrund der Novembersteuerschätzung demgegenüber weitere Steuermindereinnahmen von 7,9 Milliarden Euro. Insgesamt ist für die Jahre 2021 bis 2023 aufgrund der Corona-Pandemie daher mit Steuermindereinnahmen in Höhe von insgesamt 12,9 Milliarden Euro zu rechnen. Diese Steuermindereinnahmen resultieren sowohl aus Beschlüssen des Bundes zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen in Corona-Zeiten als auch aus dem wirtschaftlichen Einbruch in der Krise. Diese Ausfälle werden nicht nur durch Mittel aus dem NRW-Rettungsschirm, sondern auch durch Entnahmen aus der seit dem Jahr 2018 angesparten allgemeinen Rücklage kompensiert. Hierzu wird die allgemeine Rücklage bis zum Jahr 2023 vollständig aufgelöst werden.

Ab dem Jahr 2023 wird derzeit davon ausgegangen, dass die negativen fiskalischen Folgen der Corona-Krise deutlich zurückgehen und eine außergewöhnliche Notsituation nicht mehr gegeben ist. Die neue Finanzplanung für 2023 sieht daher wieder einen Haushalt ohne Entnahmen aus dem Rettungsschirm vor. Den Einstieg in die konjunkturgerechte Tilgung plant die Landesregierung für 2024. Dann soll der Überschuss von 200 Millionen Euro vollständig in die Tilgung der für den NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite fließen.

„Unsere Aufgabe als Landesregierung ist es, Nordrhein-Westfalen gut durch die Krise zu bringen und möglichst viele Strukturen und Arbeitsplätze zu erhalten. Dabei hilft uns unsere Haushaltsdisziplin und Vorsorge seit dem Regierungswechsel“, sagte Minister Lutz Lienenkämper. „Trotzdem nehmen wir jetzt zusätzliches Geld in die Hand. Denn wir wollen so schnell wie möglich wieder zur Politik von ausgeglichen Haushalten und Überschüssen zurückkommen. Wir investieren also jetzt quasi in die Steuereinnahmen der Zukunft. Mit diesen können wir dann die Corona-bedingten Schulden zeitnah und konjunkturgerecht zurückzahlen. Das ist vernünftig und generationengerecht.“

Der Haushalt 2021 und die Verlängerung des NRW-Rettungsschirms stellen einerseits sicher, dass Nordrhein-Westfalen sowohl im kommenden Jahr als auch in 2022 weiterhin kurzfristig und flexibel auf die Herausforderungen der Pandemie reagieren und ihre direkten und indirekten Folgen finanzieren kann. Gleichzeitig behält die Landesregierung die langfristige Entwicklung des Landes im Blick und beabsichtigt schon für das Jahr 2023 auf Entnahmen aus dem Rettungsschirm zu verzichten. „Verlässlichkeit und Planungssicherheit sind aktuell wichtiger denn je. Darum halten wir Kurs und entwickeln Nordrhein-Westfalen konsequent zum Aufsteigerland weiter – auch in der Krise. Mit unseren finanzpolitischen Markenzeichen: einer stabilen Haushaltsarchitektur und mit Maß und Mitte“, sagte Minister Lienenkämper.

Kommunen

Der Haushalt 2021 berücksichtigt auch die besonderen Belange der Kommunen. Trotz der deutlich gesunkenen Steuereinnahmen wird den Kommunen so viel überwiesen wie ihnen über den Steuerverbund nach der bisherigen Finanzplanung vor Corona zugestanden hätte. So werden negative Auswirkungen auf ihre Wirtschaftsentwicklung vermieden. Das Land kreditiert den Kommunen über den NRW-Rettungsschirm rund 943 Millionen Euro. Die Rückzahlung kann dann später aus den Steigerungssummen beim Gemeindefinanzierungsgesetz erfolgen, die sich ergeben, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Kommunen wieder gebessert hat.

Hintergrund:

Wesentliche mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes:

Familie

  • Für die weitere Qualitätssteigerung der Kinderbetreuung und zur Finanzierung der Kinderbetreuungsplätze stellt die Landesregierung zusätzlich rund 437 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben werden zusätzliche Landesmittel in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro jährlich zur Schaffung weiterer Betreuungskapazitäten im Zuge der Platzausbaugarantie bereitgestellt.

Innere Sicherheit

  • Der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminalität kommt eine besondere Bedeutung zu. Hierfür werden 105 Spezialistinnen und Spezialisten eingestellt. Zur Entlastung und Unterstützung des operativen Dienstes werden 500 zusätzliche Stellen für Tarifbeschäftigte im polizeilichen Verwaltungsdienst geschaffen. Zur besseren Bekämpfung von Terror und Extremismus erhält der Staatsschutz 80 neue Stellen. Es werden 2760 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter eingestellt.

Schule und Bildung

  • Im Jahr 2021 richtet die Landesregierung rund 2750 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer ein, darin enthalten sind rund 1.200 Lehrerstellen zur Stärkung der Grundschulen. Im Bereich der schulischen Inklusion werden rund 750 zusätzliche Stellen geschaffen. Das Angebot des Offenen Ganztags im Primarbereich wird um 25.000 Plätze ausgebaut auf nunmehr 354.670 Plätze. Zudem werden 400 zusätzliche Stellen für Schulverwaltungsassistenz an Grundschulen sowie 169 Stellen für Schulverwaltungsassistenz an Berufskollegs eingerichtet. Darüber hinaus werden die Stellen für Schulpsychologen um 50 erhöht.

Digitalisierung und Infrastruktur

  • Im Rahmen der Landeskofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes zahlt das Land 191 Millionen Euro mehr. Zur Beschleunigung der Digitalisierung der Landesverwaltung fließen 117,9 Millionen Euro zusätzlich.

Wissenschaft und Forschung

  • Die Universitätsmedizin wird deutlich gestärkt: Im Haushalt 2021 werden zusätzlich rund 94 Millionen Euro für die Universitätskliniken bereitgestellt. Davon entfallen rund 22 Millionen Euro auf den Aufbau der Hochschulmedizin in Ostwestfalen-Lippe.

Daneben unterstützt die Landesregierung die Bewerbung des Forschungszentrums Jülich als Standort für einen geplanten EU-Höchstleistungsrechner: Zum einen durch eine anteilige Aufstockung der Grundfinanzierung als Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur, zum anderen durch die finanzielle Vorsorge in Höhe von 125 Millionen Euro für den Landesanteil am Aufbau und Betrieb des geplanten Rechnersystems.

Auch war die Bewerbung Nordrhein-Westfalens für einen Sitz eines Nationalen Tumorzentrums erfolgreich. Zum Aufbau des Zentrums stellt das Land neben dem jährlichen Sitzlandanteil in Höhe von 2 Millionen Euro Haushaltsmittel für die erforderliche Baumaßnahme am Standort des Universitätsklinikums Essen in Höhe von 4 Millionen Euro in 2021 zur Verfügung. Darüber hinaus wird die finanzielle Vorsorge für die Folgejahre in Höhe von 80 Millionen Euro sichergestellt.

Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

  • Für die Wiederaufforstung der Wälder nach der im Jahre 2019 vereinbarten „Schmallenberger Erklärung“ stellt das Land im Jahr 2021 zusätzlich 50 Millionen Euro zur Verfügung, um den massiven Borkenkäferbefall einzudämmen. Rund 22 Millionen Euro mehr fließen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in die Unterstützung unserer heimischen Landwirtschaft. Für die Arbeit der Landwirtschaftskammer werden zusätzlich acht Millionen Euro bereitgestellt. Ebenfalls verstärkt wird die Förderung des Ökolandbaus. Um die unabhängige Verbraucherarbeit weiter zu stärken, stellt das Land zusätzlich vier Millionen Euro für die Verbraucherzentrale zur Verfügung.

Verkehr

  • Für Projekte des Rad- und Fußverkehrs sind gut 54 Millionen Euro vorgesehen; das sind 15 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2020. Das Land stellt zusätzlich rund 35 Millionen Euro für Investitionen in Landesstraßen und Radwege an Landesstraßen zur Verfügung.

Sportförderung

  • Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Haushalt 2021 für die Sportförderung rund 12 Millionen Euro mehr zur Verfügung als in 2020, insbesondere zur Durchführung sportlicher Großveranstaltungen.

Rheinisches Revier

  • Für die Kofinanzierung zusätzlicher Bundesmittel für das Rheinische Revier stellt die Landesregierung in 2021 zunächst 30 Millionen Euro zur Verfügung, in 2022 werden es 160 Millionen Euro sein.

Denkmalschutz und Dorferneuerung

  • Zur Unterstützung des Landesprogramms Dorferneuerung werden zusätzliche Investitionen von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung des Denkmalschutzes unterstützt das Land mit einem zusätzlichen Betrag im Haushalt 2021 von 12 Millionen Euro.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Statistisches Bundesamt: Privathaushalte geben monatlich 65 Euro für Post und Telekommunikation aus

Bildquelle: noelsch/pixabay.com
Bildquelle: noelsch/pixabay.com

Haushalte zahlen durchschnittlich 24 Euro für Internet-und Telefonflatrates

Die privaten Haushalte in Deutschland haben im Jahr 2019 durchschnittlich 65 Euro im Monat für Post und Telekommunikation ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war das etwas mehr als 2014, als 61 Euro monatlich fürs Telefonieren und Internetsurfen, für den Kauf von Telekommunikationsgeräten sowie Postdienstleistungen anfielen.

Mit durchschnittlich rund 54 Euro (2014: 52 Euro) wendeten die Haushalte den größten Teil dieser monatlichen Ausgaben für Telekommunikationsdienstleistungen auf. Für die dazu zählenden kombinierten Internet- und Telefonflatrates zahlten sie durchschnittlich 24 Euro. Für Mobilfunk (Gesprächs-, Anschluss- und Grundgebühren) fielen pro Haushalt 20 Euro pro Monat an, für den Festnetzanschluss 8 Euro und für Internetzugangsgebühren 3 Euro.

Die Anschaffung von Telekommunikationsgeräten (Telefone, Smartphones, Router und andere) einschließlich deren Reparatur machte monatlich 7 Euro aus (2014: 4 Euro).

Für Postdienstleistungen wie den Brief- und Paketversand gaben die Privathaushalte durchschnittlich 4 Euro im Monat aus (2014: 4 Euro).

Mit steigender Haushaltsgröße steigen die Ausgaben für Post und Telekommunikation. Während Alleinlebende durchschnittlich 48 Euro im Monat dafür ausgaben, wendeten Zwei-Personen-Haushalte 70 Euro auf. Bei Haushalten mit drei Personen waren die Kosten ähnlich hoch wie bei Haushalten mit vier Personen (88 bzw. 89 Euro). Haushalte ab fünf Personen gaben durchschnittlich 104 Euro pro Monat aus.

Methodische Hinweise:

Datengrundlage sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Ergebnisse für Haushalte, deren regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen 18 000 Euro und mehr beträgt, bleiben in den LWR unberücksichtigt, da diese in zu geringer Zahl an der Erhebung teilnehmen. In die LWR werden nach den gesetzlichen Vorgaben Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) nicht einbezogen.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Öffnungszeiten an den Feiertagen und über den Jahreswechsel: Ihre Bäckerei & Konditorei Bürenkemper ist weiterhin für Sie da!

Frische Backwaren in meisterhafter Qualität auch an den Feiertagen genießen

Wir sind weiterhin für Sie da und selbstverständlich können Sie unsere frischen Backwaren in reichhaltiger Auswahl auch an den Feiertagen und zum Jahreswechsel genießen. Holen Sie sich einfach die hochqualitative und meisterhafte Backtradition von Bürenkemper zu sich nach Hause.

Auch wenn unsere Cafés und Bistros geschlossen bleiben müssen, sind wir in unseren angeschlossenen Backshops in Harsewinkel und Marienfeld für Sie da. So müssen Sie in der besinnlichen Zeit nicht auf die umfangreiche Auswahl an Brot, Brötchen, Feingebäck, Kuchen, Torten und Konditorei-Artikeln Ihrer Bäckerei & Konditorei Bürenkemper verzichten.

Wir genießen die festliche Stimmung unserer Kunden in der auch für uns schönsten Zeit des Jahres und wir freuen uns bereits darauf, Sie zu den folgenden Öffnungszeiten begrüßen zu dürfen!

Unsere Öffnungszeiten bis zum Jahreswechsel:

  • Do. 24.12. 6.30 – 13.00 Uhr
  • Fr. 25.12. 8.00 – 11.30 Uhr – 1. Weihnachtsfeiertag nur Brötchenverkauf
  • Sa. 26.12. – 2. Weihnachtsfeiertag geschlossen
  • So. 27.12. 8.00 – 15.30 Uhr
  • Mo. bis Mi. 28.12. + 29.12. + 30.12. – 6.30 – 18.30 Uhr
  • Do. 31.12. 6.30-13.00 Uhr
  • Fr. 01.01 – Neujahr geschlossen

 

Offener Brief von Ministerin Yvonne Gebauer an Eltern schulpflichtiger Kinder in NRW zum Jahresende 2020

Liebe Eltern,

in wenigen Tagen geht ein Jahr zu Ende, das uns alle privat wie beruflich gefordert hat. Aktuell haben die zwischen der Bundesregierung und den Ländern abgestimmten Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch einmal den Ernst der Lage verdeutlicht und für zahlreiche Veränderungen und zusätzliche Herausforderungen gesorgt.

Die am Freitag der vergangenen Woche beschlossenen Maßnahmen zum Unterrichtsbetrieb haben in dieser Woche für die Schulen, aber auch für viele von Ihnen zu organisatorischen, kurzfristig vorzunehmenden Veränderungen geführt. Angesichts der wieder deutlich angestiegenen Infektionszahlen war es jedoch notwendig – anders als bisher – auch den Schul- und Unterrichtbetrieb anzupassen, um Kontakte zu reduzieren.

Dabei hat sich die Landesregierung weiter von der Grundüberzeugung leiten lassen, dass Präsenzunterricht gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler von grundlegender Bedeutung ist. Gleichzeitig war es uns ein Anliegen, es Ihnen in dieser besonderen Zeit vor Weihnachten zu ermöglichen, Ihre Kinder lieber Zuhause zu betreuen. Wir haben daher die Präsenzpflicht für diese Woche aufgehoben.

Diese besonderen Regelungen lassen sich auf den Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien jedoch nicht übertragen. Wir erwarten, dass der so genannte „harte Lockdown“ die erhoffte Wirkung erzielt und es gelingt, die Infektionszahlen bis zum Wiederbeginn des Unterrichts am 11. Januar 2021 deutlich zu reduzieren.

Wird dieses Ziel nicht erreicht, müssen Sie sich als Familien mit schulpflichtigen Kindern leider darauf einstellen, dass erneut besondere Maßnahmen zur Gestaltung des Schulbetriebs ergriffen werden müssen. Dies kann in Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen, aber auch von Schule zu Schule unterschiedlich sein.

In diesen verschiedenen Abwägungsprozessen hat die weitgehende Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts gerade für die jüngeren Kinder, für einen Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie für jene, die in diesem Schuljahr vor Abschlussprüfungen stehen, oberste Priorität für die Landesregierung. Denn aus den Erfahrungen des eingeschränkten Präsenzunterrichts im Frühjahr wissen wir, was es für Kinder und Jugendliche bedeutet, wenn sie nicht täglich zur Schule gehen können – sowohl sozial als auch für den Lernerfolg.

Ihre Sorgen als Eltern und auch die Ihrer Kinder sind während der Pandemie sehr unterschiedlich, aber allesamt berechtigt: Jugendliche, die vor dem Ende ihrer Schullaufbahn stehen, machen sich Gedanken um ihre Abschlüsse; Eltern jüngerer Kinder sorgen sich hingegen darum, ob das Fundament, das jetzt für den weiteren schulischen Bildungsprozess ihres Kindes gelegt wird, stabil genug ist. Und Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen fürchten, dass die Teilhabe an Bildung und Gesellschaft nachhaltig gefährdet wird.

Ich versichere Ihnen, dass die Lehrkräfte Ihrer Kinder sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind, sich ihr stellen und vielfach bis an die eigenen Belastungsgrenzen gehen, um Ihre Kinder zu unterstützen und zu fördern. Und auch die Landesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die bisherigen Auswirkungen der Pandemie zu kompensieren und einen Schulbetrieb zu ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise die zusätzlichen Ferien- und Förderangebote in den Sommer- und Herbstferien sowie an den Wochenenden, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres fortgesetzt werden.

Mit dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres rücken insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die Abschlussklassen besuchen, die wichtigen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 oder im Abitur näher. Derzeit wird im Ministerium für Schule und Bildung alles dafür getan, dass den Abschlussjahrgängen keine Nachteile durch die Pandemie entstehen.

Die Planungen – Stand heute und in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Pandemie – sehen vor, die zentralen Abschlussprüfungen zeitlich so weit wie möglich nach hinten zu verschieben. Ziel ist es jedoch, dass sie innerhalb des zweiten Schulhalbjahres noch beendet werden können. Zudem haben wir zusätzliche Prüfungsaufgaben in den einzelnen Fächern erstellen lassen, um den Lehrkräften mit Blick auf den von ihnen erteilten Unterricht größere Auswahlmöglichkeiten für Prüfungsaufgaben zu geben.

Schulen sind keine Infektionsherde, das haben das Robert-Koch-Institut und andere Wissenschaftler wiederholt festgestellt. Dies zeigen aber auch die Ergebnisse einer wöchentlichen Umfrage an den Schulen in Nordrhein-Westfalen, die das Ministerium für Schule und Bildung erhebt und die transparent auf unserer Homepage unter www.schulministerium.nrw.de veröffentlicht werden. Allerdings macht das Infektionsgeschehen auch vor den Schulen nicht Halt. Daher muss das Ansteckungsrisiko minimiert werden, was beispielsweise zur Maskenpflicht geführt hat.

Liebe Eltern, ich weiß, was ich Ihnen und Ihren Familien in den vergangenen Wochen abverlangt habe. Ich darf Ihnen aber versichern, dass alle Entscheidungen immer sorgfältig abgewogen wurden und nur dem Ziel untergeordnet waren und sind, die Gesundheit und das Wohl Ihrer Kinder und Familien zu schützen sowie die Bildung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Dieser Kompass wird mich auch im neuen Jahr leiten.

Vor uns allen liegt ein Jahreswechsel mit Festtagen, die anders verlaufen werden, als wir das gewohnt sind.

Mit den zusätzlichen unterrichtsfreien Tagen am 21. und 22. Dezember 2020 sowie am 7. und 8. Januar 2021 tragen wir dazu bei, Begegnungen zu reduzieren und damit das Infektionsgeschehen einzudämmen. Die Schulen sind hier in ein Bündel von Maßnahmen eingebunden, die viele Bereiche unseres gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Lebens betreffen.

Dass für viele berufstätige Eltern mit diesen zusätzlichen unterrichtsfreien Tagen persönliche organisatorische Probleme verbunden sind, wissen wir. Deshalb wurde für jüngere Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht privat betreut werden können, eine Notbetreuung in den Schulen eingerichtet. Für Eltern von Kindern mit komplexen Behinderungen haben wir hier die Regelungen so ausgelegt, dass, falls erforderlich, auch ältere Schülerinnen und Schüler in die Notbetreuung einbezogen werden sollen.

Trotz aller Einschränkungen, die insbesondere an diesen letzten Tagen des Jahres gelten, wünsche ich Ihnen eine friedvolle und schöne Zeit an Weihnachten und zum Jahreswechsel. Wir alle hoffen, dass die medizinischen Fortschritte und die Impfungen es zunehmend ermöglichen werden, im kommenden Jahr allmählich in einen Alltag zurückzukehren, wie wir ihn uns wünschen. Allerdings bedarf es hier sicher noch etwas Geduld.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr 2021!

Ihre Yvonne Gebauer

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Haustiere sind keine Sachen, sondern schützenswerte Lebewesen – Rechtsstreitigkeiten unbedingt mit absichern!

Schutz von Haustieren auch in Bezug auf rechtliche Auseinandersetzungen absichern

Dass Sie als Halter eines Haustiers speziellen Versicherungsschutz in Form einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung benötigen, ist unbestritten. Damit sind Sie abgesichert, wenn es um Schadenersatzansprüche Dritter geht. Denn als Haustierhalter können Sie durch die sogenannte Gefährdungshaftung für Schäden in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden, die ihr Vierbeiner anderen zufügt. Selbst ohne Ihr eigenes Verschulden.

Darüber hinaus können Ihnen aber auch immens hohe Kosten durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Tierhaltung entstehen, die nicht durch Ihre aktuelle Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Rechtsstreitigkeiten lauern leider überall. Gerade wenn das eigene Haustier im Mittelpunkt einer rechtlichen Auseinandersetzung steht, dann ist das für Sie als Tierhalter sehr belastend, denn vom Gesetz werden Haustiere als Sachen angesehen und in weiten Zügen auch als solche behandelt.

(Bildquelle: Pexels/pixabay.com)

Haustiere sind aber keine Sachen, sondern schützenswerte Lebewesen! Darum empfehlen wir vom Versicherungsmakler-Büro Markus Kiffmeier e. K. eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung inklusive Rechtsschutzkomponente. Zum Beispiel die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse Darmstadt, die für Sie und Ihr Haustier einen Versicherungsschutz bietet, der neben einem Schadenersatz-, Straf- und Verwaltungsrechtsschutz auch Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sowie einen Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz beinhaltet. Damit sind Sie u. a. bei Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Kosten für tierärztliche Behandlungen, Beschuldigungen der Körperverletzung, Behördenwillkür oder Behandlungsfehler des Tierarztes in der Lage, eine juristische Auseinandersetzung finanziell zu bestreiten und für das Recht Ihres geliebten Vierbeiners zu kämpfen.

Allgemein wird auch im Sinne der Tiere davon abgeraten, Haustiere zu Weihnachten zu verschenken. Wer aber dennoch den Herzenswunsch innerhalb der Familie erfüllen möchte, der sollte dazu eine entsprechende Versicherung einplanen.

Verzichten Sie darum nicht auf den nötigen Schutz für Ihr Haustier und überzeugen Sie sich selbst. Mit dem Versicherungsmakler-Büro Markus Kiffmeier e. K. sind Sie immer auf der sicheren Seite. Kontaktieren Sie mich oder kommen in mein Büro in die Münsterstraße. Ich freue mich bereits auf Sie!

(Bildquelle: Pexels/pixabay.com)