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Laubsammelaktion der Stadt Harsewinkel – Laub von städtischen Bäumen auch 2024 kostenlos entsorgen

Die Harsewinkeler Bürgerinnen und Bürger haben am 26. Oktober, 16. November sowie am 7. Dezember 2024 – jeweils ein Samstag – in der Zeit von 12 bis 17 Uhr auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, das Laub von städtischen Bäumen an fünf Standorten im Harsewinkeler Stadtgebiet kostenlos zu entsorgen.

Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss der Stadt Harsewinkel hat beschlossen, dass den Harsewinkeler Bürgerinnen und Bürgern jährlich an drei Terminen im Herbst die Möglichkeit geboten werden soll, das Laub städtischer Bäume, welches auf ihrem Grundstück anfällt, kostenlos abgeben zu können. Am Samstag, den 26. Oktober 2024 findet daher die erste Sammlung in diesem Jahr statt. Die begehbaren Abfallcontainer werden Am Römerweg (altes Klärwerk) in Greffen, an der Anton-Linzen-Straße (hinter Imbiss Perseke) in Marienfeld und in Harsewinkel im Michel-Vauthrin-Park (Wagenfeldstraße), auf dem Heimathof und am Standort der Altglascontainer in der Rudolf-Diesel-Straße (Zufahrt Hundeplatz) stehen und in der Zeit von 12 bis 17 Uhr geöffnet sein. In dieser Zeit kann jeder betroffene Bürger sein Laub in die Container einwerfen.

Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass diese Aktion am 16. November 2024 sowie am 7. Dezember 2024 im gleichen Zeitraum und an denselben Stellen wiederholt wird.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Ev.-Luth. Kirchengemeinde lädt am Montag zum Seniorentreff ein – Frau Düllo & Frau Stanjek von der Rheumaliga kommen zu Besuch!

Zu dem Seniorentreff am Montag, 28. Oktober 2024 um 14.30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus, Villebrink 20, lädt die Ev.-Luth. Kirchengemeinde recht herzlich ein.

Thema wird sein: Schwungvoll durch den Nachmittag mit der Rheumaliga – Frau Düllo und Frau Stanjek geben Informationen und Tipps und zeigen praktische Übungen bei schwungvoller Musik. Wir freuen uns auf viele Teilnehmer.

Die Veranstaltung steht für alle interessierten Frauen und Männer ab 65 Jahren offen. Ein Fahrdienst ist eingerichtet: Bitte melden Sie sich gerne im Gemeindebüro unter der Telefonnummer 05247/2130 (gerne auf den Anrufbeantworter sprechen – danke!).

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

Temu, Shein und Co zeigen Schwachstellen bei der Produktsicherheit im Online-Handel

Online-Marktplätze in der Kritik: Viele per Direktversand gelieferte Waren erfüllen nicht die in der EU geltenden Anforderungen. Prüfzeichen bieten Verbraucher:innen Orientierung. TÜV-Verband Positionspapier: Gesetze konsequent durchsetzen, Kontrollen durch Zollbehörden und Marktüberwachung stärken. Digital Services Act konsequent anwenden.

Eine Jeans für 13 Euro, eine Smartwatch für neun Euro oder ein Blutdruckmessgerät für nicht mal sieben Euro: Online-Marktplätze wie Temu, Shein, AliExpress, Ebay oder Amazon Marketplace locken Kunden mit extrem niedrigen Preisen und hohen Rabatten. „Mit dem Direktverkauf über Online-Plattformen kommen massenhaft Produkte auf den europäischen Markt, die nicht die geltenden Anforderungen an die Produktsicherheit erfüllen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Dazu zählten beispielsweise scharfkantige Spielzeuge, ungenaue Gesundheitstracker, falsche oder gar keine CE-Kennzeichnungen oder fehlende Kontaktinfos. Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2023 rund 5.000 Warensendungen aus Drittstaaten kontrolliert und festgestellt, dass 92 Prozent dieser Waren nicht den EU-Vorschriften entsprachen. Der Handelsverband HDE meldete, dass etwa 60 Prozent der gelieferten Produkte wegen Verstößen gegen das Chemikalienrecht nicht verkehrsfähig waren. In einem aktuellen Positionspapier fordert der TÜV-Verband jetzt eine konsequente Anwendung des europäischen „Digital Services Act“ (DSA). Unsichere Produkte müssten schnell von den Plattformen entfernt werden, Ansprechpartner in der EU erreichbar sein und manipulative Werbung unterbunden werden. Zudem sollte die 45-Millionen-Nutzergrenze für große Marktplätze abgesenkt werden, damit mehr Online-Händler strengere Vorgaben erfüllen müssen. „Im Online-Handel haben wir weniger ein Regulierungs- als ein Kontroll- und Durchsetzungsdefizit“, sagt Bühler. „Notwendig sind EU-weit ausreichende Ressourcen für den Zoll und die Marktüberwachung.“

Aus Sicht des TÜV-Verbands verdeutlicht der rasante Aufstieg von Marktplätzen wie Temu, Shein oder AliExpress die Probleme bei der Rechtsdurchsetzung im Bereich der Produktsicherheit im EU-Binnenmarkt. Wer in der EU Produkte verkauft, muss die Anforderungen der Verordnungen zu Produktsicherheit und Marktüberwachung oder auch der Spielzeug- oder Niederspannungsrichtlinie einhalten. Die Vorgaben beschreiben Sicherheitsstandards, umfassen Rückruf- und Meldepflichten und definieren Verantwortlichkeiten. So müssen Hersteller mit Sitz außerhalb der EU einen Bevollmächtigten benennen, der die Aufgaben und Pflichten des Herstellers wahrnimmt. Insbesondere einige große Online-Plattformen aus Drittstaaten unterhalten in Europa jedoch keine eigene Infrastruktur wie Logistikzentren oder Warenhäuser. „Es muss sichergestellt werden, dass für Verbraucher:innen und Behörden ein rechtlich verantwortlicher Ansprechpartner in der EU zur Verfügung steht, der für die Produktkonformität einsteht und im Schadensfall auch in Regress genommen werden kann“, sagt Bühler. Eine Überprüfung und dauerhafte Kontrolle dieser Ansprechpartner durch unabhängige Dritte sollte die dauerhafte Erreichbarkeit sicherstellen.

Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten des Digital Services Act nutzen – Einen wichtigen Schritt zur besseren Kontrolle des Online-Handels hat die Europäische Kommission mit dem Digital Services Act gemacht, der seit Februar 2024 in Kraft ist. Dieser sieht vor, dass „sehr große Online-Plattformen“ mit mehr als 45 Millionen Nutzer:innen in der EU strengeren Transparenz- und Sorgfaltspflichten unterliegen. Die Plattformen müssen Risikobewertungen durchführen, Werbeanzeigen und deren Targeting transparent machen, Maßnahmen gegen Desinformation ergreifen und dafür sorgen, dass unsichere Produkte nicht vertrieben werden. „Die EU-Kommission muss die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten des DSA konsequent nutzen und anwenden“, betonte Bühler. Aus Sicht des TÜV-Verbands sollte die im DSA festgelegte Nutzergrenze von 45 Millionen, was etwa einem Zehntel der EU-Bevölkerung entspricht, abgesenkt werden. Bühler: „Auch mittelgroße Online-Marktplätze sollten den strengeren Transparenz- und Sorgfaltspflichten unterliegen, denn das Schutzbedürfnis der Verbraucher misst nicht an der Unternehmensgröße.“

Zoll und Marktüberwachungsbehörden überfordert – Produkte, die über E-Commerce-Plattformen in die EU gelangen, werden aufgrund von Funktions- und Kapazitätsgrenzen nur stichprobenartig und EU-weit mit unterschiedlicher Intensität kontrolliert. Die exponentielle Zunahme von Produkten aus Drittstaaten, die durch den Online-Handel über große Plattformen auf den EU-Markt gelangen, bringt das bestehende System der Marktüberwachung im Zusammenspiel mit dem Zoll an seine Grenzen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass im Jahr 2023 zwei Milliarden Pakete mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro – also unterhalb der Zollgrenze – an EU-Bürger:innen versandt wurden. Häufig sind sie falsch deklariert, um den Zoll zu umgehen. „Inwieweit die im Rahmen der laufenden Zollreform angekündigte Abschaffung der Zollbefreiung bis 150 Euro Warenwert erfolgreich ist, bleibt abzuwarten“, sagt Bühler. Der Versand von Einzelsendungen könnte dadurch für Hersteller außerhalb der EU unattraktiver werden, sodass die Zahl der Direktsendungen sinken könnte.

Prüfkennzeichen bieten Verbraucher:innen Orientierung – Aus Sicht des TÜV-Verbands sollten sich Verbraucher:innen darauf verlassen können, dass nur sichere Produkte auf den EU-Binnenmarkt gelangen. „Bei der Produktsicherheit im Online-Handel klaffen die gesetzlichen Vorgaben und die Realität immer weiter auseinander“, sagt Bühler. „Die Marktüberwachungsbehörden sind seit Jahren chronisch unterfinanziert und personell unzureichend ausgestattet.“ Auch wenn nicht annähernd alle Lieferungen kontrolliert werden könnten, müsse der Druck auf Online-Händler und Hersteller erhöht werden.

Verbraucher:innen sollten bei Online-Käufen auf Zertifizierungen und Produktsicherheitszeichen achten, die von unabhängigen Prüfstellen vergeben werden. Gute Orientierung bieten das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder ein Siegel der TÜV-Unternehmen. Produkte mit diesen Prüfzeichen wurden von unabhängigen Stellen geprüft und stehen für die Einhaltung von Richtlinien und Normen.

Das Positionspapier „Onlinehandel: Level-Playing-Field und Produktsicherheit durch bessere Rechtsdurchsetzung“ ist hier abrufbar: http://ots.de/qV3eVr

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

 

(Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell)

Kneipenkult mit Live Musik im Kulturort Wilhalm Harsewinkel

© And She Said
© And She Said

Nach den Herbstferien startet der Kulturort Wilhalm wieder durch. Am 26.10. lädt das Kneipenkultteam ab 19:00 Uhr zu einem Kneipenkult mit Live Musik. Zu Gast sind an diesem Abend die Musiker der Paderborner Band „And she Said“. Der Eintritt ist frei. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wer vorab einen Tisch reservieren möchte kann dies unter Telefon 0157-52493963 gerne tun.

„And she said“ spielen in klassischer Rockband-Besetzung individuell interpretierte Coversongs quer durch die Jahrzehnte. Dabei reicht die Bandbreite von den Beatles über Snow Patrol bis zu Oasis und Coldplay. Eigenkompositionen, die sich stilistisch nicht verstecken müssen, erweitern das Repertoire und zeigen, dass hier mehr zu hören ist als eine Coverband.Die fünf Musiker – alle aus Paderborn – sind Chris van der Klugt (Vocals,Keyboard), Rainer Keimeier (Gitarre), Ulrich Füchtjohann (Bass) und Dirk Hausmann (Drums, Vocal).

 

(Text: Kulturort Wilhalm / Fotos: And She Said)

Führung „Das Leben unter Kreuz und Schwert“ am 27. Oktober 2024 – mit Gästeführerin Bärbel Tophinke Harsewinkel näher kennenlernen

Gästeführerin Bärbel Tophinke in der Pfarrkirche Marienfeld (Foto: Stadt Harsewinkel).
Gästeführerin Bärbel Tophinke in der Pfarrkirche Marienfeld (Foto: Stadt Harsewinkel).

Unter dem Titel „Das Leben unter Kreuz und Schwert“ lädt Gästeführerin Bärbel Tophinke am Sonntag, den 27. Oktober 2024 alle Interessierten ein, sich mit ihr auf die Spuren des mittelalterlichen Marienfelds zu begeben. 

1185 gründeten Zisterziensermönche gemeinsam mit angesehenen Rittern ihrer Zeit ein Kloster in der ärmlichen Bauernschaft Hundingen, dem heutigen Marienfeld. Das Kloster sollte sich zu einem der bedeutendsten Klöster Westfalens mit überregionalem Einfluss auf das geistliche und weltliche Leben entwickeln.

Während der Führung tauchen Sie ein in die über 600-jährige Klostergeschichte und erfahren, weshalb ein Streit zwischen dem Kaiser Barbarossa und Heinrich dem Löwen Marienfeld zu Wohlstand verhalf und die mittelalterliche, europäische Geschichte das Leben in Marienfeld deutlich beeinflusste.

Die Tour startet um 15 Uhr am Brunnenhäuschen gegenüber der Klosterpforte und dauert ca. 90 Minuten. Die Teilnahmegebühr von fünf Euro pro Person ist vor Ort in bar zu entrichten. Um Anmeldungen bei Bärbel Tophinke per Mail an willkommen@geschichte-anders-erzaehlt.de oder telefonisch unter 0160 97736188 wird gebeten.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

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SONNTAG: Konzert mit dem Alando Streichquartett in der St. Johannes-Kirche in Greffe

© Alando Quartett
© Alando Quartett

Am Sonntag, dem 27.10.24 um 16.30 Uhr findet in der St. Johannes-Kirche in Greffen ein Konzert mit Streichquartett statt.

Zu Gast ist das Alando Quartett aus Münster. Auf dem Programm stehen das Streichquartett G-Dur, KV 387 von Wolfgang Amadeus Mozart sowie das Streichquartett a-Moll, op. 51 Nr. 2 von Johannes Brahms. Der Eintrittspreis zu diesem in Kooperation mit der Stadt Harsewinkel durchgeführten Konzert beträgt 10 € (erm. 8 €).

(Text- und Bildquelle: Winfried Klasmann)

Amtsblatt Nr. 15 / 2024: Öffentliche Bekanntmachungen zu Grabstätten sowie zu Bebauungsplänen & zu Widerspruchsrechten gegen Weitergabe

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt Nr. 15 / 2024 werden die öffentlichen Bekanntmachungen zu Nutzungsrechte an Grabstätten, die Bebauungspläne Nr. 89 „Schützenstraßel“ und Nr. 93 „Thomas-Mann-Straße“ sowie zum Flächennutzungsplan und Widerspruchsrechte gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister der Stadt Harsewinkel thematisiert.

Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.

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