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Abgabefrist für Steuererklärung verpasst: Was jetzt wichtig ist

Abgabefrist für Steuererklärung verpasst: Was jetzt wichtig ist (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH).
Abgabefrist für Steuererklärung verpasst: Was jetzt wichtig ist (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH).

Zuviel um die Ohren, keine Zeit oder schlicht und einfach vergessen: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist und die Abgabefrist am 2. September verpasst hat, sollte jetzt schnell handeln. Ansonsten kann es teuer werden. Welche Strafen das Finanzamt festsetzen kann und ob sich die Abgabefrist vielleicht sogar nachträglich verlängern lässt, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Finanzamt kann Verspätungszuschlag verlangen – Offizieller Stichtag für die Abgabefrist der Steuererklärung 2023 war der 31. August 2024. Jedenfalls für alle, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Da es sich bei dem Stichtag um einen Samstag handelte, musste die Steuererklärung aber erst bis zum darauffolgenden Montag beim Finanzamt sein, also am 2. September. Wer das nicht geschafft hat, sollte sich jetzt sputen. Denn nun kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen. Und je mehr Zeit verstreicht, desto teurer kann es werden.

Der Verspätungszuschlag beläuft sich auf 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat der Verspätung. Maximal können 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig werden. Beispiel: Ein Arbeitnehmer muss voraussichtlich 500 Euro Steuern nachzahlen und hat seine Steuererklärung volle drei Monate zu spät abgegeben. Der mögliche Verspätungszuschlag – 0,25 Prozent von 500 Euro – beträgt zwar nur 1,25 Euro. Da er sich aber auf mindestens 25 Euro pro Monat beläuft, muss der Arbeitnehmer 75 Euro mehr berappen, also insgesamt 575 Euro inklusive der Steuernachzahlung.

Aufschub unter Umständen noch möglich – Ob ein Verspätungszuschlag erhoben wird, liegt im Ermessen des Finanzamts. Erst wenn die Steuererklärung 14 Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres nicht eingegangen ist, muss ein solcher Zuschlag zwingend festgesetzt werden. Ausnahme: Bei einer Steuererstattung, einer Festsetzung der Steuer auf null Euro oder einer rückwirkenden Fristverlängerung kann das Finanzamt auch dann noch auf den Verspätungszuschlag verzichten.

Hat man die Abgabefrist verpasst, kann es sich lohnen, zeitnah Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen und die Gründe dafür zu erläutern. So lässt sich ein Verspätungszuschlag möglicherweise noch verhindern. Denn hat man gute Gründe für die Verspätung, gewährt das Finanzamt unter Umständen noch etwas Aufschub. Diesen Termin sollte man dann aber auf keinen Fall verstreichen lassen.

Wann Zwangsgeld und Ersatzzwanghaft drohen – Das Finanzamt kann unter bestimmten Voraussetzungen zu drastischeren Maßnahmen als den Verspätungszuschlag zurückgreifen. Wer Fristen verstreichen lässt und auch auf weitere Aufforderungen nicht reagiert, kann ein Zwangsgeld angedroht bekommen. Das ist beispielsweise möglich, wenn das Finanzamt dazu auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist eine Steuererklärung abzugeben, Auskünfte zu erteilen oder Urkunden vorzulegen. Das Zwangsgeld richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Die Steigerung von Zwangsgeld ist die Ersatzzwanghaft. Diese kann angeordnet werden, wenn ein Steuerpflichtiger oder eine Steuerpflichtige alle Fristen und weitere Aufforderungen verstreichen lässt und das festgesetzte Zwangsgeld aus Sicht des Finanzamts uneinbringlich ist. Eine Ersatzzwanghaft muss das Finanzamt beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Daraus resultiert im schlimmsten Fall ein Haftbefehl, anschließend muss das Finanzamt der oder dem Betroffenen aber nochmals die Chance geben, das Zwangsgeld zu bezahlen. Geschieht auch dann nichts, kann das Finanzamt beim Amtsgericht die Verhaftung beantragen. Eine Ersatzzwanghaft dauert mindestens einen Tag und höchstens zwei Wochen.

Übrigens: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und damit Profis wie Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat grundsätzlich länger Zeit. Die Steuererklärung 2023 muss dann beispielsweise erst bis 2. Juni 2025 abgegeben werden.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

Verbraucherzentrale NRW: Betrug mit Fake-Immobilien

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Der Druck auf dem Wohnungsmarkt ist in vielen Städten groß. Auf eine Anzeige melden sich oft etliche Interessenten. Nicht alle erhalten die Chance, die angebotene Wohnung überhaupt zu besichtigen. Diese Notlage nutzen Immobilienbetrüger aus, um mit gefälschten Wohnungsinseraten auf Plattformen wie Immobilienscout24, Immowelt oder Immonet Kasse zu machen. „Betrüger verlangen die Preisgabe sensibler Daten wie Gehaltsnachweise oder die Kopie des Personalausweises, noch vor der ersten Wohnungsbesichtigung. Mit diesen Informationen können sie dann weiter agieren und zum Beispiel Verträge im Namen der Betroffenen abschließen oder Konten eröffnen”, erklärt Ayten Öksüz, Expertin für Datenschutz bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie erklärt, wie man Fake-Inserate erkennt und worauf Wohnungssuchende bei Weitergabe personenbezogener Daten achten sollten.

Unseriöse Anzeigen erkennen Ein Hinweis auf gefälschte Immobilienanzeigen sind ungewöhnlich niedrige Kauf- und Mietpreise. Auch viel zu niedrig angesetzte Nebenkosten können ein Indiz für eine gefälschte Wohnungsanzeige sein. Viele Immobilienbetrüger locken mit ansprechenden Immobilienbildern wie aus dem Prospekt. Bei den Fotos handelt es sich jedoch oft um kopierte Bilder aus dem Internet. Um diese Masche zu entlarven, können die Bilder in die umgekehrte Bildersuche einer Suchmaschine hochgeladen werden. So erkennt man, ob und wo das Bild im Netz noch verwendet wird. Auch kann es sich bei dem Inserat um eine Kopie einer oder mehrerer tatsächlich existierender Anzeigen handeln. Auch hier hilft die Überprüfung mit einer Suchmaschine. Schwieriger wird es, professionell gefälschte Anzeigen zu erkennen, die mit künstlicher Intelligenz erzeugt wurden und täuschend echt wirken.

Kein Geld vorab überweisen Eine häufige Masche ist der Trick mit der Vorkasse. Ein angeblicher Wohnungseigentümer kontaktiert die Interessenten und teilt mit, dass er selbst im Ausland sei und daher nicht zur Besichtigung kommen kann. Gleichzeitig bietet er als Alternative an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken oder durch einen Mittler zu übergeben. Als Kaution hierfür sollen die Interessenten vorab Geld überweisen. Sobald die Überweisung erfolgt ist, ist der vermeintliche Eigentümer plötzlich nicht mehr erreichbar. Die Betroffenen bekommen keinen passenden Wohnungsschlüssel und das Geld ist auch weg.

Keine sensiblen Daten preisgeben Betrüger nutzen die Tatsache aus, dass bei der Wohnungssuche von Eigentümer:innen oder Makler:innen in der Regel die Angabe von bestimmten Informationen verlangt wird. Dazu gehören Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft und Angaben über die eigenen Lebensumstände im Rahmen einer Selbstauskunft. Viele fordern auch eine Kopie des Personalausweises. Dazu haben sie allerdings keine Berechtigung. Denn für die Prüfung der in der Selbstauskunft gemachten Angaben reicht es aus, sich den Personalausweis vorzeigen zu lassen. Betrüger können die gesammelten Daten auf unterschiedliche Weise nutzen. Auf der Gehaltsabrechnung sind beispielsweise Daten wie Kontoinformationen, Arbeitgeber oder die Kontaktdaten der zuständigen Personalabteilung. Kriminelle können sich damit zum Beispiel beim Arbeitgeber als die betroffene Person ausgeben und über eine angebliche Änderung der Kontodaten für kommende Gehaltszahlungen informieren. Erst mit der ausbleibenden Gehaltszahlung fällt der Betrug dann häufig auf. Verbraucher:innen sollten grundsätzlich sehr vorsichtig mit der Herausgabe von persönlichen Daten sein. Eine Kopie des Personalausweises sollte grundsätzlich nicht verschickt werden, schon gar nicht vor der ersten Wohnungsbesichtigung. Wenn dies zum Abschluss des Mietvertrages unvermeidlich ist, sollten alle Stellen, die nicht relevant sind, geschwärzt werden. Auch kann ein Vermerk, der quer auf der Kopie angebracht wird, wie „Für Wohnungsbewerbung“ einem möglichen Missbrauch vorbeugen. Das gilt auch für Gehaltsnachweise.

Betrug unverzüglich melden Wenn Verbraucher:innen Opfer eines Betrugs geworden sind, sollten sie keine falsche Scham haben und sich in jedem Fall bei der zuständigen Polizeidienststelle melden, um Anzeige zu erstatten. Das ist auch online möglich. Zur Beweissicherung sollte jegliche Korrespondenz mit dem Betrüger aufbewahrt und der Anzeige beigelegt werden. Das ist insbesondere für mögliche weitere Konsequenzen, die sich aus dem Datenklau ergeben können, wichtig. So können Betroffene mit der Anzeige gegen unberechtigte Forderungen vorgehen. Wer als Betroffener Rechnungen oder Mahnungen erhält, weil Betrüger Verträge in seinem Namen und mit seiner Identität abgeschlossen haben, sollte sich unbedingt an die Gläubiger wenden und auf den Identitätsdiebstahl hinweisen. Auch sollten Betroffene den Betrugsfall beim Plattformbetreiber melden, damit dieser entsprechende Schritte einleiten kann, zum Beispiel die Fake-Wohnungsanzeige von der Plattform nehmen und weitere mögliche Betroffene über den Betrugsversuch informieren.

Weiterführende Infos und Links: Weitere Informationen zu Fake-Anzeigen und wie Verbraucher:innen sich schütze können unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/27576.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Werners Fahrrad Fach-Werk präsentiert Testparcours für E-Bike-Probefahrten beim Spökenkieker Stadtfest!

Werners Fahrrad Fach-Werk und Markenhersteller Wittich aus Bielefeld präsentieren beim Spökenkieker Stadtfest in Harsewinkel am 22. September die neusten Wittich E-Bike-Modelle und jede Menge Infos zum Thema E-Bike und Pedelec.

Interessierte können an der Ecke Brentrups Garten und Achtermannsstraße einfach direkt mal eine Probefahrt machen und im Testparcours ausprobieren, wie sich so ein E-Bike von Wittich fahren lässt. Die gewohnte fachmännische Beratung vom örtlichen Händler Werners Fahrrad Fach-Werk gibt es obendrein dazu.

Werners Fahrrad Fach-Werk und Wittich freuen sich jetzt schon auf viele Besucher am gemeinsamen Stand sowie auf dem E-Bike-Testparcours beim Spökenkieker Stadtfest in Harsewinkel.

Harsewinkel näher kennenlernen – Termine für Stadtführungen im Herbst 2024

Stadt- und Gästeführerin Bärbel Tophinke im Kloster Marienfeld.
Stadt- und Gästeführerin Bärbel Tophinke im Kloster Marienfeld.

Ob als Gäste der Stadt Harsewinkel, als Einheimische oder Neuzugezogene – mit den Harsewinkeler Stadtführerinnen und Stadtführern erhalten Interessierte das ganze Jahr über spannende wie interessante Einblicke und Informationen über Harsewinkels Vergangenheit, Kulturdenkmäler, Naturschutzgebiete oder Gebäude und Naturschönheiten, die für Harsewinkel typisch sind. Manche Touren führen auch über die Stadtgrenze hinaus. 

In den kommenden Herbstmonaten lädt Gästeführerin Bärbel Tophinke Interessierte zu insgesamt drei spannenden Touren ein. Um eine Anmeldung wird jeweils unter 0160 97736188 oder per E-Mail an willkommen@geschichte-anders-erzaehlt.de gebeten. 

22.09.2024: Das geht auf keine Kuhhaut

Beginn: 15 Uhr. Dauer: 90 Minuten.

Treffpunkt: Mahnmal „Brunnenhäuschen“ in Marienfeld, Klosterstraße, gegenüber dem Eingang der Klosterpforte.

Kosten: 5 Euro, keine Ermäßigung möglich. Die Zahlung erfolgt in bar vor Ort.

Sprache ist lebendig und verändert sich über Generationen. Daher finden sich im heutigen Sprachgebrauch viele Redewendungen, die ihren Ursprung im Mittelalter oder in der früher Neuzeit haben. Während eines Spazierganges am Kloster erfahren Sie mehr über zahlreiche alltägliche Redewendungen, deren Herkunft oder Bedeutung etwas mit dem Leben am Kloster zu tun haben.

Oder wissen Sie, was es mit der bekannten Redewendung „Das geht auf keine Kuhhaut“ auf sich hat? Wenn Sie nicht bereits zu viel auf dem Kerbholz haben, hilft Ihnen Gästeführerin Bärbel Tophinke auf die Sprünge.

27.10.2024: Das Leben unter Kreuz und Schwert

Beginn: 15 Uhr. Dauer: 90 Minuten.

Treffpunkt: Mahnmal „Brunnenhäuschen“ in Marienfeld, Klosterstraße, gegenüber dem Eingang der Klosterpforte.

Kosten: 5 Euro, keine Ermäßigung möglich. Die Zahlung erfolgt in bar vor Ort.

Auf den Spuren eines mittelalterlichen Marienfeld: Während dieser Führung begeben Sie sich auf die über 600-jährige Klostergeschichte und und erfahren, weshalb ein Streit zwischen dem Kaiser Barbarossa und Heinrich dem Löwen in Marienfeld zur Klostergründung durch die Zisterzienser führte und dem Ort zu Wohlstand verhalf.

Eine Übersicht über alle Stadtführungen finden Interessierte auf der Website der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.de. Viele von ihnen können auch individuell und exklusiv als Gruppe über den jeweiligen Stadtführer bzw. die jeweilige Stadtführerin gebucht werden.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Verbraucherzentrale NRW: Sind Äpfel in diesem Jahr Luxus?

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Egal ob rot, gelb oder grün: Äpfel sind das beliebteste Obst der Deutschen. Rund 20 Kilo davon verzehren Verbraucher:innen durchschnittlich im Jahr. Schnell eingepackt für einen Ausflug oder als Pausensnack punktet das runde Obst mit Vitaminen, Mineralstoffen, sekundären Pflanzenstoffen sowie dem Ballaststoff Pektin. Doch die diesjährige Apfelsaison steht unter schlechtem Vorzeichen. Die erwarteten Ernteeinbußen wirken sich auch auf die Verbraucherpreise für Äpfel aus. Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW beleuchtet die Hintergründe und erklärt Verbraucher:innen, wie sie reagieren und Geld sparen können.

Warum fällt die Apfelernte in diesem Jahr so schlecht aus? – Das Wetter in Deutschland und vielen Teilen Europas hat den Apfelbäumen stark zugesetzt. Ein milder Winter führte dazu, dass die Bäume ungewöhnlich früh blühten – teilweise bis zu fünf Wochen früher als gewöhnlich. Das erhöht das Risiko von Frostschäden. Und tatsächlich: Ein Spätfrost traf im Frühjahr viele Blüten, wodurch weniger Äpfel wachsen konnten. Zusätzlich hat Hagel und kühles, regnerisches Wetter das Wachstum der restlichen Früchte gehemmt. In Deutschland wird die Ernte in einigen Regionen um bis zu 90 Prozent niedriger ausfallen. Die Ernten in anderen europäischen Ländern wie Polen und Ungarn sind ebenfalls betroffen. Insgesamt wird die Apfelproduktion in Deutschland im Vergleich zum bereits schwachen Vorjahr voraussichtlich um rund 22 Prozent zurückgehen. Extremwetterereignisse, die durch den Klimawandel häufiger auftreten, machen es für auch für die Apfelbauern schwieriger – somit sind diese Ernteschwankungen auch als Auswirkungen der Klimaveränderung anzusehen.

Welche Folgen hat die schlechte Ernte für Verbraucher:innen? – Leere Regale brauchen Verbraucher:innen nicht zu befürchten, allenfalls das regionale Angebot kann eingeschränkt sein. Vermutlich werden mehr Äpfel vom Bodensee und aus dem Alten Land angeboten, da diese Regionen weniger stark von den Wetterextremen betroffen waren. Durch das knappe Angebot wird der durchschnittliche Ladenverkaufspreis voraussichtlich um durchschnittlich 10 Prozent steigen und bei über zwei Euro pro Kilogramm liegen. Um das knappe Angebot deutscher Äpfel auszugleichen, wird es zudem verstärkt Importe aus dem Ausland geben. Die Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) geht von ca. 100.000 Tonnen Äpfel aus, die zusätzlich importiert werden, insbesondere aus Italien. Auch hier könnten die Preise höher sein als gewohnt. Die steigenden Preise wirken sich wahrscheinlich auch auf andere verarbeitete Produkte wie Apfelmus und Apfelsaft aus, der in vielen Mischgetränken zum Einsatz kommt.

Zudem könnte die Qualität der verfügbaren Äpfel variieren. Die Supermärkte achten normalerweise stark auf Größe, Form und Ästhetik von Obst und Gemüse. Bei einem geringen Angebot kann es vorkommen, dass es auch Äpfel der Klasse II, also mit kleinen Schönheitsfehlern, ins Regal schaffen, die dann besonders günstig sind.

Was können Verbraucher:innen tun, um trotzdem an gute und erschwingliche Äpfel zu kommen? – Verbraucher:innen sollten in dieser Saison vermehrt auf regionale Märkte und Direktverkäufe von Obstbauern setzen, um frische und preiswerte Äpfel zu kaufen. Auch der Vergleich des Kilopreises kann Geld sparen. Äpfel werden oftmals im Vierer- oder Sechserpakt angeboten, da lohnt der vergleichende Blick besonders. Auch der Kauf von Äpfeln der Klasse II mit Schönheitsfehlern kann sich lohnen.

Sorten wie Boskoop, Gala, Braeburn, Jonagold und Elstar lassen sich gut lagern und können auf Vorrat gekauft werden. Frühe Sorten hingegen wie Alkmene, Gravensteiner und James Grieve sollten zeitnah verzehrt werden. Gut zu wissen: Äpfel mögen es kühl. Wer keinen Kellerraum hat, kann Äpfel auch in einer kühlen Vorratskammer oder im Kühlschrank in einem Folienbeutel mit Luftlöchern aufbewahren. Unter optimalen Bedingungen können sie bis zu fünf Monate gelagert werden.

Für Apfelkuchen, Mus oder Crumble sind Fallobstäpfel eine gute Alternative. Diese gibt es meist sehr günstig oder sogar kostenlos. Sind sie nicht von Schädlingen oder Schimmel befallen, können sie bedenkenlos verwertet werden. Die kleinen Schadstellen einfach großzügig herausschneiden und schnell verarbeiten. Auf der Internetseite von Mundraub finden Interessierte Orte zum öffentlichen Ernten und Sammeln.

Weiterführende Infos und Links: Äpfel richtig lagern: www.verbraucherzentrale.nrw/richtiglagern/apfel + Interaktive Karte für öffentliches Ernten: www.mundraub.org.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

IG Vogelfreunde Harsewinkel laden zur 5. internationalen FWS-Schau ein – einzigartig in Europa!

Die Interessengemeinschaft IG Vogelfreunde Harsewinkel richtet am 14. und 15. September 2024 zum fünften Mal eine Farbwellensittichschau in der Mehrzweckhalle Harsewinkel aus.

Es werden internationale Aussteller erwartet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Der Eintritt ist frei und für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Offenes Bewerten in der Mehrzweckhalle (Prozessionsweg 2a – 33428 Harsewinkel) am 14. September ab 9.30 Uhr. Am 14. September 2024 von 15:00 – 18:00 Uhr und am 15. September 2024 von 9:30 – 16:00 Uhr FWS-Schau. Die Cafeteria bietet selbst gebackenen Kuchen und Heißwurst mit selbstgemachtem Kartoffelsalat an.

 

(Text- und Bildquelle: IG Vogelfreunde Harsewinkel)

Ökumenische Pilgergruppe Harsewinkel lädt zur Wanderung durch den Patthorster Wald ein!

Die ökumenische Pilgergruppe Harsewinkel lädt am Sonntag, den 15. September, zu einer ca. 11 Kilometer langen Wanderung ein, die durch den Patthorster Wald führt.

Treffpunkt für die Bildung von Fahrgemeinschaften ist um 13 Uhr am Bürgerhaus in Marienfeld, bzw. um 13:20 Uhr in Steinhagen, Waldfriedhof. Nach der Tour ist eine Einkehr im Cafe Hexenbrink geplant.

Die Veranstalter freuen sich über viele Teilnehmer, ein Kostenbeitrag wird nicht erhoben. Telefonische Rückfragen bei Jutta Eckstein 01575287433.

 

(Text- und Bildquelle: Ökumenische Pilgergruppe Harsewinkel)

Gartenarbeit im Spätsommer: Sicheres Häckseln von Pflanzenresten und Baumschnitt

Gartenhäcksler verarbeiten Pflanzenreste zu Kompost oder Mulch. Das Gerät birgt jedoch hohes Verletzungsrisiko: geeignete Kleidung, robuste Handschuhe, Schutzbrille und Gehörschutz tragen. Nicht in den Einfülltrichter greifen. Gerät regelmäßig reinigen. Umfangreiche Schnittarbeiten nur Oktober bis Februar erlaubt. TÜV-Verband gibt Tipps für den sicheren Umgang mit Häckslern im heimischen Garten.

Das spätsommerliche Wetter lässt Rasen, Sträucher, Hecken und Bäume wachsen. Um Ordnung in den heimischen Garten zu bringen und ihn auf den Herbst vorzubereiten, ist es notwendig, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden und den Rasen zu mähen. Dabei fallen Pflanzenreste an, die mit einem Gartenhäcksler verarbeitet werden können. Er zerkleinert die Reste, die dann als Kompost oder Mulch verwendet werden können. Doch das Gartengerät birgt auch einige Gefahren: „Der Umgang mit Gartenhäckslern ist nicht ungefährlich, denn ihre scharfen und schnell schwingenden Messer oder Walzen können zu Unfällen mit schweren Verletzungen führen“, sagt André Siegl, Arbeitsschutzexperte beim TÜV-Verband. „Der sachgemäße Umgang und die regelmäßige Wartung sind essenziell, um Unfälle zu vermeiden.“ Der TÜV-Verband gibt Sicherheitstipps für den Umgang mit Gartenhäckslern.

Sicherheit beginnt beim Kauf – Um sicherzustellen, dass ein Gartenhäcksler gemäß den geltenden EU-Richtlinien hergestellt wurde, sollten Verbraucher:innen beim Kauf auf eine entsprechende CE-Kennzeichnung achten. Bessere Orientierung bietet das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, das in Kombination mit dem Siegel einer Prüforganisation wie den TÜV-Unternehmen auf den Produkten zu finden ist. Gartenhäcksler mit diesem Prüfzeichen wurden von unabhängigen Stellen wie den TÜV auf Sicherheit, Funktionalität und Qualität geprüft und weisen die Einhaltung von EU-Richtlinien, Normen und weiteren Regelwerken für Produkt- und Arbeitssicherheit nach. Neben der Beachtung von Kenn- und Prüfzeichen gibt es einige Kaufkriterien für Gartenhäcksler, die Verbraucher:innen bei der Auswahl des richtigen Modells berücksichtigen sollten.

Gartenhäcksler sind ideal, um Baum- und Heckenschnitt schnell zu kompostierbarem oder als Mulch verwendbarem Material zu verarbeiten. Günstige Modelle sind bereits ab circa 100 Euro im Baumarkt oder beim Discounter erhältlich. Für den professionellen Einsatz, bei dem Äste mit einem Durchmesser von bis zu 12 Zentimetern verarbeitet werden müssen, gibt es leistungsstarke Gartenschredder ab 1000 Euro. Diese sind häufig mit einem Verbrennungsmotor (Benzinhäcksler) ausgestattet und sehr wartungsintensiv. So muss regelmäßig der Ölstand kontrolliert und gegebenenfalls auch die Zündkerzen ausgetauscht werden.

Bei der Auswahl eines Häckslers sind Motorleistung und maximale Aststärke wichtige Kriterien, die auf jedem Gerät angegeben sein sollten. Viele Häcksler verursachen erhebliche Lärmbelästigungen. Verbraucher:innen sollten daher auf den Schallleistungspegel (LWA) achten und Geräte mit möglichst niedrigen LWA-Werten bevorzugen. Das Umweltzeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet besonders lärmreduzierte Geräte (LWA unter 92 dB(A)). Elektroantriebe sind Benzinmotoren vorzuziehen, da sie leiser sind und keine Abgase erzeugen. Wird der elektrisch betriebene Häcksler jedoch überlastet oder erfolgt die Stromversorgung über ein zu langes und zu schwaches Verlängerungskabel, kann der Motorschutzschalter ausgelöst werden.

Sicherheitsvorkehrungen vor dem Gebrauch – Vor der Inbetriebnahme des Häckslers sollten Hobbygärtner:innen grundlegende Sicherheitsmaßnahmen beachten. „Geeignete Schutzkleidung hilft dabei, das Verletzungsrisiko zu verringern“, sagt Siegl. Im Schnittgut verstecken sich nicht selten Dornen oder Stacheln, Äste können zurückschlagen und herumfliegende Holzspäne ins Auge geraten. Siegl: „Grundsätzlich sollten bei Schneid- und Häckselarbeiten immer feste Gartenhandschuhe getragen werden, um das Risiko von Schnittverletzungen und einer möglichen Tetanusinfektion zu minimieren. Außerdem sollten Verbraucher:innen eine Schutzbrille und besonders bei lauten Geräten einen Gehörschutz tragen. Empfohlen wird auch das Tragen von Sicherheitsschuhen.“ Die Kleidung sollte eng anliegen und lange Haare sollten zu einem Zopf gebunden werden, um ein Verfangen in den beweglichen Teilen zu vermeiden. Der Häcksler muss auf einem stabilen und ebenen Untergrund stehen, um ein Umkippen zu verhindern. Vor dem Einschalten muss der Fangkorb verriegelt sein. Ist dies nicht der Fall, startet der Motor nicht. Eigenständige Umbaumaßnahmen entgegen der bestimmungsgemäßen Verwendung, zum Beispiel das Entfernen des Fangkorbes oder Überbrücken von Schutzschaltern und anderen Sicherheitseinrichtungen, sind nicht zulässig.

Hände weg vom Einfülltrichter – Beim Betrieb eines Gartenhäckslers ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Das Häckselgut darf den eingestellten Durchmesser nicht überschreiten. Überladung und Überlastung können zum Rückschlag des Häckselguts, zu Blockaden in der Mechanik, zum Verkeilen der Messer und zu Defekten am Gerät führen. Auch zu feuchtes Häckselgut und stumpfe Schneidmesser oder -walzen können zu Verstopfungen führen. Verbraucher:innen dürfen niemals in den Einfülltrichter greifen, hier besteht absolute Verletzungsgefahr! Stattdessen sollte bei Blockaden ein stabiles Holz in ausreichender Länge zum Nachschieben genutzt werden. Falls vorhanden, sollte der Rücklaufknopf oder Drehrichtungsschalter betätigt werden, um blockiertes Material zu lösen. Kinder und Haustiere dürfen keinen Zugang zum Arbeitsbereich haben. Aufgrund der Lautstärke sollten Hobbygärtner:innen den Häcksler nur werktags von 7 bis 20 Uhr verwenden. Siegl: „Häcksler sollten bei Pausen immer ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigtes und unberechtigtes Einschalten und Missbrauch gesichert werden.“

Langlebigkeit des Häckslers sicherstellen – Regelmäßige Wartung und Pflege tragen zur Sicherheit und Langlebigkeit des Häckslers bei. Nach jedem Gebrauch sollten Hobbygärtner:innen das Gerät reinigen und alle Pflanzenreste entfernen. Bei Messerhäckslern sollten die Messer regelmäßig nachgeschliffen werden. Bei Walzengeräten müssen die Walzen überprüft und nachjustiert werden. „Nur ein gut gewartetes Gerät arbeitet sicher und effizient“, sagt Siegl. „Bei seltenem Einsatz empfiehlt es sich, einen Häcksler zu leihen oder mit Nachbarn zu teilen. Leihgeräte sind oft leistungsstärker und werden von seriösen Verleihern regelmäßig gewartet, auf Sicherheit überprüft und Verschleißteile ersetzt.“

Wann darf ich meine Hecke schneiden? – Zum Schutz brütender Vögel gelten in Deutschland strenge Regeln für das Schneiden von Hecken – auch im heimischen Garten. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schreibt vor, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Dies ist verboten, damit Vögel ungestört brüten und nisten können.

Hobbygärtner:innen dürfen in dieser Phase nur schonende Form- und Pflegeschnitte durchführen, um das Wachstum der Hecke zu kontrollieren, ohne dabei die Tierwelt zu gefährden. Vor dem Schnitt sollte genau überprüft werden, ob sich bereits Nester in der Hecke befinden, da sie insbesondere in dichten, immergrünen Pflanzen oft schwer zu erkennen sind. Wird ein Nest entdeckt, sollte der Schnitt unbedingt auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen, denn der Schutz der Natur hat Vorrang.

Außerhalb der Schonzeit, also von Oktober bis Februar, sind umfangreichere Schnittmaßnahmen erlaubt. In dieser Zeit können Hecken stärker zurückgeschnitten werden, ohne dass dabei gegen den gesetzlichen Naturschutz verstoßen wird. Allerdings sollten auch in diesen Monaten die Lebensräume von Tieren respektiert und Eingriffe in die Natur so behutsam wie möglich durchgeführt werden.

Weitere Informationen unter www.tuev-verband.de/produkte/produktkennzeichnung/gs-zeichen

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

 

(Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Gestohlener Audi SQ8 aufgefunden – Zeugenhinweise erbeten

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – In der Nacht zu Dienstag (09.09., 23.15 Uhr – 10.09., 06.30 Uhr) wurde ein weißer Audi SQ8 von der Hofeinfahrt eines Hauses an der Straße Am Pferdehof gestohlen. Der Wagen wurde in den Morgenstunden in derselben Straße, weniger hundert Meter weiter, aufgefunden. Erste Ermittlungen ergaben, dass Unbekannte versucht hatten, Fahrzeugteile aus dem Auto auszubauen. Möglicherweise wurden die Täter gestört.

Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu der Tat machen? Wer hat in der Nacht in der Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer der Vermittlung 05241 869-0 entgegen.

 

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

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