Kreisdirektorin Susanne Koch sowie Simone Kramer, Selina Niermann und Sarah Hahne (stehend v.l.) von der Abteilung Personal und Organisation begrüßten die neuen Azubis. Als Begrüßungsgeschenk gab es eine kleine Schultüte (Foto: Kreis Gütersloh).
Kreisdirektorin Susanne Koch sowie Simone Kramer, Selina Niermann und Sarah Hahne (stehend v.l.) von der Abteilung Personal und Organisation begrüßten die neuen Azubis. Als Begrüßungsgeschenk gab es eine kleine Schultüte (Foto: Kreis Gütersloh).
42 junge Menschen starten in diesem Jahr ihre Ausbildung beim Kreis Gütersloh. „Sie sind unsere Hoffnungsträger für die Zukunft.“ Mit diesen Worten richtete sich Kreisdirektorin Susanne Koch an die neuen Auszubildenden, die sie im Kreishaus Gütersloh begrüßte. Für die Auszubildenden beginnen die Einführungstage, die von der Ausbildungsleitung Simone Kramer, Sarah Hahne und Selina Niermann organisiert werden. Auf dem Plan stehen neben Vorträgen auch Kennlernspiele, Rundgänge durch das Kreishaus und der Besuch beim Bauhof. Im September erwartet die Auszubildenden eine weitere Einführungswoche.
Der Kreis Gütersloh hat Auszubildende in 13 verschiedenen Berufen eingestellt: Drei Verwaltungsfachangestellte, ein Bachelor of Arts – Verwaltungsinformatik, ein Bachelor of Arts – Soziale Arbeit, vier Bachelor of Laws, zwei Vermessungstechniker, ein Geomatiker, ein Straßenwärter, vier Verwaltungswirte, eine Volontärin in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, ein Fachinformatiker – Fachrichtung Systemintegration, eine Medizinische Fachangestellte, zwei Brandmeisteranwärter und 20 Notfallsanitäter.
Aufgrund der großen Gruppe an Notfallsanitäterinnen und -sanitätern gibt es für sie einen separaten Einführungstag im September. Da der Kreis Gütersloh die Ausbildungskapazitäten in diesem Jahr aufgestockt hat, konnte die Zahl der neuen Auszubildenden deutlich gesteigert werden. Zum Stichtag 1. Dezember dieses Jahres werden 98 Auszubildende in der Kreisverwaltung arbeiten.
Die Kolpingsfamilie Harsewinkel lädt am Samstag, den 31. August und am Sonntag, den 1. September, alle Mitbürgerinnen und Mitbürger zum traditionellen Sommerfest auf der Pfarrwiese hinter dem St.-Lucia-Pfarrheim ein.
Der Samstag startet um 18:00 Uhr mit einem gemeinsamen Open-Air Gottesdienst, der musikalisch von einem Bläser-Ensemble des Kolpingorchesters mitgestaltet wird. Ab 19:30 Uhr wird die Gruppe „FrauRe“ von Frauke Majewski, Renate Bröskamp und Werner Runge mit einem Musikrepertoire von Bon Jovi, über Rihanna und Abba bis Amy Winehouse für stimmungsvolle Unterhaltung sorgen.
Am Sonntag geht es dann ab 14:30 Uhr mit Musik vom Kolpingjugendorchester unter der Leitung von Ann Kathrin Mense weiter. Für Kinder werden mit dem Kolping-Karussell, Hüpfburg, Spielespaß und Sandkasten vielfältige Aktivitäten angeboten und die Erwachsenen können beim spannenden Wettkampf am Schießstand um die Würde der neuen Kolping-Königin oder des neuen Kolping-Königs ringen. Mit dieser Würde sind keine weiteren Verpflichtungen verbunden. Der Wettbewerb soll nur dem Spaß und der guten Laune beim Sommerfest dienen.
Mit der Kinder-Playback-Show KSDS „Kolping sucht den Superstar“ steht auch in diesem Jahr wieder ein absoluter Höhepunkt auf dem Programm des Sommerfestes. Das beliebte Spektakel soll am Sonntagnachmittag gegen 15 Uhr starten und hierbei dürfen selbstverständlich alle Kinder mitmachen. Anmeldungen für die Kinder-Playback-Show KSDS sollten bitte bis zum 20.08.2024 unter 0176 21901377 oder info@kolping-harsewinkel.de eingereicht werden.
Im Anschluss an die Kinder-Playback-Show wird das Kolpingorchester für musikalische Unterhaltung sorgen. Mit Kaffee und Kuchen, Bratwurst, Pommes und Getränken zu familienfreundlichen Preisen wird für das leibliche Wohl gesorgt. Kuchenspenden für ein möglichst reichhaltiges Kuchenbuffet sind stets willkommen.
Im Ernstfall können über den ADAC Notfallpass wichtige Daten über das Smartphone ausgelesen werden (Foto: ADAC).
Im Ernstfall können über den ADAC Notfallpass wichtige Daten über das Smartphone ausgelesen werden (Foto: ADAC).
Seit der Einführung im Januar 2024 haben bereits über 33.000 ADAC Mitglieder ihren persönlichen Notfallpass für das Smartphone angelegt. Dieser ermöglicht Rettungskräften im medizinischen Notfall den direkten Zugriff auf wichtige Informationen des Patienten.
Ab sofort steht dieses kostenlose Angebot auch allen Nicht-Mitgliedern zur Verfügung. Voraussetzung ist lediglich die Registrierung für einen Online-Account im Login-Bereich unter adac.de. Hier können dann wichtige medizinische Daten wie Medikation, Schwangerschaft, Vorerkrankungen und Medikamentenallergien hinterlegt und der Notfallpass inklusive QR-Code heruntergeladen werden.
Anders als beispielsweise bei den im Smartphone vorinstallierten allgemeinen Notfall-Features kann der ADAC Notfallpass von den Rettungskräften, die bereits über die nötige Software verfügen, gescannt und ausgelesen werden. Falls notwendig können alle relevanten Informationen direkt ins System und an die weiterbehandelnde Klinik übermittelt werden. Alle gespeicherten Daten sind dabei jederzeit sicher und können nicht in falsche Hände geraten. Sie sind im QR-Code auf dem Notfallpass verschlüsselt und können ausschließlich vom Rettungspersonal ausgelesen werden.
Akut Erkrankte oder Verunglückte sind zumeist in der Lage, ihr Smartphone zu entsperren. Dafür hat der ADAC den Notfallpass mit Notärzten und Notfallsanitätern der gemeinnützigen ADAC Luftrettung entwickelt. Zusammen mit dem Kooperationspartner medDV, dem deutschen Marktführer für Softwarelösungen im Rettungsdienst, konnte er direkt in die im Rettungsdienst verwendete Software NIDAmobile und damit gleich auch in den Großteil der Rettungskette integriert werden. Dieses Netzwerk wird sukzessive ausgebaut.
So wird der ADAC Notfallpass auch von Nicht-Mitgliedern digital angelegt: Zuerst registriert man sich unter www.adac.de/meinadac und führt zum besonderen Schutz der persönlichen Daten eine Zweifaktorauthentifizierung durch. Unter „Meine persönlichen Daten“ werden die relevanten Daten eingegeben und gespeichert. Neben medizinischen Details lassen sich auch wichtige persönliche Notfallkontakte und Willenserklärungen, wie zum Beispiel Informationen zur Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, hinterlegen. Abschließend wird der ADAC Notfallpass zur Wallet hinzugefügt. So sind die Daten auch „offline“ verfügbar.
Die Inhaber M.Sc. Daniel Loermann (links) und Dr. Marco Pumpe (rechts) mit dem neuen Teammitglied Julian Wendlandt (mitte).
Die Inhaber M.Sc. Daniel Loermann (links) und Dr. Marco Pumpe (rechts) mit dem neuen Teammitglied Julian Wendlandt (mitte).
Das gesamte Team der Zahnarztpraxis SIMPLY Smile in Harsewinkel freut sich sehr darüber mit Vorbereitungsassistent Julian Wendlandt ein neues Teammitglied begrüßen zu dürfen.
Julian Wendlandt hat sich in den vergangenen drei Wochen bereits gut in die Praxisabläufe eingeführt und mit belebender Motivation und viel Engagement Patienten, Kollegen sowie die knapp 40 Köpfe zählende SIMPLY Smile Belegschaft überzeugt. Als Vorbereitungsassistent ist er sozusagen ein „Zahnarztanwärter“, der aktuell schon im Besitz der deutschen Approbation als Zahnarzt ist und die nach der Zahnärzte-Zulassungsverordnung erforderlichen 24 Monate Vorbereitungszeit in einer zahnärztlichen Praxis ableistet.
Laut Praxismanagerin Katja Assauer ist Julian Wendlandt „ein Glücksgriff“. „Er passt einfach in dieses Team“, sagt Assauer, die froh ist, dass man auf dem heiß umkämpften Markt eine solche Nachwuchskraft gefunden hat. Sein Studium hat er übrigens mit der Note 1 abgeschlossen.
Wissbegierig assistiert Julian Wendlandt seinen erfahrenen Kolleginnen und Kollegen bei nicht ganz alltäglichen Fällen und darüber hinaus zählen bereits jetzt Vor- und Nachsorgebehandlungen, Füllungen, Wurzel- sowie Parodontitisbehandlungen zu seinen Aufgaben.
Das Praxisteam der Zahnarztpraxis SIMPLY Smile in Harsewinkel und Herzebrock freut sich auf die kommenden zwei Jahre mit dem äußerst sympathischen Teammitglied!
Maria Spahn-Wagner (links) und Diana Hinney (rechts) mit Birte Lütke-Bornefeld (Mitte) bei der offiziellen Bekanntgabe.
Maria Spahn-Wagner (links) und Diana Hinney (rechts) mit Birte Lütke-Bornefeld (Mitte) bei der offiziellen Bekanntgabe.
Die Harsewinkelerin Birte Lütke-Bornefeld ist 24. Trägerin des Theodor-Suer-Preises. Das gaben die Jury-Mitglieder Maria Spahn-Wagner und Diana Hinney vom SPD-Ortsverein am vergangenen Mittwoch offiziell bekannt. Der SPD-Ortsverein Harsewinkel verleiht den mit 750 Euro dotierten Theo-Suer-Preis mittlerweile seit 2001 jährlich an Personen oder Gruppen, die sich in Harsewinkel durch ein besonderes ehrenamtliches Engagement hervortun und Birte Lütke-Bornefeld ist gleich mehrfach ehrenamtlich tätig.
Die 50-Jährige, die bereits einige Tage zuvor bei einem Übungsabend der Jagdhornbläser bei Kraggenstoffer von der Jury überrascht wurde, ist bereits seit 1985 im Jagdhornbläserkorps aktiv. Hier leitet sie seit vielen Jahren die Nachwuchsgruppe sowie die G-Gruppe mit jeweils 20 Mitgliedern. Das Jagdhornbläserkorps aus Harsewinkel gehört deutschlandweit schon mindestens genauso lange zu den erfolgreichsten und der dreifachen Mutter liegt hier die Nachwuchsarbeit ebenso am Herzen wie das Erspielen von Titeln auf Landes- und Bundesebene. Zusätzlich ist an Birte Lütke-Bornefeld seit 2016 als stellvertretende Landesobfrau für jagdliches Brauchtum des Landesjagdverbands NRW aktiv und seit 1999 ist sie gelegentlich auch als Wertungsrichterin im Einsatz. Das Jagdhornblasen ist bei Birte eine Familiensache, denn mit dem Ehrenamt als Korpsleiterin trat sie in die Fußstapfen ihres verstorbenen Vaters Josef Füchtenkord und auch ihre Kinder haben allesamt bei ihr gelernt dieses besondere Instrument zu spielen.
Darüber hinaus ist Birte Lütke-Bornefeld bei vielen Kindergarten- und Grundschulkindern in Harsewinkel und Marienfeld bekannt, da sie ihnen bei Natur- und bei den Waldtagen ehrenamtlich im Freien die hiesige Flora und Fauna näherbringt. Die Kinder lernen draußen im Wald viele Bäume und Pflanzen sowie mithilfe von Tierpräparaten die heimische Tierwelt kennen. So kam die Lokalpolitikerin Tülay Pehlivan, die in Harsewinkel beruflich als pädagogische Fachkraft tätig ist, auch auf die Idee die jetzige Preisträgerin für den Theodor-Suer-Preis vorzuschlagen.
Die offizielle Preisverleihung wird voraussichtlich am 6. Oktober in einem feierlichen Rahmen stattfinden.
Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass mit Beginn des neuen Schuljahres die Schulstraße am Ende der Straße „Am Pfingstknapp“ wieder aktiviert wird. Die Regelung war in der zweiten Sommerferienhälfte nach Ende der OGS-Betreuung aufgrund des nicht vorhandenen Schülerverkehrs ausgesetzt und Verkehrszeichen abgedeckt worden.
Wie bereits seit Beginn des einjährigen Verkehrsversuchs in der Harsewinkeler Innenstadt im Mai dieses Jahres gilt dort ab 21. August 2024 in der Zeit von 7:40 bis 8 Uhr wieder ein Einfahrtsverbot für den Kfz-Verkehr.
Für die Eltern der Schülerinnen und Schüler stehen dafür wie auch vor den Sommerferien an der Münsterstraße vor Euronics und vor der Schülerhilfe zwei Bring- und Haltezonen mit insgesamt neun Parkplätzen in ausreichender Breite zur Verfügung, die ein sicheres Ein- und Aussteigen der Schulkinder ermöglichen. Auf diesen Parkplätzen ist das Halten bis zu 3 Minuten möglich. Die Kinder gelangen von dort auf dem Gehweg sicher zum Gelände der Kardinal-von-Galen-Schule und profitieren vom geringeren Fahrzeugaufkommen im Nahbereich der Schule.
„Schon mit Inkrafttreten der Regelung im Mai 2024 haben wir eine hohe Akzeptanz dieser Maßnahme verzeichnen können, die sich bis zu den Sommerferien gehalten hat“, sagt Stefanie Vorderwülbecke von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel und ergänzt: „Wir würden uns sehr freuen, wenn sich dieser Trend auch mit Beginn des neuen Schuljahres fortsetzt.“
Zur Einhaltung des temporären Einfahrtsverbots werden in der nächsten Zeit regelmäßig und situationsbezogen Kontrollen durchgeführt.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen bzw. begleitet werden, weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass der Fußweg an der August-Claas-Straße auf Höhe des Eichenhofs wegen Bauarbeiten bis voraussichtlich Ende Oktober gesperrt ist. Für Fußgänger ist eine kurze Umleitung ausgeschildert. Da die August-Claas-Straße Bestandteil der innerstädtischen Fahrradzone ist, nutzen Radfahrende bitte die Fahrbahn.
Berichten besorgter Bürgerinnen und Bürger zufolge geben sich derzeit Wettbewerber oder deren Vertreter als Stadtwerke-Mitarbeitende aus. Diese versuchen an der Haustür, Zugang zum Zähler oder zu vertragsrelevanten Daten wie Name, Zählernummer und im schlimmsten Fall noch die Kundennummer zu bekommen.
Derzeit findet die Sommerablesung der Stadtwerke Harsewinkel statt. Die Mitarbeitenden der Stadtwerke weisen sich bei Hausbesuchen grundsätzlich unaufgefordert aus. Bitte lassen Sie sich an der Haustür immer den Ausweis zeigen. In der Regel sind sie auch anhand ihrer Dienstkleidung (dunkelblaue T-Shirts mit Rückenprint „Zählerablesung“) erkennbar.
In keinen Fall werden von den Stadtwerken Harsewinkel Vertrags-Stammdaten abgefragt, da diese bereits vorliegen (weder am Telefon noch per Mail noch an der Haustür). Im Zweifelsfall kann man sich auch gern unter der kostenfreien Rufnummer der Stadtwerke 0800 334 2800 rückversichern, ob der erfolgte Besuch tatsächlich durch die Stadtwerke veranlasst wurde.
Schaffen es die Betrüger, Daten zu ergaunern, werden diese genutzt, um ungewollt und ohne das Wissen oder Einverständnis der Kundinnen und Kunden einen Versorgerwechsel auszulösen. Denn mit den erbeuteten Daten schließen sie einen neuen Vertrag im Namen der Geschädigten ab und kassieren dafür eine Vermittlungsprovision.
Von dem Wechsel ihres Energie-Anbieters ahnen die Betroffenen häufig nichts – zumal die neuen Verträge in der Regel deutlich teurer sind. Sollte im Anschluss dann der neue Vertrag per Post bei den Betroffenen ankommen, haben sie in der Regel ab Zustellung eine Frist von mindestens 14 Tagen Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Bei einem unseriös herbeigeführten und von den Kundinnen und Kunden unbeabsichtigten Versorgerwechsel beraten die Stadtwerke Harsewinkel gern.
Über die Stadtwerke Harsewinkel GmbH: Die Stadtwerke Harsewinkel GmbH ist ein Partnerunternehmen der Stadt Harsewinkel und der Stadtwerke Versmold und bietet seit 2013 in Harsewinkel, Greffen und Marienfeld Strom und Erdgas sowie Energiedienstleistungen an, kombiniert mit kompetenter Beratung. Seit 2016 kümmert sie sich auch um den sicheren und zuverlässigen Stromnetzbetrieb im gesamten Stadtgebiet.
Geführt wird das Unternehmen von Dipl.-Ing./Dipl.-Wirt.-Ing. Jörg Kogelheide und Stefan Volmering. Im Kundencenter direkt neben dem Rathaus von Harsewinkel in der Münsterstraße 8 stehen den Kundinnen und Kunden bei allen Fragen zur Energieversorgung kompetente Mitarbeitende zur Verfügung.
Zertifiziert ist die Stadtwerke Harsewinkel GmbH nach der international anerkannten Qualitätsnorm DIN EU ISO 9001:2015
Heute (Dienstag 20.08.2024) startet das Team Sportabzeichen Harsewinkel wieder mit der Abnahme der Sportabzeichen auf dem Sportplatz Moddenbachtal. In der Zeit von 17.30 – 19.00 Uhr stehen die Prüfer bereit. Sondertermine für Radfahren und Walking werden noch bekannt gegeben. Die Saison endet am 24.09.2024.
(Text- und Bildqelle: TSG Harsewinkel von 1925 e.V./Claudia Stanjek)
10 Steuertipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH).
10 Steuertipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH).
1. Fahrtkosten: Steuerersparnis dank der Entfernungspauschale – Fahrtkosten gehören zu den Werbungskosten. Und die Werbungskostenpauschale, die bei Abgabe einer Steuererklärung automatisch vom Finanzamt berücksichtigt wird, liegt für die Steuerjahre 2023 und 2024 bei 1.230 Euro. In vielen Fällen lohnt es sich aber, die absolvierten Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte in der Steuererklärung anzugeben. Denn mit der Entfernungspauschale kommt man bei 215 Arbeitstagen und einer Entfernung von 20 Kilometern zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bereits auf 1.290 Euro (215 Tage x 20 Kilometer x 0,30 Euro). Und je weiter die Strecke ist, desto höher fällt der Betrag aus, der steuerlich geltend gemacht werden kann. Zumal seit dem Steuerjahr 2022 ab dem 21. Kilometer der einfachen Entfernung sogar 38 Cent pro Kilometer angerechnet werden.
2. Homeoffice-Pauschale: Bis zu 1.260 Euro im Jahr absetzen – Seit dem Steuerjahr 2023 beträgt die Homeoffice-Pauschale 6 Euro pro Tag und darf für maximal 210 Homeoffice-Tage geltend gemacht werden. Wer also seine berufliche Tätigkeit an mindestens 210 Tagen überwiegend von zu Hause ausübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, kann 1.260 Euro steuerlich geltend machen – und liegt damit schon über der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Wer an manchen Tagen zur Arbeit fährt (erste Tätigkeitsstätte) und an anderen Tagen im Homeoffice arbeitet, kann in der Regel an den „Bürotagen“ die Entfernungspauschale und an den „Heimtagen“ die Homeoffice-Pauschale nutzen. Und wer dauerhaft keinen Arbeitsplatz beispielsweise für Schreibarbeiten im Betrieb hat, kann ab dem Steuerjahr 2023 die Homeoffice-Pauschale sogar zusätzlich zur Entfernungspauschale geltend machen. Das ist möglich, wenn er oder sie an dem entsprechenden Tag etwa morgens zur Arbeit gefahren ist und nachmittags auch noch von zu Hause gearbeitet hat. Das betrifft zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer.
3. Arbeitsmittel: Als Werbungskosten steuerlich geltend machen – Berufskleidung, Büromöbel und Büromaterial, Werkzeuge, Fachliteratur und andere Arbeitsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Hat ein solcher Gegenstand höchstens 800 Euro netto gekostet und wird nahezu ausschließlich beruflich genutzt (mindestens zu 90 Prozent), können die Kosten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Teurere Arbeitsmittel müssen hingegen über mehrere Jahre abgeschrieben werden, und zwar gleichmäßig verteilt über die Nutzungsdauer. Abschreibung für Abnutzung (AfA) nennt sich das Ganze, und das Bundesfinanzministerium bietet zur Orientierung sogenannte AfA-Tabellen an. Wollen Steuerpflichtige eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen, als in den AfA-Tabellen angegeben, müssen sie dies besonders begründen.
4. Krankheitskosten: Außergewöhnliche Belastungen auflisten – Krankheitskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Dazu können Ausgaben oder Zuzahlungen unter anderem für Brillen, Hörgeräte, Krankengymnastik, Massagen sowie verschriebene Medikamente und Fahrten zur Arztpraxis zählen. Das Finanzamt erkennt aber nur unmittelbare Krankheitskosten an: Das sind Ausgaben für die Heilung einer Krankheit oder die Linderung ihrer Folgen, nicht aber für die Krankheitsvorbeugung. Die Behandlungen müssen gezielt angeordnet worden sein, und das Finanzamt errechnet zunächst eine zumutbare Eigenbelastung für außergewöhnliche Belastungen. Was darüber hinausgeht, wirkt sich steuermindernd aus.
5. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Fiskus an den Kosten beteiligen – Ob Putzkraft, Haushaltshilfe, Hausmeisterdienst, Unterstützung bei der Gartenpflege, Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt oder sogar Betreuung und Versorgung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück: Beauftragt man für Arbeiten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus, die man gewöhnlich selbst oder ein anderes Mitglied des Haushalts erledigen könnten, einen Dienstleister oder eine Dienstleisterin, lässt sich ein Teil der Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Und zwar in Form einer Steuerermäßigung von 20 Prozent der Kosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro im Jahr. Wichtig ist, dass die Rechnungen unbar beglichen wurden und ein Zahlungsbeleg zum Beispiel für die Überweisung vorliegt. Zudem müssen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten auf der Rechnung getrennt von den Materialkosten ausgewiesen werden – denn für Letztere gibt es keine Steuerermäßigung.
6. Handwerkerleistungen: Können direkt die Steuerbelastung senken – Bad renovieren, Bodenbelag austauschen, Garten anlegen, Hof oder Terrasse pflastern und einiges mehr: Wer für solche Arbeiten einen Handwerker oder eine Handwerkerin beauftragt, kann einen Teil der Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Und zwar bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten und bis zur Höchstgrenze von 1.200 Euro im Jahr. Handwerkerleistungen werden nicht bei der Berechnung des Einkommens abgezogen, sondern reduzieren direkt die festgesetzte Einkommensteuer. Wichtig: Es muss sich um eine bestehende Wohnung oder ein bestehendes Haus handeln, die oder das selbst bewohnt wird. Die Rechnungen müssen unbar beglichen werden, beispielsweise per Überweisung. Materialkosten werden nicht anerkannt, aber zu den Arbeitskosten gehören neben den Lohnkosten auch Maschinen- und Fahrtkosten sowie Verbrauchsmittel.
7. Kinderbetreuungskosten: Bis zu 4.000 Euro im Jahr möglich – Bis zum 14. Lebensjahr eines Kindes können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiert unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwei Drittel der Kosten von maximal 6.000 Euro pro Kind und Jahr – also bis zu 4.000 Euro. Dazu zählen Ausgaben für Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort und Krippe sowie eine Babysitterin oder einen Babysitter, ein Au-Pair, eine Nanny beziehungsweise ein Kindermädchen. Es muss eine Rechnung vorliegen und diese unbar beglichen worden sein, also beispielsweise per Banküberweisung. Wichtig: Essensgeld wird nicht anerkannt, ebenso wenig Kosten für Unterricht oder Freizeitbetätigungen. Und: Ist ein Kind wegen einer Behinderung nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen, können Kosten für die Kinderbetreuung auch über das 14. Lebensjahr hinaus geltend gemacht werden. Die Behinderung muss aber vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetreten sein.
8. Spenden: Bis 300 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis – Für Spenden bis 300 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis, um diese steuerlich geltend zu machen. Das kann ein Kontoauszug sein oder der Screenshot einer Überweisung beziehungsweise ein anderer Überweisungsbeleg. Spenden von mehr als 300 Euro erkennt das Finanzamt in der Regel nur mit Spendenquittung an. Diese Zuwendungsbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster muss unter anderem die Art der Spende und die Spendensumme enthalten. Zudem sollte darin bestätigt sein, dass die Spende für einen bestimmten, steuerbegünstigten Zweck verwendet wird. Die Bescheinigung stellt üblicherweise die gemeinnützige Organisation aus, die die Spende erhalten hat. Setzt eine Finanzbehörde beispielsweise nach starken Unwettern einen Katastrophenerlass in Kraft, können auch Spenden von mehr als 300 Euro mit vereinfachtem Nachweis steuerlich geltend gemacht werden. Die Spende muss dann innerhalb des dafür festgelegten Zeitraums auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt worden sein.
9. Versicherungen: Keine Höchstgrenze bei beruflichen Policen – Altersvorsorgeaufwendungen wie Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke oder Alterskassen sowie eine private Rentenversicherung können in voller Höhe bis zur Maximalgrenze von 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Ehepaare in der Steuererklärung 2023 geltend gemacht werden. Für das Steuerjahr 2024 sind es 27.566 und 55.132 Euro (Arbeitgeberbeiträge sind auf den Höchstbetrag anzurechnen). Bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro können Beiträge für Riesterverträge angesetzt werden. Ebenfalls absetzbar sind sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen. Die Grenze hierfür liegt bei 1.900 Euro für Steuerpflichtige, die steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten, und bei 2.800 Euro für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen müssen – somit ist der Höchstbetrag oft schon mit der Basiskranken- und der gesetzlichen Pflegeversicherung erreicht. Unbegrenzt als Werbungskosten werden berufliche Policen steuerlich anerkannt, etwa eine Berufshaftpflicht- oder Arbeitsrechtsschutzversicherung.
10. Umzugskosten: Tatsächliche Ausgaben und Pauschale absetzbar – Ausgaben für einen beruflich bedingten Umzug zählen zu den Werbungskosten. Sogenannte allgemeine Umzugskosten wie Fahrten zur Suche und Besichtigung der neuen Wohnung sowie zum Einzug, Umzugsfirma und für bis zu sechs Monate die Miete für die bisherige Wohnung, wenn diese zusätzlich zur neuen Wohnung gezahlt werden muss, können mit entsprechenden Belegen und Rechnungen in tatsächlich angefallener Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Dazu kommen sonstige Ausgaben, zum Beispiel für Zeitungsanzeigen zur Wohnungssuche, den Telefonanschluss in der neuen Wohnung, Gebühren für das neue Kfz-Kennzeichen oder Ummelden und Ändern des Personalausweises. Diese können entweder durch Nachweise mit den tatsächlichen angefallenen Kosten oder ohne Nachweise mit der Umzugskostenpauschale geltend gemacht werden. Für Umzüge bis 29. Februar 2024 (seit 1. April 2022) beträgt die Umzugskostenpauschale 886 Euro für die berechtigte Person sowie jeweils 590 Euro für Angehörige wie Ehefrau/Ehemann, Lebenspartner/in, eigene Kinder sowie Stief- und Pflegekinder. Für Umzüge ab 1. März 2024 beläuft sich die Pauschale auf 964 Euro beziehungsweise 643 Euro für Angehörige.
Weiterführende Infos: Detaillierte Informationen zu allen 10 genannten Steuertipps sind auf www.vlh.de zu finden.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.
Die Delegation aus dem Kreis Gütersloh in im Ort Burtnieki (Foto: Kreis Gütersloh).
Archivbild 2023: Die Delegation aus dem Kreis Gütersloh in im Ort Burtnieki (Foto: Kreis Gütersloh).
„Auf nach Valmiera“ heißt es bald für eine 44-köpfige Delegation aus dem Kreis Gütersloh unter der Leitung von Landrat Sven-Georg Adenauer. Der Kreis Gütersloh und die lettische Region Valmiera sind seit mehr als 30 Jahren durch eine Partnerschaft miteinander verbunden. Jedes Jahr besuchen sich Delegationen aus Lettland und Deutschland gegenseitig. In diesem Jahr wird die Reise vom 20. bis zum 25. August stattfinden.
Kunst und Kultur, Umwelt- und Naturschutz sowie Einblicke in die lettische Geschichte stehen auf dem Programm der Reisegruppe. Unter anderem wird während ihres Aufenthalts eine Kunstausstellung von Künstlerinnen und Künstlern aus dem Kreis Gütersloh im Museum von Valmiera eröffnet. Außerdem unternimmt die Delegation eine Wanderung im Nationalpark Gauja. Auch ein Besuch der Veranstaltung ‚Baltischer Weg‘ an der estnischen Grenze ist geplant. Thematisiert wird dort eine Unabhängigkeitsbewegung in Form einer 600 Kilometer langen Menschenkette. Auf diese Weise demonstrierten Bürgerinnen und Bürger von Lettland, Estland und Litauen gemeinsam im Jahr 1989 für die Eigenständigkeit ihrer Staaten von der Sowjetunion.
Neben der Partnerschaft auf Kreis- beziehungsweise Regionsebene gibt es auch kommunale Freundschaften. Während der Delegationsreise im vergangenen Jahr wurde die vierte Partnerschaft zwischen Städten und Gemeinden der Partnerregionen besiegelt. Es besteht damit aktuell eine Partnerschaft zwischen Borgholzhausen und der lettischen Gemeinde Naukšēni, zwischen der Stadt Halle/Westf. und der Stadt Valmiera, der Stadt Harsewinkel und der Stadt Mazsalaca sowie der Gemeinde Steinhagen und der Stadt Rūjiena.
Aufgrund der kommunalen Verbindung begleiten den Landrat unter anderem Dirk Speckmann (Bürgermeister der Stadt Borgholzhausen), Pamela Westmeyer (1. Stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Harsewinkel), Thomas Tappe (Bürgermeister der Stadt Halle/Westf.), Heike Horn (Stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Steinhagen), Theo Mettenborg (Bürgermeister der Stadt Rheda-Wiedenbrück) und Susanne Mittag (Bürgermeisterin der Gemeinde Langenberg) nach Valmiera.
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