Im Winter stellen sich viele Mieter und Hauseigentümer die Frage nach der Räum- und Streupflicht vor ihren Häusern und Wohnungen. Versicherungsmakler Markus Kiffmeier hat hierzu einige Informationen parat und berät Sie gerne bezüglich Haftung und Versicherungsschutz.
Grundsätzlich sind Haus- und Wohnungseigentümer verpflichtet, die Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien, um Fußgänger und Radfahrer vor Gefahren schützen, die von ihren Immobilien und angrenzenden Gehwegen ausgehen. Die Räum- und Streupflicht können sie dabei persönlich in die Hand nehmen, durch einen beauftragten Winterdienst oder Hausmeister erledigen lassen oder per Mietvertrag auf die Mieter übertragen.
Wer haftet, wenn die Räum- und Streupflicht verletzt wurde? Wer seiner Streupflicht und der damit verbundenen Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, ist für die finanziellen Folgen des entstandenen Schadens haftbar. Die private Haftpflichtversicherung schützt Mieter sowie Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses vor Forderungen, die durch Gefahren vom Haus und vom Grundstück ausgehen. Zum Beispiel, wenn Ziegel, Eiszapfen, Schnee oder Ähnliches Passanten verletzen oder Bäume etc. parkende Autos beschädigen. Sollte sich das jeweilige Haus noch in der Bauphase befinden oder es nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden, dann ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, die in der Kurzform auch als Grundbesitzerhaftpflicht bekannt ist, notwendig, um im Falle eines Falles adäquat abgesichert zu sein. Die Grundbesitzerhaftpflicht greift dann, wenn Passanten gefährdet oder verletzt werden. Zum Beispiel durch eine lose Gehwegplatte, Glatteis auf dem Bürgersteig oder durch Dachziegel, die auf die Straße fallen.
Als Ihr Versicherungsmakler vor Ort ist Markus Kiffmeier mit seinem Team bei allen Fragen rund um das Thema Versicherungen gerne für Sie da. Lassen Sie sich im Versicherungsmakler-Büro Markus Kiffmeier e. K. u. a. in Sachen Räum- und Streupflicht unverbindlich und kompetent beraten!