Rettungsdienst des Kreises GT: Gebühren für Einsätze steigen

Kreiseigene Rettungsfahrzeuge vor dem Kreishaus Gütersloh (Bild: Kreis GT).

Der Kreis Gütersloh hebt die Kosten für Einsätze im Rettungsdienst im Juli 2024 an. Vor zwei Jahren waren die Gebührensätze beim Einsatz von Rettungswagen gesenkt worden. Das Ziel der Gebührensenkung im Jahr 2022 war es, einen erwirtschafteten Überschuss von etwa einer Million Euro abzubauen. Dies war im ersten Quartal 2024 der Fall, daher hebt der Kreis die anfallenden Gebühren nun wieder auf das Echtkostenniveau an. Die Kosten für Rettungseinsätze tragen in der Regel die Krankenkassen.

Die Gebühr für den Einsatz eines Rettungswagens (RTW) steigt ab Juli 2024 von 650 Euro auf 775 Euro. Für die Nutzung eines Krankentransportwagens (KTW) fielen bisher 110 Euro und jetzt 285 Euro an. Ab dem 51. Kilometer, der bei einer Einsatzfahrt mit dem RTW oder dem KTW zurückgelegt wird, kommt zudem ein Kilometerzuschlag von zwei Euro pro Kilometer dazu. Beim Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeugs (NEF) steigen die Kosten von 566 Euro auf einen neuen Tarif von 870 Euro.

Zum Hintergrund: Die Gebührentarife sind so zu kalkulieren, dass der Gebührenhaushalt ausgeglichen ist. Die genaue Kalkulation gestaltet sich derzeit schwieriger, da durch die Übernahme der Rettungswache Rheda-Wiedenbrück zum 1. April eine andere Kostenstruktur in die Berechnung einfließt. Dies kann das Ergebnis beeinflussen. Zudem wird turnusmäßig die Bedarfsplanung im Rettungsdienst erneuert. Etwaige Veränderungen im Bedarfsplan könnten zu Mehrkosten führen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

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