Für Briefwahlanträge gibt es entgegen Mitteilungen in den Medien keine Eile. Hierauf weist Kreisdirektorin Susanne Koch als Kreiswahlleiterin für den heimischen Bundestagswahlkreis 130 Gütersloh I hin. Durch die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswahlleiterin in den vergangenen Tagen sei der Eindruck entstanden, dass die Wahlberechtigten umgehend Briefwahl beantragen sollten.
„Es gibt hierfür jetzt überhaupt keine Eile“ so die Kreiswahlleiterin. „Die Fristen für die Briefwahlanträge sind genauso wie bei regulären Bundestagswahlen.“
Nach dem 13. Januar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. In denen wird wie üblich beschrieben, auf welche Art und Weise und mit welchen Angaben zur Person man Briefwahl beantragen kann, z.B. mit dem aufgedruckten QR-Code.
Die Kreiswahlleiterin bittet die Bürgerinnen und Bürger deshalb, erst ab Zugang der Wahlbenachrichtigung Briefwahl zu beantragen. „Es bringt schon deshalb nichts, die Briefwahl schon jetzt zu beantragen, weil die Kommunen voraussichtlich erst ab Ende der ersten Februarwoche Stimmzettel haben, die man den Antragstellern zusenden kann“, sagt die Kreiswahlleiterin. Der Grund dafür liege darin, dass die Zulassung der Wahlkreiskandidaten und Partei-Landeslisten erst dann abgeschlossen seien.
Sobald die Bürgerinnen und Bürger die Briefwahlunterlagen erhalten, sollten sie sich jedoch aufgrund der kurzen Fristen mit der Rücksendung des roten Wahlbriefs beeilen.
Weitere Informationen zu den Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 finden Sie unter www.harsewinkel.de/bundestagswahl.
(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)