Verbraucherzentrale NRW: Wussten Sie schon, dass die Reisepassnummer bestimmte Buchstaben nicht enthält?

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Und leider kommt es immer wieder vor, dass Reisende bei der Beantragung eines Visums über ein elektronisches Einreisegenehmigungssystem beispielsweise den Buchstaben „O“ statt einer Null (0) in ihre Passnummer eingeben. Das Problem: Einige Online-Formulare akzeptieren die Eingabe trotzdem. Das böse Erwachen kommt dann oft erst beim Datenabgleich am Check-in oder an der Grenze. „Im schlimmsten Fall kann dieser Fehler dazu führen, dass das Boarding oder die Einreise verweigert wird“, sagt Iwona Husemann, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW.

Wer aber weiß, dass bestimmte Buchstaben in der Passnummer gar nicht vorkommen, kann diesen Fehler leicht vermeiden. Die Buchstaben „A“, „B“, „D“, „E“, „I“, „O“, „U“, „Q“, „S“ sind nie Bestandteil der Passnummer. Inzwischen wird bei der Ausstellung neuer Reisepässe auch die Null nicht mehr verwendet, um Verwechslungen noch sicherer auszuschließen.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

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